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Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Beratung und Unterstützung von Pflegeverhältnissen nach § 86 Abs. 6 SGB VIII für die Jahre 2025 bis 2030

An alle Interessierten im Interessenbekundungsverfahren
zur Vergabe der Beratung und Unterstützung von Pflegeverhältnissen

Sehr geehrte Damen und Herren,

als örtlicher Träger der Jugendhilfe nach § 86 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) ist der Kreis Nordfriesland für verschiedene Leistungen an jungen Menschen und deren Familien zuständig.

Zu den Leistungen des örtlichen Jugendhilfeträgers zählt unter anderem auch die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Pflegeverhältnissen nach § 33 SGB VIII bzw. in Erziehungsstellen nach § 34 SGB VIII.

Die Unterbringung kann bei Pflegepersonen innerhalb des eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereiches oder bei Pflegepersonen im Zuständigkeitsbereich anderer Jugendhilfeträger erfolgen.

Für die Unterbringung von Pflegekindern bei Pflegepersonen außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches sieht der § 86 Abs. 6 SGB VIII eine spezialgesetzliche Regelung für die örtliche Zuständigkeit vor.

Diese Regelung lautet: „Lebt ein Kind oder ein Jugendlicher zwei Jahre bei einer Pflegeperson und ist sein Verbleib bei dieser Pflegeperson auf Dauer zu erwarten, so ist oder wird abweichend von den Absätzen 1 bis 5 der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat“.

Gemäß dieser Regelung ist der Kreis Nordfriesland gegenwärtig für die Beratung und Unterstützung von ca. 100 Pflegeverhältnissen zuständig, welche von auswärtigen Jugendämtern im Kreisgebiet Nordfriesland initiiert worden sind und nach Ablauf von zwei Jahren in die Zuständigkeit des Kreises Nordfriesland gemäß § 86 Absatz 6 SGB VIII übergegangen sind. Hierunter fällt auch die Beratung und Unterstützung sogenannter Gastfamilien, in denen unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (umA) im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme leben.

Die Pflegestellen haben gegenüber dem Kreis Nordfriesland einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Seit dem 01.01.2015 übernahm ein freier Träger der Jugendhilfe die Beratung und Betreuung von Pflegefamilien nach § 86 Abs. 6 SGB VIII mit Kostenerstattung durch extern belegende Jugendämter. Der Vertrag mit dem bisherigen Träger endet am 31.12.2024.

Im Jugendhilfeausschuss am 23.05.2024 wurde daher beschlossen, für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis zum 31.12.2030 erneut im Kreis Nordfriesland ein Interessenbekundungsverfahren auf Basis eines beschlossenen Vertrages durchzuführen.

Bei den zu übertragenden Aufgaben handelt es sich nur um einen Ausschnitt aller für Pflegeverhältnisse zu erbringenden Leistungen.

So verbleiben z.B. Steuerungsaufgaben, hoheitliche Aufgaben sowie Aufgaben zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen beim örtlichen Träger der Jugendhilfe. Auch die Durchführung der Hilfeplanung erfolgt weiterhin durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe.

Nähere Einzelheiten, wie die den ab 2025 zugrundeliegenden Vertrag als Basis für den Interessenbekundungsverfahren und die zukünftigen Inhalte der Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien mit den Anlagen können Sie hier anfordern:
marion.schluehr@nordfriesland.de 

Sollten Sie an der Übernahme der Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien nach § 86 Abs. 6 SGB VIII nach den Rahmenbedingungen des Vertrages interessiert sein, haben Sie die Gelegenheit Ihre Bewerbung bis zum 04.07.2024 an folgende Adresse zu richten:

Kreis Nordfriesland
Der Landrat
FD Jugend, Familie und Bildung
z.Hd. Herrn Frank Kobrow
Am Markt 1
25832 Tönning

Bitte beachten Sie, dass Sie den Umschlag kennzeichnen mit: „Vergabeverfahren – nicht öffnen!“

Bitte beantworten Sie insbesondere folgende Fragen im Rahmen der Interessenbekundung:

  1. Welche Motivation haben sie für die Bewerbung?
  2. Welche Konzepte und Erfahrungen besitzen Sie in
    1. der Arbeit mit Pflegekindern
    2. der Arbeit mit und Aktivierung von Herkunftseltern
    3. der systemischen Arbeit und
    4. der Ressourcenaktivierung?
  3. Welche Konzepte und Erfahrungen besitzen Sie in der Arbeit mit und Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien?
  4. Welches Personal mit welcher Qualifikation wollen Sie in der praktischen Arbeit ein- setzen?
  5. Welche Konzepte zur Qualitätssicherung und -entwicklung besitzen Sie?
  6. Welche Konzepte und Verfahren im Kinderschutz besitzen Sie?

Es ist geplant, ein persönliches Gespräch mit den Interessenten mit Fragen zur Bewerbung im Kreis Nordfriesland in der 29. Kalenderwoche durchzuführen.

Es ist angestrebt, einen Entscheidungsvorschlag für den Jugendhilfeausschuss am 10. Oktober 2024 und in Folge dessen für den Kreistag am 15. November 2024 vorzulegen.

Spätestens am 18. November 2024 werden die rechtsverbindlichen Bescheide an die Bewerber versandt.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Frank Kobrow (Regionalleitung Süd, Sachgebietsleitung Pflegekinderdienst) unter frank.kobrow@nordfriesland.de gerne zur Verfügung.