Hilfsnavigation

Webseite durchsuchen

Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

19.12.2022

Feuerwerksverbote im Kreis Nordfriesland

Vom 29. bis zum 31. Dezember dürfen Silvesterknaller verkauft und am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden. Dies ergibt sich aus der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass das Knallen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen im gesamten Kreisgebiet verboten ist. Auch das Schießen mit Schreckschusswaffen ist außerhalb befriedeter Grundstücke untersagt.

Auf dem nordfriesischen Festland ordnen alle Amts- und Stadtverwaltungen ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Bereich von 200 Metern um Reetdachhäuser herum an.

Einige Gemeinden haben verschärfte Abbrennverbote erlassen. So ist Feuerwerk auch weiterhin auf Amrum sowie in St. Peter-Ording vollständig untersagt. Auch auf der gesamten Insel Sylt ist Feuerwerk verboten.

Auf Föhr dürfen Feuerwerkskörper nur an Stränden und auf Deichen abgebrannt werden – aber nur dann, wenn dort ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Gebäuden eingehalten wird. In den Strandbereichen der Stadt Wyk auf Föhr gilt das Abbrennverbot!

Auf Pellworm ist das Knallen im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude herum verboten. Auf den Halligen gilt eine Entfernung von 300 Metern vom Warftfuß.

Bei Verstößen gegen Abbrennverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.