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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

08.02.2018

Kreis Nordfriesland tritt dem Bündnis für Akzeptanz und Respekt bei

Der Kreis Nordfriesland ist dem »Bündnis für Akzeptanz und Respekt in Schleswig-Holstein« beigetreten. Im Beisein von Landessozialminister Dr. Heiner Garg unterzeichneten der stellvertretende Kreispräsident Siegfried Puschmann und Landrat Dieter Harrsen am 8. Februar 2018 im Husumer Kreishaus die »Lübecker Erklärung für Akzeptanz und Respekt«.

»Damit wollen wir ein Zeichen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt setzen. Nordfriesland steht nicht für Ablehnung und Angst, sondern für Verständnis, Akzeptanz und Chancengleichheit. Das schließt selbstverständlich den Bereich der sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung ein«, erklärte Siegfried Puschmann. Grundlage war ein Kreistagsbeschluss vom Juli 2015, der auf Antrag der Grünen-Fraktion gefasst wurde.

Ziel ist ein offenes Schleswig-Holstein

Familienminister Dr. Heiner Garg begrüßte den offiziellen Akt: »Mein Ziel ist ein offenes Schleswig-Holstein, in dem ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und des Respektes herrscht. Das gilt für alle Menschen. Mit dem Aktionsplan Echte Vielfalt hat das Land ein Zeichen gesetzt. Ich freue mich sehr, dass dem Bündnis für Akzeptanz und Respekt bereits 30 Vereine, Kommunen, private Arbeitgeber und politische Organisationen beigetreten sind und hoffe, dass es noch mehr werden. Wir sind noch nicht am Ziel echter Gleichstellung in allen Bereichen, aber wir kommen diesem Ziel Schritt für Schritt gemeinsam näher.«

Immer noch gibt es Intoleranz und Hass

Der Vorstandssprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein, Danny Clausen-Holm, hob die Bedeutung der Ehe für alle hervor, die als sehr positives Zeichen für den gesellschaftlichen Wandel zu sehen sei. »Trotzdem bleibt noch sehr viel zu tun: Menschen mit anderer sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität berichten immer wieder, dass andere ihnen mit Intoleranz, teils sogar mit offenem Hass begegnen. Deshalb freue ich mich über das deutliche Signal für die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen, das der Kreis Nordfriesland heute gesetzt hat.«

Die Lübecker Erklärung

Die Lübecker Erklärung fußt auf Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, aber insbesondere auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, nach dem »Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen« sind.

Signal gegen Ausgrenzung und Benachteiligung

»Dieser Text ist eigentlich eine Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten«, betonte Landrat Dieter Harrsen. »Unterschiedlich zu sein, stellt kein Problem, sondern eine Bereicherung dar. Deshalb fehlt mir jegliches Verständnis, wenn manche es an Akzeptanz und Respekt fehlen lassen. Mit unseren Unterschriften erteilen wir der Ausgrenzung und Benachteiligung von Minderheiten eine glasklare Absage.«

Der LSVD

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – der LSVD will, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Der Text der LÜBECKER ERKLÄRUNG FÜR AKZEPTANZ UND RESPEKT:

29. JULI 2014
Quelle: http://echte-vielfalt.de/luebecker-erklaerung-fuer-akzeptanz-und-respekt-der-text/

Das Bündnis für Akzeptanz und Respekt Schleswig-Holstein hat zum Ziel, gesellschaftlich relevante Gruppen, Unternehmen oder Vereine für eine gleichberechtigte Gesellschaft mit ins Boot zu holen. Mit dem Bündnis für Apzeptanz und Respekt entsteht ein weiterer Baustein für ein gerechtes und offenes Schleswig-Holstein. Dafür stehen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Lübecker Erklärung für Akzeptanz und Respekt (2017):

