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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

15.03.2020

Schutz vor Corona: Kreis Nordfriesland erlässt weitreichende Einschränkungen

Am Sonntag (15. März) hat der Kreis Nordfriesland eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Kontakten in öffentlichen Bereichen erlassen. Sie tritt am 16. März um 0 Uhr in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020. Die wichtigsten Inhalte:

Rückkehrer aus Risikogebieten

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet waren, dürfen 14 Tage lang keine Einrichtungen betreten, in denen überwiegend Kinder und Jugendliche oder Senioren betreut werden. Dazu zählen etwa Kitas, Kindertagespflegestellen, Schulen, Jugend- und Altenheime. Auch Krankenhäuser, Arztpraxen und andere medizinische Versorgungseinrichtungen dürfen sie nicht betreten – außer, wenn sie selbst behandlungsbedürftig sind.

»Um den Schutz der Bevölkerung so vollständig wie möglich zu gewährleisten, dürfen die Rückkehrer zudem überhaupt keine sonstigen öffentlichen Einrichtungen nutzen«, erklärt Landrat Florian Lorenzen. »Diese und die übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinverfügung werden von den anderen Kreisen genauso in Kraft gesetzt. Diese Einheitlichkeit in ganz Schleswig-Holstein ist uns sehr wichtig«, unterstreicht der Verwaltungschef.

Schulen und Kitas

Der Schulunterricht sowie die Betreuung in Kindertagesstätten und Krippen fallen bis zum 19. April 2020 aus. Für alle Einrichtungen, auch die der dänischen Minderheit, gilt ein Betretungsverbot. Ausgenommen sind Angebote der Kindertagespflege mit maximal fünf Kindern an einem Standort.

»Da Eltern, die in besonders wichtigen Infrastruktureinrichtungen wie Kliniken und Supermärkten arbeiten, dort unentbehrlich sind, haben wir für ihre Kinder eine Notbetreuung organisiert. Sie findet in den Schulen und Kindertageseinrichtungen statt, in denen sich diese Kinder auch normalerweise aufhalten«, berichtet Daniel Thomsen, der Leiter des Fachbereiches Jugend, Familie und Bildung der Kreisverwaltung.

Werkstätten für behinderte Menschen

Geschlossen werden Werkstätten für Menschen mit Behinderungen außer für diejenigen, die den Besuch der Werkstatt als eine tagesstrukturierende Maßnahme benötigen. Die Entscheidung trifft die Einrichtungsleitung.

Krankenhäuser, andere Kliniken, Pflegeheime

Alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen – also auch die Reha-Kliniken, die sonst nicht in die akutmedizinische Versorgung einbezogen sind – sowie alle Behinderteneinrichtungen, Senioren- und Pflegeheime haben Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren. Ihnen werden beispielsweise Besuchsverbote oder -einschränkungen auferlegt. Ihre Kantinen und Cafeterien dürfen nur noch vom eigenen Personal und den eigenen Bewohnern genutzt werden, aber nicht mehr von Besuchern.

Kliniken müssen planbare Aufnahmen reduzieren oder aussetzen, um die Aufnahmekapazitäten für mögliche Corona-Patienten zu sichern. Intensivstationen sollen ihre Beatmungskapazitäten erhöhen. Geriatrische Abteilungen nehmen nur noch sehr dringende Fälle neu auf. Bereits begonnene Behandlungen werden zuende geführt.

Öffentliche Veranstaltungen

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt. »Wir empfehlen darüber hinaus, auch private Veranstaltungen wie Trauerfeiern, Beerdigungen und Hochzeiten zu verschieben oder abzusagen. Das ist hart, aber eine schnelle Ausbreitung des Corona-Virus träfe uns alle noch härter«, sagt Florian Lorenzen.

Erlaubt bleiben Veranstaltungen, die der Daseinsvorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen wie etwa Wochenmärkte. Demonstrationen können nach einer Einzelfallprüfung zugelassen werden.

Die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr und der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte gelten nicht als Veranstaltung und werden nicht eingeschränkt.

