Steigende Energiekosten: So unterstützt der Kreis Nordfriesland seine Bürgerinnen und Bürger
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b) Entlastungsfonds des Kreises Nordfriesland
- Haushalte mit geringem Einkommen
- Extra-Geld für Kinder
- Haushalt mit Sozialleistungen
- Zuschüsse für Haushaltsgroßgeräte
- Antragsformulare
- Bürger-Hotline
Die explodierenden Preise für Gas, Öl und Strom überfordern die finanziellen Möglichkeiten vieler Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir die staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten in einem Faltblatt zusammengefasst.
Dieses Faltblatt wurde im November 2022 als Postwurfsendung an alle Haushalte in Nordfriesland versendet.
Staatliche Unterstützung
Es geht auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Senioren und Menschen mit Erwerbsminderung ein. Die Grundsicherung hilft, den Bedarf des täglichen Lebens wie Nahrung, Strom und die Wohnkosten einschließlich Heizung bezahlen zu können.
Durch die enorm gestiegenen Heizkosten haben zurzeit deutlich mehr Menschen als vorher ein Recht auf diese Unterstützung, weil ihr Einkommen jetzt schlichtweg nicht mehr für den Lebensunterhalt ausreicht.
Wohngeld
Beim Wohngeld zeigt sich der Bund großzügiger als bisher: Zwar ist die Gesetzesänderung noch nicht endgültig beschlossen, doch die Bundesregierung hat bereits angekündigt, den Kreis derjenigen, die Wohngeld erhalten können, ungefähr zu verdreifachen. Ebenso wie die Grundsicherung und die Übernahme der Stromkosten kann das Wohngeld in den sieben im Kreisgebiet verteilten Sozialzentren beantragt werden.
Haben Sie einen Anspruch auf Grundsicherung?
Brennstoffhilfe (Heizkostenerstattung)
Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Öl, Pellets oder Flüssiggas) heizen. Die Landesregierung begrüßt die beschlossenen Entlastungen. Teil der Entscheidung der Bundesregierung ist, dass die Bundesländer für die Abwicklung der Entlastungen zuständig sein sollen.
Die Landesregierung wird diesen Beschluss für schleswig-holsteinische Haushalte schnellstmöglich umsetzen. Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen, zuständig.
Anträge können online über diesen Link gestellt werden. Hier findet man auch einen Online-Rechner, mit dem geprüft werden kann, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Bei weitergehenden Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger per Mail an das MLLEV wenden unter heizkostenerstattung@mllev.landsh.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes unter https://www.schleswig-holstein.de/heizkostenerstattung.
Entlastungsfonds des Kreises Nordfriesland
Trotzdem wird es eine ganze Menge Haushalte geben, die durchs Raster fallen, weil ihr Einkommen knapp über der Höchstgrenze liegt, ab der man keinen Anspruch auf Zuschüsse mehr hat. In diesen Fällen springt der Kreis Nordfriesland selbst mit eigenen Kreismitteln ein. Das hat unser Kreistag am 23. September 2022 beschlossen.
Im Oktober setzten sich die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen und weitere Mitglieder des Hauptausschusses in einem neu gegründeten »Arbeitskreis Hilfsfonds« zusammen, um Kriterien für die Bewilligung von Anträgen zu formulieren.
Die Förderrichtlinie für den Hilfsfonds aus Kreismitteln war zunächst bis Ende 2022 befristet. Anfang Januar 2023 setzten sich die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen und weitere Kommunalpolitiker in dem »Arbeitskreis Hilfsfonds« zusammen. Auf ihre Empfehlung hin beschloss der Hauptausschuss, die Richtlinie anzupassen. Sie gilt bis zum 30. September 2023. In der angepassten Richtlinie wurden u.a. die Einkommensgrenzen erhöht. Hinzugekommen ist die Möglichkeit, einen Antrag für energiesparende Haushaltsgeräte zu stellen.
