Der Bodenrichtwert - kostenlos ab Juli
Ab Juli 2022 sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, ihrem Finanzamt den für ihr Grundstück geltenden Bodenrichtwert mitzuteilen. Diese Werte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Kreise oder kreisfreien Städte ermittelt.
»Bei uns gibt es entsprechende Anfragen. Doch die kostenfreien Bodenrichtwerte liegen uns noch gar nicht vor. Deshalb bitten wir alle Interessenten, bis zum offiziellen Starttermin im Juli zu warten. Vorher können wir ihnen kaum weiterhelfen«, erläutert Katharina Schulenburg, die Leiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Kreises Nordfriesland.
Neben der Gebäudeart, dem Baujahr, der Grundstücksgröße und weiteren Angaben wird hierzu der Bodenrichtwert benötigt. Er dient in der neuen Grundsteuerberechnung als Lagefaktor. Das heißt: Für Objekte gleicher Größe, gleichen Alters und gleicher Ausstattung sollen bei unterschiedlich guter Lage unterschiedlich hohe Grundsteuern gezahlt werden.
Wer zur Meldung dieser Grunddaten die Internetanwendung der Steuerverwaltung, ELSTER, nutzt, braucht den Bodenrichtwert nicht gesondert in Erfahrung zu bringen. In ELSTER wird das Finanzministerium einen Link zum Steuer-Bodenrichtwert-Portal Schleswig-Holstein einrichten, auf dem der Bodenrichtwert kostenfrei über die Objektadresse gefunden werden kann.
Auch wer ELSTER nicht zur Meldung der Grunddaten nutzt, kann den Bodenrichtwert für sein Grundstück über dieses Portal kostenfrei selbst in Erfahrung bringen. Es soll ab dem 1. Juli 2022 zur Verfügung stehen. Der nordfriesische Gutachterausschuss wird einen Link dorthin auf seiner Homepage veröffentlichen, sobald er vom Finanzministerium freigegeben wurde.
Wer das Portal nicht nutzen kann oder will, hat ab Juni die Möglichkeit, schriftlich eine Auskunft beim Gutachterausschuss zu beantragen. Diese Auskunft wird jedoch kostenpflichtig sein: Der erste Bodenrichtwert kostet 50 Euro, jeder weitere fünf Euro. Der Antrag ist auf der Homepage des Gutachterausschusses zu finden und wurde den Bürgerbüros im Kreis zur Verfügung gestellt.
Auch ab Juli besteht kein Grund zur Hektik: Bis zum 31. Oktober 2022 haben Eigentümer Zeit, die Grunddaten ihres Immobilienbesitzes an das Finanzamt zu melden. Wer überhaupt Grunddaten melden muss und welche Daten das im Einzelnen sind, darüber informiert das Finanzministerium unter https://t1p.de/l270h.