Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein nachgewiesen – Landwirtschaftsministerium empfiehlt Impfung
Der Kreis Nordfriesland bittet um Beachtung der nachfolgenden Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums anlässlich der auch in Nordfriesland nachgewiesenen Blauzungenkrankheit.
Wie das Landwirtschaftsministerium empfiehlt auch das Kreisveterinäramt Tierhalterinnen und -haltern eine schnelle Impfung entsprechender Tiere, zu denen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas sowie weitere Wiederkäuerarten gehören. Die Impfung läuft über die Hoftierärzte. Auch der Eintrag der Impfungen in die HI-Tier-Datenbank erfolgt durch diese; hierüber werden dann die Beihilfen der Landesregierung abgewickelt.
Tierhalterinnen und -halter können sich bei einem Verdachtsfall oder Fragen unter 04841 67 827 an das Veterinäramt wenden (montags bis donnerstags 8 - 16 Uhr; freitags 8 - 12 Uhr) oder ihren Hoftierarzt kontaktieren, der die Proben zur Abklärungsuntersuchung in der Regel entnimmt und an das Labor sendet. Zudem hat das Landwirtschaftsministerium für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Blauzungenkrankheit ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.
Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass keine der im Seuchenfall typischen Beschränkungen des Tierverkehrs innerhalb der nicht freien Gebiete, zu denen nun auch Nordfriesland gehört, angeordnet werden, da die Erkrankung nicht von Tier zu Tier verbreitet wird. Handelsbeschränkungen gelten nur in freie Zonen. Hier ist vor dem Verbringen eine Blutuntersuchung mit negativem Ergebnis und eine Behandlung der Tiere mit Repellentien notwendig.
Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums vom 8. August 2024
Das Infektionsgeschehen der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) breitet sich deutschlandweit aus: Auch in Schleswig-Holstein wurde heute (8. August 2024) die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.
Maßnahmen zum Umgang mit der Blauzungenkrankheit
Durch die Nachweise verliert Schleswig-Holstein den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Daraus ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für Tierhalterinnen und Tierhalter. So gelten für die Verbringung empfänglicher Tiere, zu denen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, aber auch weitere Wiederkäuerarten zählen, ab sofort Einschränkungen. Insbesondere dürfen diese Tiere nicht länger in EU-Mitgliedsstaaten verbracht werden, die frei von BTV sind. Auch das Verbringen in BTV-freie Bundesländer ist nur unter Auflagen möglich. Allgemeine Informationen zu den Verbringungsregelungen sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums (https://t1p.de/geqe1) eingestellt.
Bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln wenden Sie sich bitte an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten. Erkrankte Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit dieses die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen einleiten kann.
Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen – Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht keine Gefahr, Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) weist zudem darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt.
Wichtige Hinweise für Tierhalterinnen und -halter
Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit bietet nur eine Impfung. Sie verhindert zwar nicht sicher die Infektion der Tiere, verringert oder verhindert aber klinische Symptome und die Anzahl der Todesfälle. Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies appelliert daher erneut: „Die durch das Blauzungenvirus verursachte Erkrankung kann großes Tierleid verursachen. Tierhalterinnen und Tierhalter in Schleswig-Holstein sind aufgerufen, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und zu impfen.“
Damit die Impfung wirken kann, ist es wichtig, dass die Grundimmunisierung einschließlich eines je nach Hersteller unterschiedlichen Zusatzzeitraumes von drei bis vier Wochen nach der Impfung abgeschlossen ist. Insbesondere in Beständen, in denen dies noch nicht geschehen ist, kann es hilfreich sein die Tiere durch eine Aufstallung bzw. eine Behandlung mit Repellentien gegen die Überträger der Erkrankung, die Gnitzen, zu schützen.
Die Landesregierung unterstützt die tierhaltenden Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf bzw. Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.
Service-Hinweis
Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das MLLEV ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.
Hintergrund
Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf. In Deutschland sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und nun auch Schleswig-Holstein betroffen.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, Milchrückgang, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut sowie vermehrte Todesfälle beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:
Informationen der Landesregierung: https://t1p.de/wwfcp
Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: https://t1p.de/qdzy5