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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

19.03.2020

Kreis stellt Regelung für Zweitwohnungsbesitzer klar und appelliert: Bleiben Sie zuhause!

Zurzeit dürfen nur diejenigen auf eine nordfriesische Insel oder Hallig fahren, die dort arbeiten oder dort mit dem Erstwohnsitz gemeldet sind. Zweitwohnungsbesitzer können ihre Wohnungen dort derzeit also nicht erreichen.

Wer sich aber bereits vor Ort in seiner Zweitwohnung aufhält, ist – im Unterschied zu den Gästen von Beherbergungsbetrieben – nicht zur Abreise verpflichtet, sondern darf bleiben.

Anders verhält es sich auf dem Festland, wo es keine Betretungsverbote gibt. Wer eine Zweitwohnung auf dem Festland in Nordfriesland besitzt, darf anreisen und sie nutzen. Er darf sie aber nicht Dritten überlassen.

»Wir appellieren jedoch dringend an alle Auswärtigen, zum Schutz vor dem Coronavirus nicht notwendige Reisen zu vermeiden«, betont Landrat Florian Lorenzen.

In seiner Sammlung von Frage und Antworten zu Corona bezieht auch das Land Schleswig-Holstein eindeutig Stellung zur Nutzung von Zweitwohnungen:

»Bleiben Sie zu Hause, ist der Appell der Bundeskanzlerin, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen bzw. zu verlangsamen. Reisen von Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern innerhalb des Landes sind erlaubt und damit grundsätzlich auch die Nutzung einer Zweitwohnung. Dies gilt auch für Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern, sofern die Reise nicht zu touristischen Zwecken erfolgt (Urlaub).

Jede Zweitwohnungsnutzung unterläuft jedoch die derzeitigen Anstrengungen der Landesregierung, das Reiseaufkommen drastisch zu verringern und die Gesundheitssysteme in den Tourismusregionen bestmöglich zu entlasten. Von der Nutzung der Zweitwohnungen wird daher im Moment dringend abgeraten.«

Bund + Land + Kreis raten: Bleiben Sie zuhause!

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Ein Kommentar zu diesem Artikel

Mietausfälle für meine Wohnung in Sankt Peter Ording
Sehr geehrte Damen und Herren. Ich möchte diesen Artikel nicht kommentieren; nur soviel möchte ich sagen, ich finde alle erteilen Maßnahmen für gerechtfertigt. nun meine Frage: wer zahlt mit Entschädigung für meine Mietausfälle, an welche Behörde muss ich mich wenden und welche Beläge muss ich einreichen? Gibt es gezielt Ansprechpartner in Ihrem Hause? oder in der Gemeine Garding, oder Kiel ? oder kann ich das in der nächsten Einkommensteuer Erklärung beim Finanzamt geltend machen ? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Hans-Jürgen Kyling
Geschrieben am 19. März 2020 um 16:39 Uhr von Hans-Jürgen Kyling

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