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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

18.03.2020

Kreis untersagt größere private Veranstaltungen

Mittlerweile gibt es zehn bestätigte Corona-Fälle in Nordfriesland. Alle Erkrankten leben in häuslicher Absonderung, niemand musste im Krankenhaus aufgenommen werden.

Die Corona-Hotline der Kreisverwaltung (Tel. 04841 67755) wird stark nachgefragt: Am Montag (16.) waren es fast 1.000 Anrufe, am Mittwoch (18.) immer noch rund 500.

»Zehn Kolleginnen und Kollegen besetzen unsere Hotline an sieben Tagen die Woche von 8 bis 18 Uhr. Ein zweites Team ruft einmal täglich die derzeit rund 150 Corona-Verdachtsfälle an, die im Kreisgebiet unter Quarantäne stehen, um sich nach ihrem Befinden zu erkundigen«, erklärt Landrat Florian Lorenzen.

Der Verwaltungschef ist seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar: »Die Hotline macht einen Bombenjob. Kaum ist ein Telefonat beendet, klingelt es schon wieder. Bei diesem Stress freundlich zu bleiben und sich immer wieder flexibel auf die sehr unterschiedlichen Bedürfnisse der Anrufer einzustellen, ist eine Riesenleistung.«

Hut ab!

Auch über die anderen Mitglieder der Verwaltung äußert sich Lorenzen, der erst seit Oktober im Amt ist, positiv: »Ich wusste ja, dass ich ein gutes Team übernehme, aber was ich in diesen Tagen an Kompetenz, Einsatzwillen, Hilfsbereitschaft und reibungsloser Zusammenarbeit aller Bereiche erlebe, das sucht seinesgleichen. Hut ab!«, sagt er. Die Bürger Nordfrieslands könnten stolz auf ihre Kreisverwaltung sein.

Neue Allgemeinverfügung

Gestern (17. März) um 23 Uhr gab der Kreis Nordfriesland eine neue Allgemeinverfügung heraus, mit der er den neuesten Erlass des Landes umsetzt. Darin werden einige Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Details zu Schulschließungen, Kinderbetreuung, Krankenhäusern und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ergänzt.

Private Veranstaltungen

Neu ist, dass ab sofort auch private Veranstaltungen wie zum Beispiel Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen untersagt sind. Der Kreis empfiehlt, alle privaten Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.

Wer muss schließen?

Neu ist außerdem, dass nun präzisiert wird, welche Einrichtungen nach dem Willen des Landes und des Kreises geschlossen werden müssen. Das sind »vor allem«, wie es in der Allgemeinverfügung heißt:
• Saunen, Sonnenstudios,
• kosmetische Fußpflege-, Körperpflege- und Kosmetiksalons
• Physio- und Massagepraxen (Ausnahme: medizinisch gebotene Behandlungen; eine ärztliche Verordnung ist hierfür vorzulegen)
• Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen,
• Bibliotheken,
• Fahrschulen (theoretischer und praktischer Unterricht),
• kommerziell organisierte Reiseveranstaltungen in Bussen und auf Schiffen,
• Wohnmobilstellplätze, Campingplätze (soweit nicht als erster Wohnsitz genutzt) und Sportboothäfen,
• Seniorentagesbetreuungsangebote und vergleichbare Freizeitangebote für Senioren,
• Jugendzentren und vergleichbare Freizeitangebote für Jugendliche,
• Geburtsvorbereitungskurse und Eltern und Kind-Freizeitangebote,
• Spiel-, Boule- und Minigolfplätze,
• Indoorspielflächen, Jumphäuser und vergleichbare Einrichtungen,
• Reit-, Tennis- oder Golf/Swin-Golfunterricht,
• Hundeschulen und Hundeausbildungsplätze,
• Swingerclubs und vergleichbare Einrichtungen.

Handwerker arbeiten weiter

Laut der Landesverordnung vom 17. März können Handwerker und Dienstleister ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen, aber zahlreiche Verkaufsstellen des Einzelhandels müssen schließen. Nun gibt es folgende ergänzende Bestimmungen:

Werden in einem Ladengeschäft sowohl Handwerksleistungen oder Dienstleistungen erbracht als auch eine Verkaufsstelle des Einzelhandels betrieben (z.B. Autohaus mit Werkstatt) bezieht sich das Verbot ausschließlich auf die Verkaufsstelle, die Werkstatt kann weiterarbeiten.

Kein Ladengeschäft ohne Präventionsmaßnahmen

Die Tätigkeit als Handwerker und Dienstleister in einem Ladengeschäft setzt jedoch die Erstellung eines Präventionskonzepts mit einer maximalen Besucherzahl voraus. Die Betriebe müssen alle Kunden mit Kontaktdaten registrieren und ausreichende Möglichkeiten zur Händehygiene bereitstellen.

