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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

28.06.2024

Erhebliche Auswirkungen der Bundesgesetzgebung auf das Jobcenter Nordfriesland

Die Ausgaben für die Arbeitsvermittlung für Langzeiterwerbslose in Nordfriesland betrugen im letzten Jahr 70,9 Millionen Euro. Im Vergleich zu 2022 bedeutet das eine Steigerung um 14,8 Prozent. Davon entfielen fast 40 Millionen Euro auf das Bürgergeld, 26 Millionen Euro auf die Kosten der Unterkunft, fast vier Millionen Euro auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und 1,1 Millionen Euro für den Bereich Bildung und soziale sowie kulturelle Teilhabe.

Die steigenden Kosten sind teilweise auf das gestiegene Bürgergeld und die wie in jedem Jahr erhöhten Mietobergrenzen zurückzuführen. Zudem erhalten viele in der Gastronomie beschäftigte Geringverdiener aufstockende Leistungen, die sie gemeinsam mit ihrem Arbeitsverdienst auf das Niveau des Bürgergeldes bringen.

Das Jobcenter Nordfriesland teilt sich in die Zentrale im Husumer Kreishaus und sieben in der Fläche verteilte regionale Jobcenter auf, die in den Sozialzentren angesiedelt sind. Sie verzeichneten 2023 mehr Kunden als im Vorjahr. Beigetragen hat hierzu auch der Entschluss des Bundes, dass Ukrainerinnen und Ukrainer seit dem 1. Juni 2022 sofort einen Anspruch auf das Bürgergeld haben, wenn ihr Vermögen beziehungsweise Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Insgesamt 1.121 Langzeitarbeitslose hat das Jobcenter 2023 in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vermittelt – ein leichter Rückgang im Vergleich zum Jahr 2022, in dem noch 1.204 Personen in Lohn und Brot gebracht wurden. Aufgrund des Fachkräftemangels versuchen viele Arbeitgeber, ihre Angestellten über den Winter zu halten, und durch die in zahlreichen Branchen lahmende Konjunktur sind zudem viele Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhaltender als üblich. Die Arbeitslosenquote schwankt im Jahresvergleich kaum.

Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde die Karenzzeit, nach der Langzeitarbeitslose in eine kleinere, günstigere Wohnung umziehen müssen, von sechs auf zwölf Monate verlängert. Dadurch sind die Kosten der Unterkunft für den Kreis gestiegen. Nach Ablauf der zwölf Monate sind nun viele Betroffene verpflichtet, ihre Wohnsituation anzupassen, was die Kosten zukünftig wieder senken wird.

Eine neue Maßnahme wirkt sich bereits positiv aus: Im Norden und im Süden des Kreisgebietes hat das Jobcenter Nordfriesland jeweils einen Akquisiteur und einen Sprach- und Kulturmittler eingestellt, die sich insbesondere um die Arbeitsvermittlung langzeitarbeitsloser Migranten kümmern. Der Erfolg wurde schnell sichtbar: Die Anzahl der ausländischen Erwerbslosen, die im letzten Jahr in Arbeit oder Ausbildung vermittelt wurden, ist von 306 (2022) auf 321 (2023) gestiegen. Während die Integrationsquote deutscher erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (19,6 Prozent in 2023) seit Jahren rückläufig ist, nimmt die Arbeitsmarktintegration bei ausländischen Leistungsbeziehern (21,4 Prozent in 2023) konstant zu.

»Diese leichte zahlenmäßige Steigerung kann daher als positive Entwicklung betrachtet werden, an der auch der Integration Point einen Anteil hat«, lobt Landrat Florian Lorenzen. Er richtet sich an Migrantinnen und Migranten, die Asylbewerberleistungen beziehungsweise Bürgergeld beziehen und in Ausbildung oder Arbeit gehen wollen. Dafür benötigen sie vorab Integrations- und Sprachkurse, für die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist. Es stellt jedoch nicht genügend Lehrpersonal, Räumlichkeiten und Kursplätze bereit. Der vom Kreis mitfinanzierte Integration Point ermöglicht Migranten eine zügige Sprachförderung und unterstützt bei der Arbeitsvermittlung. »Trotzdem bleibt eine Lücke. Wir können die Versäumnisse des Bundes nicht zu 100 Prozent ausgleichen«, berichtet Florian Lorenzen.