Schließung von Gastronomiebetrieben

Folgende Einrichtungen und Angebote sind ab Montag, dem 16. März, um 0 Uhr zu schließen: Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen, Dorfgemeinschaftshäuser, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen, Volkshochschulen, sonstige Bildungseinrichtungen, Freizeitparks, Jugendzentren, Campingplätze, Golfplätze, Spielhallen, Prostitutionsbetriebe.

Weiterhin offene Gastronomiebetriebe

Gaststätten und Restaurants – auch in Hotels – sowie Imbisse dürfen weiterhin öffnen. Sie müssen jedoch alle Besucher mit Kontaktdaten und Uhrzeit erfassen. »Wenn bei einem Patienten Corona diagnostiziert wird, rufen wir alle Personen an, die er bereits angesteckt haben könnte, und fordern sie auf, zwei Wochen lang zuhause zu bleiben. Hat er ein Restaurant besucht, brauchen wir deshalb die Besucherliste des betreffenden Tages«, erklärt Nina Rahder, die Leiterin des Fachbereiches Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen des Kreises.

Außerdem muss zwischen besetzten Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden, und höchstens 50 Prozent der für den Raum zugelassenen Gästeanzahl darf gleichzeitig anwesend sein.

Auch Bibliotheken und Büchereien müssen die Kontaktdaten aller Besucher notieren.

Fitness-Studios, Schwimmbäder und andere Einrichtungen in Hotels bleiben geöffnet, stehen aber nur noch den Hotelgästen zur Verfügung. Auch Restaurants und Bars in Hotels dürfen nur noch Übernachtungsgäste bedienen.

Einkaufszentren und große Möbelhäuser

Große Einrichtungshäuser, Einkaufszentren und Einrichtungen, die mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe umfassen, dürfen öffnen, müssen aber unverzüglich ein Präventionskonzept erarbeiten. Es muss eine maximale Besucherzahl vorsehen und sicherstellen, dass zwischen den Kunden ein grundsätzlich möglicher Mindestabstand von zwei Metern gewahrt werden kann. Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien werden keinen Begrenzungen der Besucherzahlen unterworfen. Die Präventionskonzepte sind mit dem Gesundheitsamt des Kreises abzustimmen.

Höchste Selbstdisziplin ist gefordert

»Nicht nur in Nordfriesland, sondern in ganz Deutschland, ja weltweit stehen wir vor einer Situation, die wir so noch nie erleben mussten. Da der SARS-CoV-2-Virus sich sehr schnell ausbreitet, müssen wir jetzt sehr schnell handeln und vor allem den Abstand zwischen den Menschen erhöhen. Je mehr Menschen in einem Raum zusammenkommen, desto höher ist die Ansteckungsgefahr. Die nächsten Wochen und Monate fordern von uns allen höchste Selbstdisziplin. Doch nur, wenn wir das schaffen, gelingt es uns, die Verbreitung von Corona zu verlangsamen«, unterstreicht Landrat Florian Lorenzen.

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27 Kommentare zu diesem Artikel