„Diskriminierung und Ausgrenzung von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. In den letzten Jahren ist ein zunehmendes Bewusstsein in unserer Gesellschaft gewachsen, Diskriminierungen entgegenzutreten und sich für die Gleichstellung aller Menschen einzusetzen. Diskriminierung und/oder Gewalt irritiert alle Menschen, die soziale Verantwortung tragen und darum wissen, welche hohe Bedeutung Entdiskriminierung und Emanzipation auf positive gesellschaftliche Entwicklungsprozesse hat. Die Lübecker Erklärung positioniert sich gezielt für Akzeptanz und Respekt sowie gegen Ausgrenzung, Diskriminierung oder gar Gewalt bezogen auf Menschen mit vielfältigen sexuellen und/oder geschlechtlichen Variationen.

Die Unterzeichner_innen der Lübecker Erklärung dokumentieren damit, dass sie Diskriminierung und/oder Gewalt jeglicher Art gegen Menschen aufgrund sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität und/oder Variation der körperlichen Geschlechtsentwicklung nicht hinnehmen werden.

Die Lübecker Erklärung fußt auf Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetztes aber insbesondere auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §1, nach dem „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ sind.

Die Lübecker Erklärung erklärt bezugnehmend auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und pansexuelle Menschen auch in Schleswig-Holstein in allen Lebensbereichen mit allen Rechten, Chancen aber auch Pflichten akzeptiert und respektiert werden. Die Freiheit der Einzelnen mit dem Recht auf sexuelle, geschlechtliche und geschlechtsidentitäre Selbstbestimmung darf in einer demokratischen Gesellschaft durch keinerlei Maßnahmen begrenzt und gefährdet werden. Jegliche Art von Diskriminierung oder gar Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und pansexuelle Mitmenschen ist ein Angriff auf unser Grundgesetz und unsere Grundwerte.

Die Unterzeichner_innen der Lübecker Erklärung verpflichten sich, jeglicher Form von Diskriminierung aufmerksam entgegenzutreten. Sie engagieren sich für Anerkennung von und Respekt vor lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und pansexuellen Mitmenschen. Das Ziel der Lübecker Erklärung ist ein breites gesellschaftliches Bündnis, dass Rassismus, Gewalt, Hass und Intoleranz entschieden widerspricht und die Akzeptanz sexuell und geschlechtlich vielfältiger Lebensweisen fördert.“

Die Mitglieder des Bündnis für Akzeptanz und Respekt Schleswig-Holstein

1. AOK Nordwest
2. Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen Schleswig-Holstein (AsF)
3. Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
4. Brücke Schleswig-Holstein (Beitrag)
5. Chapeau Claque
6. Christian Albrechts Universität zu Kiel, CAU
7. Europa-Universität Flensburg
8. Fachhochschule Kiel
9. Fachhochschule Westküste
10. Frauenwerk der Nordkirche
11. Golf-Club Sylt e.V.
12. Hochschule Flensburg
13. IG Metall Lübeck Wismar
14. Kompetenznetz Aids in Schleswig-Holstein
15. Konditorei Junge GmbH u. Co. KGaA
16. Kreis Rendsburg-Eckernförde
17. Kultur- und Kommunikationszentrum die Pumpe e.V.
18. Landesfrauenrat Schleswig-Holstein
19. Landeshauptstadt Kiel
20. Landesjugendring Schleswig-Holstein
21. Der Paritätische Schleswig-Holstein
22. Rechtsfürsorge Lübeck – Resohilfe
23. Roter Stern Flensburg e.V.
24. Schleswig-Holsteinischer Fußballverband (Beitrag)
25. Seniorenpartner Elisabeth Schulz GmbH & Co. KG
26. SPDqueer Schleswig-Holstein
27. Stadt Flensburg
28. Stadt Heide
29. Studio Nordlicht
30. Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein
31. Westküstenkliniken Heide und Brunsbüttel

gemeinsame Pressemitteilung

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein, und des Kreises Nordfriesland.