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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Kreis konkretisiert Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete

Der Kreis Nordfriesland hat seine Verordnungen über die Sicherstellung von vier Landschaftsschutzgebieten teilweise umformuliert und ergänzt. »Die Mitte Juli veröffentlichten Abgrenzungen der Gebiete bleiben gleich, die dazu gehörenden Texte jedoch haben wir aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie von Verbänden und Vereinen konkretisiert«, erläutert Landrat Dieter Harrsen.

»Ziel ist es, den Schutzzweck eindeutiger herauszuarbeiten und Unsicherheiten bei der Frage auszuräumen, was zukünftig erlaubt und was verboten ist. Zu diesem Zweck haben wir unsere Formulierungen an die entsprechende Verordnung des Kreises Dithmarschen angepasst.«

Inhaltlich ändere sich kaum etwas, betont Harrsen. Doch nun sei es einfacher zu erkennen, dass etwa die gemeindliche Bauleitplanung und das privilegierte landwirtschaftliche Bauen im Außenbereich durch die Verordnungen nicht eingeschränkt werden – außer, wenn es um Windkraftanlagen geht.

Das Kreis-Amtsblatt Nr. 23/2016 mit den Änderungs-Verordnungen sowie Lesefassungen, die die vollständigen Texte in ihrer aktuellen Form zeigen, sind unter www.nordfriesland.de/cl im Internet zu finden.

17.08.2016