Schließung von Golfplätzen
Beim Golfspiel kommen Gruppen von max. 4 Personen zusammen. Der Abstand zu anderen Gruppen beträgt mindestens 100m. Innerhalb einer Gruppe kann man mehrere Meter Abstand zum Mitspieler halten. Meines Erachtens ist es aus epidemiologischer Sicht nicht sinnvoll den Golfplatzbetreibern einen solch immensen finanziellen Schaden zuzufügen, zumal die Saison jetzt gerade wieder anfängt. Mit freundlichen Grüßen Dr.Mathias Schmidt
Geschrieben am 15. März 2020 um 18:53 Uhr von Mathias Schmidt
Urlaub
Wir haben ab 22.3. in SPO gebucht und kommen aus Hessen. Können bzw dürfen wir unseren Urlaub antreten? Wir haben beide keine Symptome. Herzliche Grüße Monika Dambier-Blank
Geschrieben am 15. März 2020 um 18:58 Uhr von Monika Dambier-Blank
Restaurants schließen
Mit dieser Regelung schafft unser Betrieb es vielleicht bis Anfang Mitte April .warum schließt ihr nicht die Restaurants dann springt unsere Versicherung ein so retten wir unseren Betrieb
Geschrieben am 15. März 2020 um 19:26 Uhr von Makbul kerstin
Urlaub Husum
Wir haben unseren Urlaub über Ostern in Husum in einer Ferienwohnung gebucht. Ist unser Kommen überhaupt noch möglich?
Geschrieben am 15. März 2020 um 21:04 Uhr von Kinzinger
Friseure
Was heißt das denn für Friseure? Die haben ja direkten Kontakt zu Kunden!
Geschrieben am 15. März 2020 um 21:32 Uhr von Ich
Aqua
Hallo, wie sieht es denn mit dem therapiezentrum Rödemis aus? Fällt das aquafitness auch aus?
Geschrieben am 15. März 2020 um 23:08 Uhr von Birgit
Urlaubsbeschränkungen
Wie sieht es mit Reisebeschränkungen aus? Der Gesundheitsminister SH hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Urlauber ggf. die für die Einheimischen möglichen Behandlungsmöglichkeiten zusätzlich und unnötig belasten könnten.
Geschrieben am 15. März 2020 um 23:09 Uhr von Hans-Helmut Krause
Campingplätze
Laut diesem Artikel sind Campingplätze zu schliessen. In der amtlichen Allgemeinverfügung vom 15.03.2020 sind diese Einrichtungen aber nicht erwähnt. Sind diese nun zu schliessen oder nicht?
Geschrieben am 16. März 2020 um 00:23 Uhr von Volker Rudolph
Ausgangssperren zu verhängen ist unvermeidbar
Immer mehr Menschen verstehen und begreifen wie man es anhand der Kommentare überall sieht nicht dass CORONA kein Grippevirus ist, sondern ein tötliches VIRUS für alle Altersklassen ist, welche durch Tröpcheninfektion von Mensch zu Mensch direkt weitergereicht wird und dank der Leichtsinnigkeit der Urlauber nun in ganz EUROPA existiert, da man beim aller ersten CORONA Fall in München zu leichtsinnig im Umgang damit war und nun halt dafür die Quittung von Mutter Natur durch CORONA bekommt. Das Infektions-Schutzgesetz sowie das Seuchenschutzgesetz welches übrigens weltweit gilt hat nun halt sämtliche Menschenrechte ausgesetzt bzw eingeschränkt. Dies gilt vor allem für die Reisefreiheit (Benutzen von ÖPVN, BAHN, Schiffs- und Flugverkehr) und das Versammlungsrecht (Besuchen aller öffentlichen Veranstaltungen und Einrichtungen). Damit CORONA eingedämmt werden kann hilft nur noch die totale Isolation durch Verhängen einer bundesweiten Ausgangssperre. Südkorea hat bestens nun gezeigt wie man es leider drastisch machen muss und die Zahl der Infizierten und Toten ist dort dadurch drastisch gesunken. Andere Länder in EUROPA haben übrigens schon die Ausgangssperre verhängt (Spanien, Italien, Österreich, und Tschechien)
Geschrieben am 16. März 2020 um 01:19 Uhr von Herr Henning
Betriebsschliessung
