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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

29.04.2021

Geflügelpest: Kreis hebt Aufstallungsgebot in Teilen des Binnenlandes auf

Ein großer Teil des Kreises Nordfriesland abseits der direkten Küstenregion scheint frei von der Geflügelpest zu sein. Für diesen Bereich, in dem seit dem 19. März kein an der Tierseuche erkrankter Vogel mehr gefunden wurde, beendet das Veterinäramt das Aufstallungsgebot. In Küstennähe und rund um große Wasserflächen jedoch bleibt es in Kraft.

Die Kreisverwaltung stellt unter https://t1p.de/k01b eine Landkarte mit Suchfunktion im Internet bereit. Darin können Geflügelhalter mittels Eingabe ihrer Adresse feststellen, ob sie noch von der Aufstallungspflicht betroffen sind.

»In den dort rosa markierten Bereichen wurde die Geflügelpest bei Wildvögeln in den vergangenen Monaten regelmäßig festgestellt, letztmalig am 23. April«, erläutert der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Dieter Schulze.

Dort sei die Aufstallung beziehungsweise die Übernetzung der Ausläufe zum Schutz der Geflügelbestände vor Einschleppung der Geflügelpest weiter notwendig. Geflügelhaltungen im weißen Bereich der Karte können ihre Vögel wieder ins Freiland lassen.

Dr. Schulze weist darauf hin, dass die Vorgaben des Landes zu vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen auch für die Betriebe uneingeschränkt weiter gelten, die dem Aufstallungsgebot nicht mehr unterliegen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises ist unter www.nordfriesland.de/amtsblatt nachlesbar.