Hilfsnavigation

Webseite durchsuchen

Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

30.10.2020

Beherbergungsverbot auf Inseln: Kreis kanalisiert Rückreiseverkehr

Da die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hat, dass ab dem 2. November bundesweit keine Urlaubsgäste mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen beherbergt werden dürfen, gilt dies auch für die nordfriesischen Inseln und Halligen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat klargestellt, dass alle Touristen bis zum 2. November abreisen müssen.

Das Land weiß aber auch, dass die Autozüge und Fähren von Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und den Halligen zum Festland nur eine begrenzte Kapazität haben. Deshalb räumt es eine Übergangsfrist bis zum 5. November ein.

»Ganz klar: Seinen wohlverdienten Urlaub abbrechen zu müssen, ist wirklich hart. Darum wird vermutlich jeder erst am 5. November fahren wollen. Das kann nicht funktionieren«, stellt Landrat Florian Lorenzen fest. Deshalb werde der Kreis in Abstimmung mit dem Land und den Inselkommunen eine ergänzende Regelung in Kraft setzen.

Der Verwaltungschef und seine Juristen wollen eine möglichst gerechte Lösung. Ihr Ansatz: Wer bereits vor der Anreise wusste, dass die Abreiseregelung kommen würde, muss sich früher auf den Rückweg machen als Urlauber, die schon angereist waren, bevor die Regelung bekannt wurde.

»Wer also überlegt, noch an diesem Wochenende anzureisen, sollte lieber gleich zuhause bleiben. So ein Appell an unsere Urlaubsgäste tut uns Nordfriesen in der Seele weh, aber auch bei uns steigen die Infiziertenzahlen rasant an«, betont Landrat Lorenzen.

In der Abstimmung zwischen Kreis und Gemeinden werden auch Kontrollen von Bars, Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben eine Rolle spielen: Sie alle müssen ab Montag schließen – für viele sicherlich ein zusätzlicher Grund, auf die Anreise zu verzichten.