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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

22.06.2016

Kreis plant Ausweisung neuer Landschaftsschutzgebiete

Mit einem Schreiben vom 20. Juni 2016 informierte Landrat Dieter Harrsen 55 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister offiziell über den Plan des Kreises Nordfriesland, vier neue Landschaftsschutzgebiete auszuweisen.

Es geht um die Landschaftsräume »Wiedingharder und Gotteskoog«, »Geest- und Marschlandschaften der Soholmer Au«, »Geest- und Marschlandschaften der Arlau« sowie »Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch«.

Hinweis auf den aktuellen Sachstand:

Die Kreisverwaltung hat die in dieser Pressemitteilung beschriebenen Verordnungs-Entwürfe überarbeitet und dabei die eingegangenen Stellungnahmen eingearbeitet. Die neuen Texte wurden zusammen mit detaillierten Karten am 13. Juli 2016 unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht. Damit gelten die Gebiete als »einstweilig sichergestellt«. Um Verwechslungen zu vermeiden, wurden die alten Entwurfstexte am 12. Juli von dieser Seite entfernt.

***

Harrsens Ziel ist es, die vier Räume weiterhin frei von Windkraftanlagen zu halten. Der erste juristische Schritt in Richtung dieses Ziels sei die »einstweilige Sicherstellung« der Gebiete, um in einem zweiten Schritt den Erlass von Schutzgebietsverordnungen vorzubereiten.

Diese Verordnungen sollen sich auf den Schutz des Landschaftsbildes und der kulturhistorischen Merkmale konzentrieren, um die Errichtung von Windkraftanlagen zu verhindern.

Für die landwirtschaftliche Bodennutzung und für die Wasserwirtschaft ändere sich nichts, teilt der Landrat mit.

Charakteristische Landschaftsräume schützen

In seinem Schreiben erinnert der Verwaltungschef daran, dass in Nordfriesland erstmals im Jahr 2002 – in Abstimmung zwischen Kreis und Landesplanung – »charakteristische Landschaftsräume« (CL) in den Regionalplan aufgenommen wurden.

»In diesen Gebieten wurde und wird das traditionelle Erscheinungsbild unserer Heimat in besonderem Maße deutlich. Die Schutzkategorie CL verfolgt den Zweck, solche Räume für heutige und kommende Generationen möglichst unverfälscht zu bewahren. Dazu gehört insbesondere, dort keine Windkraftanlagen zuzulassen«, schreibt Harrsen.

Die Windkraftanlagen oder Windparks, die zum Zeitpunkt der Ausweisung als CL bereits zum Beispiel in der Hattstedtermarsch und in Langenhorn standen, wurden nach 2002 in einem aufwendigen Verfahren mittels Repowering an andere Standorte verlagert. »Dieser Erfolg sollte nicht leichtfertig wieder aufgegeben werden«, betont der Landrat.

Doch er sei gefährdet, seit die Teilfortschreibungen des Regionalplanes von 2012, die ja Windeignungsgebiete festlegten, durch ein Gerichtsurteil aufgehoben wurden. Um zu verhindern, dass in den CL demnächst Windparks entstehen können, seien die beabsichtigten Unterschutzstellungen dringend geboten.

Besonderheiten zuwenig berücksichtigt

Derzeit betreibt das Land Schleswig-Holstein ein neues Verfahren der Regionalplanung für die Ausweisung von Windkraftvorrangflächen, mit dem es den gerichtlichen Vorgaben entsprechen will.

Dabei wurde ein landesweit einheitliches Verfahren für die Bewertung von CL gewählt, das den naturräumlichen Besonderheiten in Nordfriesland nach Auffassung des Kreises aber nicht vollständig gerecht wird.

Lediglich in Teilräumen wie Eiderstedt und den nordfriesischen Inseln deckten sich die Vorstellungen der vom Land beauftragten Gutachter und der Landesplanung mit dem 2012 vom nordfriesischen Kreistag verabschiedeten Konzept.

Die damals erkannten Besonderheiten charakteristischer Landschaftsteile des nordfriesischen Festlandes würden in der Planung des Landes, wie sie sich jetzt abzeichnet, nicht mehr berücksichtigt und geschützt.

Ausgewogenes Verhältnis erhalten

»Mir liegt jedoch viel daran, den Regelungsinhalt des Kreiskonzeptes von 2012 zu bewahren«, schreibt Dieter Harrsen den Gemeindeoberhäuptern.

»Es wurde damals nach sorgfältiger Diskussion und Abwägung von unserem Kreistag beschlossen und war von einem ausgewogenen Verhältnis der Windkraftnutzung und der Interessen des Tourismus, der Geschichte und Kultur geprägt.«

Er legt Wert auf die Feststellung, dass der nordfriesische Beitrag zur Energiewende durch dieses Verfahren nicht gefährdet wird: »Außerhalb der CL wird es in Nordfriesland auch künftig umfangreiche Flächen für die Windkraft geben.«

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:

  • im Juli 2016: einstweilige Sicherstellung der vier CL durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises (www.nordfriesland.de/amtsblatt)
  • ab Herbst 2016: Einleitung des eigentlichen Unterschutzstellungsverfahrens; Versand der ausführlichen Planunterlagen zur Anhörung an die Träger öffentlicher Belange, darunter die betroffenen Gemeinden
  • bis Frühjahr 2018: Erlass der vier Kreis-Verordnungen