Ferienwohnungen: Sylter Gemeinden begrüßen mit Kommunen abgestimmtes, einheitliches Vorgehen des Kreises
Am 3. Mai 2024 fand in Husum ein Abstimmungsgespräch zwischen Landrat Florian Lorenzen, Kreisbaudirektor Burkhard Jansen und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Insel Sylt statt. Die Gemeinde Sylt wurde durch den 1. Stellvertretenden Bürgermeister Carsten Kerkamm vertreten, der den erkrankten Bürgermeister Nikolas Häckel vertrat. Auch Kreispräsident Frank Zahel und der Bürgervorsteher der Gemeinde Sylt, Andreas Dobrzinski, nahmen teil.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Kontrollen der Ferienwohnungen durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises. Diese Kontrollen finden nicht nur auf Sylt, sondern auch auf Föhr, Amrum und in touristischen Schwerpunkten des Festlandes statt. Dabei wurde festgestellt, dass fehlende Genehmigungen ein sehr häufiges Problem sind; entsprechend wurden die ersten Nutzungsuntersagungen ausgesprochen.
»Wir haben in dem Gespräch die Arbeitsweise vorgestellt, nach der wir in allen touristischen Hotspots im Kreisgebiet vorgehen«, berichtet Florian Lorenzen.
Die Vertreter der Inselgemeinden wiederum betonten, auf Sylt hätten die Kontrollen zu einer starken Verunsicherung der Tourismuswirtschaft und insbesondere der Kleinvermieter geführt. Die Gemeinden strebten eine Legalisierung des Bestandes an, soweit dies möglich sei, um Existenzvernichtungen zu vermeiden und eine wirtschaftliche Stabilität für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern.
Kontrollen seien sinnvoll, um einen unkontrollierten Zuwachs an Ferienwohnungen zu vermeiden. Sie seien aber so schnell begonnen worden, dass zu wenig Zeit geblieben sei, um das Planrecht anzupassen.
Verabredet wurde, dass die Sylter Gemeinden bis Ende des Jahres für sich klären, welche Bebauungspläne für Regelungen zu Ferienwohnungen geändert und welche nicht geändert werden sollen, und dies dem Kreisbauamt mitteilen.
»Auf dieser Grundlage legen wir dann fest, welche Gebiete wir als nächste auf das Vorhandensein unzulässiger Ferienwohnungen überprüfen – nämlich die, deren B-Pläne nicht überarbeitet werden sollen«, sagt Burkhard Jansen.
»Wir Sylter bewerten dieses Vorgehen sehr positiv, weil es eine Menge Druck aus dem Kessel nimmt. Denn nun können unsere Gemeinden sicher sein, dass ihnen Zeit für die Aufstellung neuer B-Pläne bleibt«, erklärt Carsten Kerkamm.
Für den Kreis sei maßgeblich, dass die Gemeinden in den nächsten Jahren auch tatsächlich entsprechende Beschlüsse fassen, betont Florian Lorenzen.
Die Vermieter in den neu zu überplanenden Gebieten dürfen hoffen, ihre derzeit unzulässigen Ferienwohnungen doch noch legalisieren zu können – wenn die Gemeinde es zulässt und die Voraussetzungen der Landesbauordnung erfüllt sind.
Landrat Lorenzen und Baudirektor Jansen gehen jedoch davon aus, dass nicht jeder Wunsch in Erfüllung gehen kann.
»Auch bei entsprechendem politischem Willen in der Gemeindevertretung kann das Städtebaurecht nicht für alle gewachsenen Strukturen rechtskonforme Lösungen finden. Das werden die Betroffenen akzeptieren müssen. Denn ohne diese harten Entscheidungen wird es keine rechtssicheren Bebauungspläne geben«, unterstreicht Jansen.
Die Sylter Vertreter baten die Bauaufsicht noch einmal eindringlich, mittels einer Stichtagsregelung für nicht genehmigte Ferienwohnungen vor allem in älteren Gebäuden eine Duldung zu ermöglichen. Denn dort sei schon seit Generationen an Feriengäste vermietet worden, und die Rechtsproblematik sei gar nicht bekannt gewesen. Die Sylter wiesen zudem darauf hin, dass für Teilbereiche der Insel nachweislich mehr als 50 Prozent der vermieteten Objekte aus den 1970er-Jahren oder der Zeit davor stammen.
Landrat Lorenzen sicherte zu, nochmals intensiv nach einer rechtskonformen Regelung zu suchen und dies mit der obersten Bauaufsicht im Innenministerium abzuklären. »Für die letzten 45 Jahre müssen wir dies jedoch bereits jetzt verneinen, da die Fachleute bei Land und Kreis schon vor Wochen festgestellt haben, dass die rechtliche Lage das auf keinen Fall zulässt«, erklärt Lorenzen.
Die Anwesenden beschlossen zudem, dass sich das Kreisbauamt zu Quartalsgesprächen mit den Sylter Gemeinden zusammensetzt, um den Verfahrensfortgang zu besprechen und die Gemeinden bei Fragen der Bauleitplanung zu beraten.