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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Jugendhilfe im Strafverfahre (Jugendgerichtsverfahren)

Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtsverfahren) für die Jahre 2022 bis 2027

An alle Interessierten
im Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Jugendhilfe im Strafverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kreis Nordfriesland ist dfür die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) sowie dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) zuständig.

Diesbezüglich hat seit über 30 Jahren eine Übertragung der Durchführung der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren auf einen freien Träger, insbesondere

  • die Durchführung von Gesprächen,
  • die Begleitung bei der Verrichtung von Arbeitsauflagen,
  • die Durchführung von sozialen Trainingskursen,
  • die Begleitung von Betreuungsweisungen,
  • die Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe,
  • die Durchführung von präventiven Projekten,
  • soziale Einzelfallhilfe sowie

stattgefunden.

Der Kreis Nordfriesland hat im Jugendhilfeausschuss vom 20. Februar 2020 sowie im Kreistag am 04. Mai 2020 beschlossen, diese Aufgabe weiterhin einem freien Träger für die Jahre 2022 bis 2027 zu übertragen.

Nähere Einzelheiten, wie die den ab 2022 zugrundeliegenden Vertrag als Basis für das Interessenbekundungsverfahren und die zukünftigen Inhalte der Jugendhilfe im Strafverfahren können Sie hier erfahren.

Sollten Sie an der Übernahme der Jugendhilfe im Strafverfahren nach dem Rahmenbedingungen des Vertrages interessiert sein, so teilen Sie dies bitte bis zum Montag, 07. Juni 2021 schriftlich mit.

Die Interessenbekundung muss in schriftlicher Form (einfach) und digitaler Form (einfach, CD oder USB-Stick) dem Kreis Nordfriesland, Am Markt 1, 25832 Tönning, zugeleitet werden.

Bitte beantworten Sie insbesondere folgende Fragen im Rahmen der Interessenbekundung:

  1. Welche Motivation haben Sie für die Bewerbung?
  2. Welche Erfahrungen in der Jugendhilfe im Strafverfahren besitzen Sie?
  3. Welche Konzepte in der Jugendhilfe im Strafverfahren besitzen Sie?
  4. Auf welche bestehenden Netzwerke im Kreis Nordfriesland können Sie zurückgreifen? Welche Netzwerke würden Sie ausbauen wollen? Welche Kooperationen in den Sozialräumen bestehen bereits?
  5. Wie und an welchen Orten sind Sie in Nordfriesland vertreten?
  6. Bennennen SIe das Mitarbeiterteam. Welches Personal mit welcher Qualifikation wollen Sie einsetzen)
  7. Wie wollen Sie eine flächendeckende Umsetzung der Inhalte der im Durchführungsvertrag beschriebenen Leistungen gewährleisten?

Es ist angestrebt, einen Entscheidungsvorschlag für den Jugendhilfeausschuss am 12. August 2021 und in Folge dessen für den Kreistag am 17. September 2021 vorzulegen.

Am 21. September 2021 wird die Vergabe der Jugendhilfe im Strafverfahren bekannt gegeben.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Elke Schmidt (Regionalleitung Süd-Jugendhilfeplanung Kreis NF) unter Elke.Schmidt@nordfriesland.de gerne zur Verfügung.