Schutz vor Geflügelpest: Kreis Nordfriesland ordnet Stallpflicht an
Zum Schutz vor der Vogelgrippe hat die schleswig-holsteinische Landesregierung vorsorglich alle Kreise und kreisfreien Städte angewiesen, für ihren gesamten Zuständigkeitsbereich die Aufstallung von Hausgeflügel anzuordnen. Der Fachdienst Veterinärwesen des Kreises Nordfriesland hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie wurde im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und gilt für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Inseln und Halligen (http://www.nordfriesland.de/amtsblatt).
Gleichzeitig hat der Kreis mit sofortiger Wirkung die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art verboten, bei denen Geflügel und Tauben mitwirken. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände.
Im gesamten Kreisgebiet dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten werden. Alternativ ist auch eine Schutzvorrichtung erlaubt, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen muss und die mit einer Seitenbegrenzung versehen ist, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Volière).
Bürgertelefon eingerichtet
Ergänzender Hinweis, hinzugefügt am 10. November: Das Land hat ein Bürgertelefon eingerichtet, um Fragen von Bürgern zu beantworten. Es ist werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr besetzt und unter 0431-160-6666 erreichbar.