Arbeitgeber müssen Saisonarbeitskräfte beim Gesundheitsamt anmelden
Wer Saisonarbeitskräfte wie etwa Erntehelfer oder Bauarbeiter aus dem Ausland für mindestens drei Wochen einstellt, muss sie beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden. In den ersten 14 Tagen dürfen die Kräfte, wenn sie frei von Corona-Symptomen sind, zwar arbeiten, müssen zur Vorbeugung aber getrennt von anderen Arbeitsgruppen untergebracht werden und dürfen die Unterkunft nach Feierabend nicht verlassen. Alle vorgeschriebenen Hygiene-Maßnahmen sind einzuhalten und zu dokumentieren.
Näheres regelt eine Allgemeinverfügung der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord. Betroffene Arbeitgeber erreichen das Gesundheitsamt in Husum unter Tel. 0800 200 66 22.