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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

29.05.2020

Tagestourismus wird begrenzt

Erwarteter Besucher-Ansturm an Himmelfahrt und Pfingsten: Kommunen und Land verständigen sich auf vereinzelte Beschränkungen des Tagestourismus.

KIEL/HUSUM/EUTIN. Wegen Vollauslastung der Ferienquartiere an den Küsten Schleswig-Holsteins über Himmelfahrt und Pfingsten haben sich Kommunen und Landesregierung darauf verständigt, zur Vermeidung von Menschenansammlungen den erwarteten Tagestouristen-Ansturm in einigen Ferien-Hochburgen durch Anordnungen zu lenken und teilweise auch zu beschränken. Das gaben heute in Kiel Nordfrieslands Landrat Florian Lorenzen und sein ostholsteinischer Kollege Reinhard Sager zusammen mit Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz, Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg bekannt.

"Mit dem heutigen Wegfall des touristischen Einreiseverbots heißen wir jeden Gast im echten Norden wieder herzlich willkommen", sagte Buchholz. Klar sei aber auch, dass die Corona-Pandemie noch lange nicht überwunden sei und daher jeder selbst ein hohes Interesse daran haben müsse, Orte zu meiden, die angesichts der Buchungslage schon jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen geraten. "Unser schönes Land mit seinen langen Stränden und dem herrlichen Binnenland samt Nord-Ostsee-Kanal und vielen Seen bietet Platz für alle, aber nicht für alle gleichzeitig in bestimmten Top-Destinationen wie Sylt oder Timmendorfer Strand", sagte Buchholz. Darum unterstütze die Landesregierung die einzelnen Entscheidungen der Kommunen ohne Wenn und Aber.

Nach den Worten von Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg erlaube es die aktuelle Gesundheitslage in Schleswig-Holstein landesseitige Verbote und Beschränkungen schrittweise abzubauen. "Das bedeutet auf der anderen Seite ein deutliches Mehr an Eigenverantwortung. Dabei bleibt besonnenes Handeln, das Vermeiden von Menschenansammlungen, die Einhaltung von Hygieneregeln und gegenseitige Rücksicht das Wichtigste überhaupt. Diese Verhaltensweisen legt man nicht am Ortsschild ab. Unser aller Ziel muss sein, das Infektionsrisiko niedrig zu halten, damit ein sorgenfreier Urlaub in Schleswig-Holstein möglich bleibt", so Garg.

Wie Nordfrieslands Landrat Florian Lorenzen erläuterte, habe er für die Inseln und Halligen der Nordsee sowie die Gemeinde St. Peter-Ording vom 21. Mai (6 Uhr) bis 24. Mai (20 Uhr) sowie vom 30. Mai (6 Uhr) bis 1. Juni (20 Uhr) ein Betretungsverbot für Tagesgäste erlassen. Ausgenommen sind Nordstrand, Südfall und die Hamburger Hallig. Besuche von Verwandten oder Freunden seien allerdings möglich. Auch alle Bewohner des Kreises Nordfriesland seien von dem Betretungsverbot ausgenommen. "Nordfriesland bereitet sich auf einen wahren Ansturm von Urlaubsgästen vor. Und wir freuen uns, dass viele Betriebe ausgebucht sind. Ein guter Gastgeber zu sein, heißt heutzutage aber auch, sich um den Infektionsschutz zu kümmern", so Lorenzen.

Sein Gesundheitsamt blicke mit Sorge auf manche Hotspots, an denen sich häufig derart große Menschenansammlungen bilden, dass Urlauber den Mindestabstand von anderthalb Metern beim besten Willen nicht einhalten könnten. Beispiele seien die Badbrücke und der Ortskern von St. Peter-Ording oder die Strandpromenaden und Strandübergänge der Inseln. Lorenzen: "Allein auf Sylt rechnen wir am Himmelfahrtstag und zu Pfingsten mit bis zu 12.000 zusätzlichen Gästen. Und in St. Peter-Ording kämen zu 4.000 Einwohnern, 3.000 Zweitwohnungsbesitzern und 13.500 Buchungen in Ferienwohnungen und Hotels noch einmal rund 40.000 Tagesausflügler hinzu."