Lebensmittelversorgung ist gesichert

Eine letzte Präzisierung: Einzelhandelsbetriebe können geöffnet bleiben, wenn über die Hälfte ihrer Verkaufsfläche Lebensmitteln vorbehalten ist. Überwiegt der Non-Food-Bereich, müssen sie schließen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 19. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich. Sie ist im Amtsblatt Nr. 18 unter www.nordfriesland.de/amtsblatt nachzulesen.

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7 Kommentare zu diesem Artikel

Zweitwohnsitz
Hallo, wir sind in Dagebüll-Fahretoft als Zweitwohnsitz gemeldet. Dürfen wir unser Haus noch aufsuchen? Oder unterliegen wir denselben Beschränkungen, die für die Inseln gelten? VG Frank Wildner und bleiben Sie alle gesund!
Geschrieben am 18. März 2020 um 20:21 Uhr von Wildner
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Aufgrund der Vielzahl an Fragen, die uns gegenwärtig erreichen, haben wir eine Seite mit Antworten auf häufig gestellte Fragen erstellt, die stetig ergänzt und aktualisiert wird. Sie finden Sie unter https://www.nordfriesland.de/faq-corona Sollte Ihre Frage dort nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gerne persönlich an uns. Sie finden alle relevanten Kontaktdaten auf der FAQ-Seite. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße, Ihre Kreisverwaltung
Geschrieben am 19. März 2020 um 11:14 Uhr von Pressestelle NF
Friseure und Baumärkte
Sorry was soll nun dieses hin und her ? der Kreis NF ordnet nun folgendes an: Zitat: "Eine letzte Präzisierung: Einzelhandelsbetriebe können geöffnet bleiben, wenn über die Hälfte ihrer Verkaufsfläche Lebensmitteln vorbehalten ist. Überwiegt der Non-Food-Bereich, müssen sie schließen." der Bund hingegen hat Friseure und Baumärkte als Einzelhandelsbetriebe der Grundversorgung eingestuft, welche die entsprechenden Corona-Hygiene Maßnahmen beachten sollen. Friseure und Baumärkte zählen aber gesetzlich zum Non-Food Bereich des Einzelhandels. Etliche Baumärkte und Friseure sind nun unsicher, ob sie geöffnet haben dürfen oder nicht. So hat Obi noch auf aber Jawoll und örtliche Baumärkte dicht und sogar IKEA bundesweit dicht. Mal wieder zeigt sich genau hier, dass Kreise, Bund und Länder nicht syncron arbeiten, sondern ein CORONA-Flickenteppich existiert. So kann und wird CORONA nicht verlangsamt sondern nur weiter die Unsicherheit und Hamsterkäufe verstärkt. Klar wollen viele nun ihre Gärten begrünen und bepflanzen und die Baumärkte bieten ja grade dies nun an.
Geschrieben am 19. März 2020 um 11:43 Uhr von Herr Henning
Food /Non-Food
Moin Herr Henning, so ist das nicht gemeint: Baumärkte dürfen in der Tat öffnen. Hier geht es um den Blumenladen, der sein Sortiment schnell noch um ein paar Schokoriegel erweitert und sich dann als Lebensmittelgeschäft zum Öffnen berechtigt fühlt.
Geschrieben am 19. März 2020 um 12:53 Uhr von Pressestelle Kreis NF
Busfahren
Wozu fahren noch Busse wenn Schulen dicht sind und die älteren zuhaus bleiben sollen? Die Läden liefern doch. Die Ansteckungshefahr im Bus ist doch hoch. Bleibt gesund
Geschrieben am 19. März 2020 um 13:29 Uhr von Silvia Wiese
Zweitwohnsitz
Sehr geehrter Herr Wildner, die Antwort auf Ihre Frage auf unserer Internetseite: „Hallo, wir sind in Dagebüll-Fahretoft als Zweitwohnsitz gemeldet. Dürfen wir unser Haus noch aufsuchen? Oder unterliegen wir denselben Beschränkungen, die für die Inseln gelten? VG Frank Wildner und bleiben Sie alle gesund!“ finden Sie in unserer neuen Pressemitteilung: https://ogy.de/nsir Kurz gefasst: Sie dürfen schon, aber Sie sollten lieber nicht.
Geschrieben am 19. März 2020 um 13:49 Uhr von Pressestelle Kreis NF
Handwerker können nicht schliessen
Wenn ich meinen Handwerksbetrieb "eigenmächtig" schliesse - ohne "Shutdown" oder "Ausgangssperre" Beschluss vom Land oder Bund kann ich kein Kurzarbeitergeld für meine Gesellen beantragen. Also MUSS ich weiterarbeiten - sonst bin ich ratzfatz pleite. Aber wäre nicht genau die sofortige Schließung von allem der einzige Weg die ständig beschworene flattened Curve zu erreichen?
Geschrieben am 19. März 2020 um 15:29 Uhr von Sascha Schulz

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