Leistungen aus dem Entlastungsfonds können Personen erhalten, die entweder Sozialleistungen erhalten oder nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Haushalte mit geringem Einkommen
Ob Sie als Haushalt mit einem geringen Einkommen einen Anspruch aus dem nordfriesischen Entlastungsfonds haben könnten, hängt von folgenden Voraussetzungen ab:
- Sie haben im Oktober bis Dezember 2022 oder Januar bis September 2023 eine Rechnung von Ihrem Energieversorger mit einer Nachzahlungsaufforderung oder erhöhten Abschlagszahlungen erhalten
- Ihre Energiekosten (Strom oder Heizung) sind im Vergleich zum letzten Jahr deutlich angestiegen, ohne dass Sie einen höheren Verbrauch hatten
- Ihr Haushaltseinkommen liegt unter den festgelegten Einkommensgrenzen für den Entlastungsfonds
- Sie haben kein wesentliches Vermögen (bei einer Person nicht mehr als 60.000 Euro, je weitere Person zusätzlich 30.000 Euro); selbst genutztes Wohneigentum und Altersvorsorgebeträge werden dabei nicht berücksichtigt
Ob Sie unterhalb der Einkommensgrenzen liegen, hängt auch von der Größe Ihres Haushaltes und der Höhe Ihrer Kaltmiete (ohne Nebenkosten) ab. Anhand folgender Tabelle können Sie abschätzen, ob Sie unterhalb der Einkommensgrenzen liegen:
Haushalt |
Grenze Nettoeinkommen |
1 Pers. |
753 € + Ihre Kaltmiete |
2 Pers. |
1.353 € + Ihre Kaltmiete |
3 Pers. |
2.030 € + Ihre Kaltmiete |
4 Pers. |
2.706 € + Ihre Kaltmiete |
5 Pers. |
3.383 € + Ihre Kaltmiete |
6 Pers. |
4.059 € + Ihre Kaltmiete |
Eine genaue Berechnung können Sie mit unserem Entlastungsfonds-Rechner durchführen >>> hier geht's zum Rechner.
Sie sind vss. anspruchsberechtigt? Dann geht es >>> hier zum Online-Antrag auf einen Zuschuss aus dem Entlastungsfonds des Kreises Nordfriesland.
Kinder mit Familien, deren Einkommen nur geringfügig über den Einkommensgrenzen für reguläre Sozialleistungen liegen, können in den Monaten November bis Dezember 2022 und Januar bis September 2023 auf Antrag für jedes Kind pro Monat 15 Euro erhalten, um damit zum Beispiel weiterhin den Beitrag zum Sportverein zu bezahlen oder das Mittagessen in der Schule. Damit soll vermieden werden, dass bei Kindern aufgrund von gestiegenen Energiekosten gespart wird.
Im Rahmen der Grundsicherung werden die Heizkosten zwar ohnehin als gesonderter Posten vom Staat übernommen, die Stromkosten aber nicht. Sie sind, wie beispielsweise die Lebensmittel, aus dem Regelsatz zu bezahlen. Erstmals können Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, nun auch eine Förderung ihrer jetzt höheren Stromkosten erhalten: Wer im Vergleich zu 2021 oder 2022 deutlich mehr bezahlen muss, kann einen entsprechenden Antrag stellen, damit der Hilfsfonds des Kreises die Erhöhung vollständig übernimmt. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Sozialzentrum.
Zuschüsse für Haushaltsgroßgeräte
Für die Anschaffung energiesparsamer Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke, Gefrierschränke, Geschirrspülmaschinen, E-Herde und Waschmaschinen kann ein Zuschuss beantragt werden.
Pro Haushalt können maximal zwei Geräte mit einem Preis von bis zu je 500 Euro gefördert werden. Einen Sockelbetrag von 150 Euro pro Gerät muss jeder Antragsteller selbst finanzieren. Der Rest wird je nach Einkommen prozentual bezuschusst, wenn die genannten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die Förderung orientiert sich, wie bei den Energiekosten, an der Höhe des Einkommens. Ein Beispiel: Wer einen Kühlschrank für 500 Euro kauft, in einem Vier-Personen-Haushalt lebt und ein Nettoeinkommen von 2.526 Euro hat, bekommt einen Zuschuss von 70 Euro.
Das Förderprogramm für Haushaltsgeräte knüpft an den Fonds des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums an, mit dem das Land den Kreisen und Städten insgesamt fünf Millionen Euro für Einzelfallhilfen zur Verfügung stellt. Der Kreis Nordfriesland stockt die auf ihn entfallenden Landesmittel aus eigenen Mitteln auf.