Wie schon eine Restaurantbetreiberin schrieb, können Hotels, Pensionen und alle Betriebe, die ausschliesslich vom Tourismus leben, diese Durststrecke ( Dauer nicht absehbar) nur überstehen, wenn von behördlicher Seite eine Schliessung angeordnet wird. Ansonsten greifen die Versicherungen nicht! Gerade kleinere Betriebe wie meiner sind bei den Einnahmen schon durch die üblichen saisonalen Schwankungen betroffen. Bis mögliche Ausgleichszahlungen fliessen, ist uns vermutlich schon der finanzielle Atem ausgegangen. Laufende Kosten werden nicht umsonst so genannt! An wen wende ich mich heute morgen konkret, um Ansprüche anzumelden?
Geschrieben am 16. März 2020 um 09:00 Uhr von Eva Beeck
Urlaub in SPO
Wir, Mutter, 2 Kleinkinder und Großeltern haben ab 05.04.20 eine FW für 12 Tage gebucht und dafür 1500 Euro bezahlt. Die Urlauber sollen zu Hause bleiben, es bleiben die Buchungsbestimmungen erhalten. Bleiben wir jetzt auf den Kosten sitzen?
Geschrieben am 16. März 2020 um 09:18 Uhr von Christine Ridder
Wohnmobil und Reisemobilplätze
Laut diesem Artikel sind Campingplätze zu schliessen. In der amtlichen Allgemeinverfügung vom 15.03.2020 sind Campingplätze, Stellplätze, Wohnmobilplätze, Reisemobilhäfen nicht erwähnt. Sind diese nun zu schliessen oder nicht?
Geschrieben am 16. März 2020 um 09:24 Uhr von Jörg Sass
Warum denn Golfplätze??!
Liebe Leute, nicht, dass es derzeit das Wichtigste wäre, aber Golfplätze zu schließen ist doch nicht sinnvoll. Selbst Experten raten dazu, an der frischen Luft spazieren zu gehen - und nicht mehr passiert auch auf Golfplätzen. Man kommt sich dabei nicht nahe. Ist also etwas völlig anderes als Discos oder "Prostitutionsbetriebe"...Und die Gastronomie kann ja selbstverständlich geschlossen bleiben. Vielleicht überdenkt man das nochmal?
Geschrieben am 16. März 2020 um 10:48 Uhr von Micky M.
Keine anderen Sorgen
Bonzen, die nicht auf dem Golfplatz Staatsmann spielen dürfen und Touristen, denen es wichtiger ist, durch die Dünen zu trampeln als Menschen die hier wohnen vor der Gefahr der Ansteckung zu schützen, das fasst Deutschland leider sehr passend zusammen. BLEIBT EINFACH MAL ZU HAUSE! Ignorantes Pack!
Geschrieben am 16. März 2020 um 11:54 Uhr von Hugo Egon Marder
Bleibt weg!
Der Kreis NF mit seinen Halligen, Inseln, Städte und Kurorten ist NICHT der Abenteuerspielplatz für Touris und Gelangweilte, sondern UNSER Lebensraum. Und wenn der nun geschützt werden sollen, indem für begrenzte Zeit nicht mehr Leute aus der ganzen Welt herkommen dürfen, heult ihr rum, weil ihr nicht nach SPO, Husum oder Sylt fahren könnt? Wie blöd seid ihr? Da gehts nicht um euren verschiebbaren Urlaub sondern verdammt nochmal um MENSCHENLEBEN!
Geschrieben am 16. März 2020 um 12:07 Uhr von Mimon Baraka geb. Schmidt
Golfplätze und Aktivitäten im Freien
Sicherlich ist es richtig Turniere abzusagen, öffentliche Gebäude, Clubheime und andere Gebäude wo große Menschen Mengen aufeinander treffen zu schließen. Auf der anderen Seite gibt es genug Menschen die aufgrund ihres Gesundheitszustand Bewegung brauchen und nicht nur zuhause sitzen können. Es ist schon schlecht genug das man die Besuche befindet physio auf ein kleines Maß halten muss. Es gibt auch noch andere Krankheiten außer Corona und ich in meinem Fall brauch Bewegung. Auf einem Golfplatz steht man ja nicht in Gruppen und man kennt sich. Das wäre das gleiche mit Tennisplätzen Hundefreilauf und so weiter. Dann könnte man auch verbieten mit seinem Hund spazieren zu gehen obwohl ich das unserem nicht antun würde. Dann sollten alle für sich selber mal überlegen ob es Not tut in überfüllte Lebensmittel Läden zu gehen und sich gegenseitig die Sachen aus den Händen zu reißen. Bitte denkt daran das es auch Menschen gibt die andere Krankheiten haben und vielleicht Bewegung bzw die 2 Tage mit dem Trainer brauchen weil man sich sonst kaum mehr bewegen kann.
