Hohe Anforderungen an Tierhalter bei ganzjähriger Weidehaltung
Immer zu Beginn der kalten Jahreszeit laufen die Telefone in der Veterinärverwaltung des Kreises Nordfriesland heiß: Besorgte Tierfreunde erkundigen sich, ob es Schafen, Pferden, Rindern und anderen Tieren zugemutet werden kann, den Herbst und Winter draußen auf der Weide zu verbringen.
»Damit haben Tiere überhaupt kein Problem«, erklärt Kreisveterinär Dr. Dieter Schulze. Wenn sie das ganze Jahr über draußen laufen, entwickeln sie einen ausreichenden Haarwuchs oder eine Bewollung.
Regeln für Tierhalter
1. Futter und Wasser
So muss das Futter in Qualität, Menge und Zusammensetzung den Ansprüchen der Tiere genügen. Auch frisches Wasser muss stets vorhanden sein.
2. Nicht nur Schlamm
In Regionen mit hohem Grundwasserstand wird die Grasnarbe durch Tritt und Verbiss schnell geschädigt, so dass die Tiere bald im Schlamm stehen. Das kann zu Klauen- oder Hufkrankheiten führen. Deshalb wird ein kluger Tierhalter den Futterplatz regelmäßig wechseln, damit die Grasnarbe sich immer wieder erholen kann.
3. Wind- und Wetterschutz
Zwingend erforderlich ist außerdem ein trockener, windgeschützter Liegeplatz, an dem die gesamte Herde gleichzeitig Platz findet. Das kann eine Baum- oder Buschgruppe wie ein Knick sein, ein künstlicher Unterstand oder Strohbauten. Zwar haben draußen lebende Tiere ein sehr dichtes, wärmendes Fell, von dem Regen problemlos abperlt.
»Gefährlich wird es aber, wenn die Tiere Nässe von unten bekommen, etwa weil sie im Wasser oder Schlamm liegen«, warnt Tierarzt Schulze. Deshalb muss der Boden des Liegeplatzes, wenn er nicht trocken ist, zumindest mit einer dicken Strohlage bedeckt sein. Da es sich abnutzt oder sogar gefressen wird, muss regelmäßig neues Stroh nachgelegt werden.
4. Tägliche Kontrolle
Damit eine Weide sich für die Tierhaltung eignet, muss sie darüber hinaus ganzjährig befahrbar sein – also auch in Regenperioden. »Jeder Tierhalter ist verpflichtet, seine Herden mindestens einmal täglich zu kontrollieren und muss kranke Tiere jederzeit entfernen können«, betont Dr. Schulze.
Überprüfung durch Ordnungsämter der Ämter und Städte
Wenn Bürger Verstöße gegen diese Pflichten vermuten und bei der Veterinärverwaltung melden, wird eine Überprüfung durch die zuständige örtliche Ordnungsbehörde veranlasst. Die Veterinäre des Kreises stehen ihr als Sachverständige und Gutachter zur Verfügung.
»Die weitaus meisten Tierhalter gehen mit ihren Tieren ordentlich um. Deshalb stellen viele Bedenken sich als unbegründet heraus«, sagt der Kreisveterinär. Sollten aber Verstöße gegen die Tierschutzvorschriften festgestellt werden, achten die Behörden darauf, dass der Halter sie unverzüglich beseitigt.