Antragsformulare ... ohne geht es leider nicht
Für die vom Bund finanzierte Grundsicherung und für den vom Kreis finanzierten Hilfsfonds gelten unterschiedliche Kriterien. Wir haben auf dieser Seite hier deshalb zwei Formulare veröffentlicht, in denen Interessierte ihre Finanzdaten eingeben können, um zu prüfen, ob Anträge sich für sie lohnen würden. Den Antrag auf Unterstützung aus dem Entlastungsfonds des Kreises können Sie anschließend direkt online stellen.
Für Fragen steht die telefonische Hotline des Kreises unter der Nummer 04841 67-210 zur Verfügung. Sie ist montags bis freitags von acht bis 16 Uhr und freitags bis zwölf Uhr erreichbar.
WohnECK Nordfriesland gGmbH
Der Hilfsfonds des Kreises enthält für 2022 zudem 200.000 Euro, die der gemeinnützigen Wohneck gGmbH zur Verfügung gestellt werden. Wir fördern die Wohneck bereits seit Jahren. Eine ihrer Aufgaben ist es, Wohnungen anzumieten und als Untermieter Menschen aufzunehmen, die, aus welchen Gründen auch immer, keine Chance auf einen eigenen Mietvertrag haben. So leisten wir einen konkreten Beitrag zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.
Menschen, die aufgrund der explodierenden Energiekosten ihre Miete nicht mehr oder nicht mehr vollständig bezahlen können und konkrete Mietrückstände haben, können sich an Wohneck wenden, um prüfen zu lassen, ob ein Zuschuss für sie infrage kommt. Dies gilt nicht nur für die Mieter der Wohneck selbst, sondern grundsätzlich für alle Mieter mit dauerhaftem Aufenthalt in Nordfriesland, die anderswo durchs Raster zu fallen drohen. Bei der Berechnung der Ansprüche geht Wohneck genauso vor wie der Kreis.
Entlastungsfonds hilft auch den Tafeln ...
Aufgrund der Energiekrise steigt die Zahl derjenigen, die auf die sechs nordfriesischen Tafeln angewiesen sind, um genügend zu essen zu haben. Die Tafeln haben zurückgemeldet, dass sich die Nutzerzahlen in den letzten Wochen mehr als verdoppelt haben. Die Zahl der gespendeten Lebensmittel reicht nicht mehr aus. Deshalb beschloss der Kreistag, den Tafeln aus seinem Hilfsfonds 100.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um Lebensmittel hinzuzukaufen.
... und den Vereinen
Auch an die Vereine haben die Kommunalpolitiker gedacht: Wenn sie etwa die Energiekosten für gemietete Sporthallen nicht mehr aufbringen können, können sie den Unterschiedsbetrag zwischen ihren Heizkosten und Stromkosten 2021 und 2022 vom Kreis erstattet bekommen. Die Vereine und Verbände können jeweils maximal 500 Euro für die Monate November 2022 und Dezember 2022 bekommen, also insgesamt maximal 1000 Euro (500 Euro maximal je Monat) pro Verein. In der rechten Randspalte dieser Seite unter »Dokumente« und hier finden Sie ein entsprechendes >>> Antragsformular für Vereine, Verbände und Sport.
Verwaltung bildet neues »Team Entlastungsfonds«
Um alle Anträge möglichst schnell bearbeiten zu können, stellen die fünf Fachbereiche der Kreisverwaltung Personal bereit, das sich für die kommenden Monate in dem neuen »Team Entlastungsfonds« engagieren wird. Die Anträge können online über diese Internetseite hier oder per Post gestellt werden. Entsprechende Dokumente für den postalischen Versand finden Sie in der rechten Randspalte dieser Seite unter »Dokumente« zum Herunterladen.
Wir bitten sehr darum, alle Anträge nach Möglichkeit online zu stellen, weil wir die Daten dann viel schneller weiterverarbeiten können. Wer schriftliche Formulare benötigt, erhält sie auch in den Sozialzentren sowie im Husumer Kreishaus.