Geschrieben am 16. März 2020 um 12:39 Uhr von N.Hinr
Irlaub
Wir kommen auch jedes Jahr und haben nächste Woche natürlich die Reise abgesagt. Aber es ist doch auch verständlich, dass manche Leute sich informieren wegen der bezahlten Ferienwohnung oder Hotel. Das hat ja nichts mit Egoismus zu tun. Ist doch vollkommen normal. Die meisten Leute verstehen die Situation und bleiben zu Hause. Aber es gibt natürlich auch die andere Seite. Wie überall. Aber bitte nicht mit Ignorates Pack und Blöd beschimpfen. Man muss sie halt nochmal vernün ftig aufklären. Wenn die Krise rum ist sollen wir ja wiederkommen.,oder?
Geschrieben am 16. März 2020 um 13:53 Uhr von Marietta Eberz
Urlaub
Wir kommen auch jedes Jahr und haben nächste Woche natürlich die Reise abgesagt. Aber es ist doch auch verständlich, dass manche Leute sich informieren wegen der bezahlten Ferienwohnung oder Hotel. Das hat ja nichts mit Egoismus zu tun. Ist doch vollkommen normal. Die meisten Leute verstehen die Situation und bleiben zu Hause. Aber es gibt natürlich auch die andere Seite. Wie überall. Aber bitte nicht mit Ignorates Pack und Blöd beschimpfen. Man muss sie halt nochmal vernün ftig aufklären. Wenn die Krise rum ist sollen wir ja wiederkommen.,oder?
Geschrieben am 16. März 2020 um 13:54 Uhr von Marietta Eberz
Kurzarbeit
Wie wird der Unterhalt geregelt, wenn ich kurz arbeit machen muss??wie muss ich vor gehen. Und muss ich nach bezahlen?
Geschrieben am 16. März 2020 um 20:06 Uhr von Von Dollen
Antworten??
Abgesehen von den üblichen pöbelhaften Kommentaren, die es ja überall im Internet gibt, wurden hier ja auch sachliche und berechtigte Fragen gestellt. Wo und wie werden diese vom Kreis beantwortet?
Geschrieben am 16. März 2020 um 20:42 Uhr von Wolf Knipfer
Corona Sonderzahlung für Menschen mit Sozialleistungen und niedrigem Einkommen jetzt!”
eine sofortige Erhöhung des Hartz IV Regelsatz ist nun wegen CORONA unvermeidbar. Während sich viele Deutsche mit unnötigen Hamsterkäufen im Wert von mehreren Hundert Euro einen Notvorrat zulegen bzw zugelegt haben, haben grade nun Leistungsbezieher und Geringverdiener nun deutliche Schwierigkeiten, den normalen Wocheneinkauf in den nächsten 6 Wochen und generell jetzt überhaupt noch zu bezahlen zu können oder können ihn nicht tätigen da entsprechende Waren kurz nachdem sie geliefert wurden sofort wieder ausverkauft sind oder auch weil kein Geld mehr zur Verfügung steht. Einen Anspruch auf Mehrbedarf für den Notvorrat besteht für Hartz IV Empfänger aktuell wohl anscheinend aus Sicht der Sozialzentren und Arbeitsagenturen nicht, was der Bundessozialverband ganz anders sieht, als unsere Kreis und Landesbehörden. Das Bundesamt für Katatstrophenschutz hat nämlich aufgrund von CORONA auch genau diesen Notvorrat und die Erhöhung von Hartz 4 wegen CORONA befürwortet. Mit den derzeitigen Regelleistungen in der momentanen krisenhaften Situation können Leistungsbezieher wie erwähnt weder finanzielle Vorräte zulegen noch günstig Lebensmittel und einfache Haushaltswaren erwerben. Nach allen Verlautbarungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundesregierung wird sich die Situation aufgrund der Coronavirus-Verbreitung verschärfen. “Ich fordern den Kreis Nordfriesland, das Land S-H und die Bundesrepublik Deutschland dazu auf, jetzt zu handeln und unbürokratisch Sonderzahlungen für Hartz IV vorzunehmen, welche nicht zurück gezahlt werden müssen, denn am Ende zahlen die Schwächsten unsere Gesellschaft dafür und das mit ihrem Leben!" Genau dies muss ich leider nun bei mehreren Familien sehen.
