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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

16.11.2016

Bürgerbegehren zur Gesundheitsversorgung - viele Fragezeichen bei den Kosten

Der Kreis Nordfriesland ist gesetzlich verpflichtet, Kostenschätzungen zum umfangreichen Forderungskatalog des Bürgerbegehrens »Zukunft Grundversorgung« vorzunehmen. Die Kommunalaufsicht des Landes hat entsprechende Zahlen angefordert. Vieles kann die nordfriesische Klinikverwaltung selbst ermitteln, doch bei anderen Fragen ist der Kreis auf die Unterstützung Dritter angewiesen.

So fordern die Initiatoren des Bürgerbegehrens, der Kreis solle auf Sylt den Akutbereich der Asklepios-Klinik übernehmen oder auf der Insel ein neues Krankenhaus der Regelversorgung errichten.

»Um dazu etwas sagen zu können, haben wir bei der Sylter Asklepios-Nordseeklinik angefragt, ob und wenn ja, für welchen Preis man uns den Akutbereich überlassen würde«, erläutert Landrat Dieter Harrsen.

Bedeutung des Krankenhausplans

Gleichzeitig erkundigt sich der Kreis beim Landes-Gesundheitsministerium, ob ein zusätzliches kommunales Krankenhaus auf Sylt in den Landes-Krankenhausplan aufgenommen werden würde.

Dies wäre die Voraussetzung dafür, dass der Krankenhausträger Anspruch auf finanzielle Förderung durch den Staat hat und dass das Krankenhaus eine Kassenzulassung bekommt.

»Sollten diese beiden Bedingungen nicht erfüllt sein, hätten wir das Krankenhaus ohne Landeszuschüsse zu bauen und könnten nur Selbstzahler als Patienten aufnehmen. Das würde sich natürlich ganz erheblich auf die Bau- und Betriebskosten auswirken«, sagt Harrsen.

Vier neue Abteilungen für Onkologie, Gynäkologie und Geburtshilfe

Gleiches gilt für die im Bürgerbegehren an allen vier nordfriesischen Kreiskliniken vorgesehenen Abteilungen für Onkologie, Gynäkologie und Geburtshilfe: »Wir können erst Aussagen zu den Kosten machen, wenn das Land uns mitteilt, ob sie in den Krankenhausplan aufgenommen werden würden oder ob wir sie allein aus Eigenmitteln bauen müssten und dort keine Kassenpatienten behandeln dürften.«

Was bedeutet flächendeckende Hebammenversorgung?

Auch die drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens schrieb der Kreis an: Sie werden gebeten, die von ihnen geforderte »pädiatrische Notfallversorgung« und »flächendeckende Hebammenversorgung« zu definieren.

»Erwarten sie zum Beispiel, dass eine Hebamme innerhalb der klassischen Hilfsfrist des Rettungsdienstes eintrifft, oder reichen statt zwölf auch 30, 60 oder 120 Minuten aus? Das hat natürlich Einfluss auf die Kosten«, betont der Landrat.

Verlässliche Zahlen sind wichtig

Er hofft auf schnelle Antworten auf seine Schreiben, um die Kostenaufstellung für die Kommunalaufsicht möglichst rasch vervollständigen zu können.

»Allerdings geht es hier um so hohe Millionenbeträge, dass kein Beteiligter etwas übers Knie brechen wird«, ist ihm bewusst. »Schnelligkeit ist wichtig, aber die Zahlen müssen auch verlässlich sein.«