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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Geflügelpest in Nordfriesland

Kreisweites Aufstallungsgebot ab Montag, den 9.11.2020. Nachdem in einem Nutzgeflügelbestand auf der Hallig Oland und bei zahlreichen Wildvögeln im gesamten Kreisgbiet die Geflügelpest festgestellt wurde, gilt ab Montag, den 9.11.2020 kreisweite eine Aufstallungspflicht für Geflügel.

Eine entsprechende Regelung ist in der Allgemeinverfügung vom 09.11.2020 verfasst. Diese wurde veröffentlicht in der Sonderausgabe des Amtsblattes 52:

Dokument anzeigen: 20-11-08 Amtsblatt 52
Das Amtsblatt ist das offizielle Bekanntmachungsorgan des Kreises Nordfriesland.

PDF, 201 kB

Weil Wildvögel ihren Kot überall fallen lassen, kann ein im Freien lebender Geflügelbestand sich innerhalb kürzester Zeit infizieren. Auch deshalb hatte das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland bereits am 30. Oktober 2020 die Aufstallung von Geflügel in Küstennähe und in weiteren Wildvogelrastgebieten angeordnet, nachdem dort in wenigen Tagen eine Vielzahl an Wildvögeln an der Geflügelpest verendet war. Trotz der frühzeitig eingeleiteten Präventionsmaßnahmen konnte ein Überspringen des hochpathogenen H5N8-Virus von den Wildvögeln auf einen Nutztierbestand nicht verhindert werden.

Die konsequente Aufstallung kann das Hausgeflügel schützen. Es sind bereits Tausende Wildvögel tot aufgefunden worden, vor diesem Hintergrund sollte sich jeder Geflügelhalter, auch Kleinsthalter mit einigen wenigen Tieren seiner Verantwortung bewusst sein, und neben der Aufstallung des Geflügels auch die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Eine Änderung der Geflügelpestverordnung sollte den Geflügelhaltern bei der Umsetzung des Aufstallungsgebots entgegenkommen. Anders als in 2016/17 ist die Unterbringung in Volieren, die nach oben mit Netzen oder Gittern mit einer Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern abgedeckt sind, erlaubt.