Erhebliche Sorge bereitet Lorenzen, dass im Falle von Ansteckungen nahezu unmöglich nachzuverfolgen sei, wer wann wo vor Ort war, um Quarantäne-Anordnungen auszusprechen. "Auch deshalb müssen wir diese Nadelöhre entschärfen. Andernfalls kann niemand seinen Urlaub wirklich sorgenfrei genießen", erklärt Lorenzen.

St. Peter-Ordings Bürgermeister Rainer Balsmeier bestätigt: "Wir fordern vor diesem Hintergrund eine solche Regelung ein. Und ich bin den anderen kommunalen Behörden in Nordfriesland sehr dankbar für ihr Angebot, die Polizei durch das Personal ihrer Ordnungsämter bei den Kontrollen zu unterstützen."

Für die Hochseeinsel Helgoland hat der Kreis Pinneberg bereits eine ab heute gültige Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Tagestourismus erlassen. Danach besteht für Tagestouristen vom 18. bis zum 24. Mai ein Betretungsverbot für das Gemeindegebiet mit der Hauptinsel und der Düne. Darüber hinaus sind die Gemeindehäfen für Gästeboote gesperrt und auch das Campen ist – mit Ausnahme der Dauercamper – untersagt. Laut Landrat Oliver Stolz dürfen Touristen die Insel nur betreten, wenn sie eine Buchungsbestätigung für eine Ferienwohnung, ein Hotel, eine Pension oder eine andere Unterkunft auf Helgoland vorweisen können.

Nach den Worten von Ostholsteins Landrat Reinhard Sager – zugleich Vorsitzender des schleswig-holsteinischen Landkreistages – wollen Lübeck und Ostholstein über die anstehenden langen Wochenenden ohne Betretungsverbote auskommen. Stattdessen habe man einen Stufenplan entwickelt, der die touristischen Hochburgen in der Lübecker Bucht von Fehmarn bis Travemünde erfasse. "Unser Ziel ist es, Gäste willkommen heißen zu können und trotz des erhöhten Besucheraufkommens die Infektionszahlen gering zu halten", so Sager. Voraussetzung sei, dass sich alle – Gäste wie Einheimische – an die Kontaktbeschränkungen hielten. Die Ordnungsbehörden der Kommunen und des Kreises würden dabei eng mit der Landespolizei kooperieren.

Der Stufenplan sehe vor, sich an der Anzahl der Neuinfektionen pro Woche zu orientieren. Entwickeln sich die Infektionszahlen negativ, könne am Ende auch ein Betretungsverbot für die Lübecker Bucht stehen. Sager: "Bis dahin gehen wir präventiv vor." So sollen etwa in der Gemeinde Timmendorfer Strand ab dem 21. Mai gezielte Parkraumbeschränkungen vorgenommen werden. Zudem würden die Strandpromenade in Timmendorfer Strand und Niendorf für Radfahrer an Wochenenden und Feiertagen gesperrt und der Timmendorfer Platz im Zentrum am 21. Mai für die Durchfahrt von Fahrzeugen ebenso gesperrt wie Strandzugänge ohne Strandkorbvermietung und Beach-Lounges.

Mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und Kommunen sagte Innenministerin Sütterlin-Waack: "Selbstverständlich sind Kontrolle und Umsetzung der Regelungen vor Ort in allererster Linie Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehörden. Ebenso selbstverständlich werden sie dabei von unserer Landespolizei im ganz engen Schulterschluss unterstützt. Wir werden deutlich mehr Polizistinnen und Polizisten auf die Straßen, Promenaden und in den Fußgängerzonen schicken als sonst, und sie werden darauf achten, dass die aufgestellten Regeln eingehalten werden", so die Ministerin. "Wir setzen dabei weiterhin vorrangig auf Dialog und das Werben für Verständnis. Ich sage aber auch ganz deutlich: Im Zweifel wird mit aller Konsequenz durchgegriffen."

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