Ein Dorn im Auge ist dem Landrat die auf Bundesebene angedachte Umsetzung der geplanten Kindergrundsicherung. Nachdem der Regierungsentwurf zur bürokratischen und ineffizient wirkenden Ausgestaltung des Kindergrundsicherungsgesetzes bereits für viele Diskussionen gesorgt hat, dauern die parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf an. Nach dem bisherigen Regierungsentwurf sollen die jungen Menschen, die bisher als Teil einer Bedarfsgemeinschaft gemeinsam mit ihren Eltern von den Jobcentern betreut wurden, ihr Geld zukünftig von der Familienkasse erhalten. Dabei hat die Familienkasse bisher keinerlei Verbindung zu diesen Kindern und Jugendlichen und muss zunächst erhebliche Millionenbeträge in den Aufbau einer neuen Verwaltungsstruktur mit bis zu 5000 neuen Personalstellen investieren.

»In der Lebenswirklichkeit werden jedoch ohnehin die Eltern das Geld ihrer Kinder ‚treuhänderisch verwalten und sinnstiftend einsetzen‘, wie es der Gesetzgeber formuliert«, sagt Axel Scholz, Leiter des Jobcenters Nordfriesland. Die Eltern jedoch werden weiterhin von den Jobcentern betreut. »Die Auszahlung der Mittel für die Familienmitglieder auf mehrere Behörden aufzuteilen, ist aus der Sicht aller kommunalen Jobcenter eine völlig verfehlte Idee«, berichtet Scholz aus seinen Gesprächen mit anderen Kreisen. Allerdings verdichten sich inzwischen die Hinweise, dass Kinder von Eltern im Bürgergeld-Bezug in der Zuständigkeit der Jobcenter bleiben sollen. »Dies klingt nach einer sehr begrüßenswerten Lösung und wir beobachten gespannt die weitere Entwicklung«, betont Lorenzen. Allerdings käme es auch bei dieser Lösung natürlich auf die konkrete Ausgestaltung an.

Im April 2025 läuft die Massenzustrom-Richtlinie des Bundes aus. »Die Massenzustrom-Richtlinie sorgt für sofortigen Schutz und ermöglicht die Inanspruchnahme bestimmter Rechte in der EU, darunter das Recht auf Aufenthalt, Unterkunft, Sozialleistungen, medizinische Versorgung und sonstige Hilfe sowie der Zugang zum Arbeitsmarkt«, erklärt Christian Grelck. Er leitet den Fachbereich Soziales und Arbeit der Kreisverwaltung, zu dem das Jobcenter gehört. Die Verlängerung der Richtlinie war lange Zeit nicht klar. Inzwischen haben die EU-Kommission und vergangene Woche auch der EU-Rat der Verlängerung um ein Jahr zugestimmt. »Die Verlängerung um ein Jahr erleichtert u.a. die Arbeitsmarktintegration von Ukrainerinnen und Ukrainern erheblich. Die Jobcenter können sich damit weiterhin um die Ukrainer kümmern, was wiederum bedeuten wird, dass diese weiterhin Sprachkurse erhalten, in Praktika und in den Arbeitsmarkt vermittelt werden können«, so Grelck. Jede Arbeitskraft werde angesichts des erheblichen Arbeitskräftemangels gebraucht, zumal die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ohnehin absehbar weiter sinken würden.

Obwohl die Herausforderungen für das Jobcenter Nordfriesland durch Migration und die stagnierende Wirtschaft zunehmen, hat der Bund für die Jahre 2024 und 2025 weitere Budgetkürzungen angekündigt. »Bereits seit 2021 werden unsere Mittel Jahr für Jahr um jeweils zwei bis drei Prozent reduziert. Noch kommen wir zurecht, aber wenn sich dieser Trend fortsetzt, wird das den Arbeits- und Fachkräftemangel auf mittlere Sicht noch verschlimmern«, fürchtet Axel Scholz.

Beim Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche hingegen kann der Kreis Erfolge vermelden: Im Jahr 2023 wurden die davon umfassten Leistungen rund 25 Prozent häufiger in Anspruch genommen als 2022, nachdem die Kreisverwaltung eine kleine Werbekampagne in den sozialen Medien durchgeführt und alle Leistungsberechtigten noch einmal schriftlich über die zur Verfügung stehenden Mittel informiert hatte. So stiegen die Zuschüsse für die Lernförderung, also Nachhilfestunden, um 28 Prozent, die für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben um 45 Prozent und die für Schulausflüge um 55 Prozent. »Trotzdem beantragen immer noch nicht alle Eltern diese Leistungen für ihre Kinder«, stellt Landrat Florian Lorenzen fest. Eltern, die die entsprechenden Mittel für ihren Nachwuchs sichern möchten, sollten sich an das für sie zuständige Sozialzentrum wenden.