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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

01.05.2022

Geflügelpest: Kreis reduziert Aufstallungsgebiet in Küstennähe

Die Fallzahlen der Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Nordfriesland sinken kontinuierlich. Die andauernde Beobachtung der Entwicklungen zeigte im April eine deutliche Konzentration der Funde erkrankter Vögel auf das Vorland und die unmittelbaren Deichgebiete. Außerhalb der vom Veterinäramt in der direkten Küstenregion ausgewiesenen Risikogebiete wurde zuletzt am 25. März ein an der Tierseuche erkrankter Vogel gefunden. Folglich wird das Aufstallungsgebiet von einem zuletzt 3 km-breiten auf einen nun 1 km-breiten Streifen entlang der Küste sowie rund um große Wasserflächen reduziert.

Die Kreisverwaltung stellt unter https://t1p.de/k01b eine Landkarte mit Suchfunktion im Internet bereit. Darin können Geflügelhalter mittels Eingabe ihrer Adresse feststellen, ob sie noch von der Aufstallungspflicht betroffen sind. »In den dort rosa markierten Bereichen wurde die Geflügelpest bei Wildvögeln in den vergangenen Monaten regelmäßig festgestellt«, erläutert der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Dieter Schulze. Dort sei die Aufstallung beziehungsweise die Übernetzung der Ausläufe zum Schutz der Geflügelbestände vor Einschleppung der Geflügelpest weiter notwendig. Geflügelhaltungen im weißen Bereich der Karte können ihre Vögel wieder ins Freiland lassen.

Dr. Schulze weist darauf hin, dass die Vorgaben des Landes zu vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen auch für die Betriebe uneingeschränkt weiter gelten, die dem Aufstallungsgebot nicht mehr unterliegen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises ist unter www.nordfriesland.de/amtsblatt nachlesbar.