Geschrieben am 17. März 2020 um 01:10 Uhr von Herr Henning
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Aufgrund der Vielzahl an Fragen, die uns gegenwärtig erreichen, haben wir eine Seite mit Antworten auf häufig gestellte Fragen erstellt, die stetig ergänzt und aktualisiert wird. Sie finden Sie unter https://www.nordfriesland.de/faq-corona Sollte Ihre Frage dort nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gerne persönlich an uns. Sie finden alle relevanten Kontaktdaten auf der FAQ-Seite. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße, Ihre Kreisverwaltung
Geschrieben am 19. März 2020 um 11:32 Uhr von Pressestelle Kreis NF
Reinigung, Wäscherei, Heißmangel
wir betreiben in Bredstedt eine Heißmangel mit Reinigungsannahme und Wäscherei. Dürfen wir weiterhin den Laden öffnen?
Geschrieben am 21. März 2020 um 08:25 Uhr von Blasberg
Teilweise unüberlegt und nicht zielführend
Wenn durch diese Verordnung Tourismus und Reiseaktivitäten eingeschränkt werden sollen, bin ich voll einverstanden. Nicht sinnvoll betrachte ich jedoch die Ausdehnung der Einschränkungen auf Eigentümer und ihre direkten Familienmitglieder von Wohnungen und Häusern, die sich schon seit Wochen an ihren Standorten im Landkreis aufhalten Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um Risikopersonen handelt, weil sie sich - wie von offiziellen Stellen empfohlen - in häuslicher Isolation befinden Unter Berücksichtigung von früheren Kommentaren finde ich das „Heraustreiben“ der bereits anwesenden Eigentümer als wenig sinnvoll, da es nun verstärkt zu Reiseaktivitäten und später zu Beschwerden sowie Klagen wegen Unverhältnismäßigkeit, mangelhafter Begründung und fehlender gesetzlicher Deckung kommen wird, die unsere ohnehin schon überlasteten Gerichte zusätzlich beschäftigen werden. Der Kreis sollte besser die sozialen Kontakte in den größeren Orten beobachten, dies würde erheblich mehr bringen. Ich bin übrigens nicht unmittelbar betroffen, kann mich aber über jegliche Form von Aktionismus aufregen. Wahrscheinlich werden kritische Fälle aus SH, darunter u.U. auch solche aus NF wie allgemein üblich in Hamburger Kliniken landen, sodass das Gesundheitssystem in NF nicht zusätzlich belastet werden würde. Darüber hinaus sollte man auch an die Zeit nach der Krise denken und nicht vermeidbare Verwerfungen riskieren. Gruß aus Hessen
Geschrieben am 22. März 2020 um 15:54 Uhr von Norbert P.
Nordfriesische Ausgangssperre
Gülle auf den Acker und die Leute bleiben im Haus und halten Fenster und Türen geschlossen
Geschrieben am 28. März 2020 um 10:18 Uhr von Funkstill
Schönberg ohne Strand
Die Stürme tragen den Strand ab. Er sollte nicht wieder aufgefüllt werden. Last doch endlich die Natur wie sie ist. Was sollen diese dämlichen Aufspühlungen? Wenn die Bauern dann noch regelmäßig ihre Gülle auf den Feldern versprühen, regelt sich der Ansturm ganz von allein.
Geschrieben am 2. April 2020 um 14:42 Uhr von Wolfgang Otto
Gülle
Gülle auf dem Land ist normal. Und in einer Kleinstadt muss man eben auch damit leben. Der dritte Weg Regenstauf
Geschrieben am 6. Oktober 2021 um 23:41 Uhr von NPD Regenstauf

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