Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallungspflicht in Nordfriesland
Mit Wirkung ab Donnerstag, dem 16. Mai 2024, hebt das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland seine Allgemeinverfügung vom 29. Dezember 2023 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest auf. Damit endet im gesamten Kreisgebiet die Aufstallungspflicht für Geflügel.
Bisher musste in Tierhaltungen mit mehr als 100 Tieren von mindestens einer Art (Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) das gesamte Geflügel des Betriebes aufgestallt werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Zur Begründung verweist das Veterinäramt auf die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts. Zwar bestehe noch immer eine Gefahr der Einschleppung in Nutzgeflügelbestände, doch falle diese erheblich geringer aus als bisher. Eine weiter anhaltende Pflicht zur Aufstallung sei aus tierschutzrechtlicher Betrachtung nicht weiter vertretbar.