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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

08.07.2022

Der »kleine Grenzverkehr« mit Pferden nach Dänemark wird erleichtert

Aufgrund eines zwischen Dänemark und Deutschland beschlossenen Abkommens ist das Verbringen von Pferden von Schleswig-Holstein in bestimmte Gebiete Dänemarks und zurück wieder möglich geworden.

Allerdings müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Der Betrieb beziehungsweise der Tierhalter muss bei dem für seinen Wohnort zuständigen Veterinäramt gelistet sein. Wer beim Veterinäramt des Kreises Nordfriesland gelistet werden möchte, kann dies formlos per E-Mail an veterinaeramt@nordfriesland.de beantragen. Das Veterinäramt muss jeden gelisteten Betrieb überprüfen und dies jährlich wiederholen.

Beim Grenzübertritt müssen der Equidenpass und eine vom Tierhalter ausgefüllte Eigenerklärung mitgeführt werden, die unter anderem die Lebensnummer des Pferdes nennt. Der Grenzübertritt ist ausschließlich aus Freizeit- oder Arbeitsgründen, zur Teilnahme an Sport-, kulturellen oder ähnlichen Veranstaltungen einschließlich des Trainings hierfür oder zur Weidehaltung erlaubt.

Die Dauer des Aufenthaltes hängt vom Verbringungszweck ab. Transportmittel müssen gereinigt und desinfiziert werden.

Nähere Informationen gibt das Bundeslandwirtschaftsministerium unter https://t1p.de/i84q2. Die Eigenerklärung ist unter https://t1p.de/n5cs9 zu finden.