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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

22.03.2020

Untersagte Nutzung von Zweitwohnungen: Ab Montag wird kontrolliert

Das vom Kreis Nordfriesland erlassene Verbot der Nutzung von Zweitwohnungen wird nach Rückmeldungen aus der Fläche größtenteils eingehalten. Es gibt jedoch auch Hinweise auf Ausnahmen. Am Sonntag um Mitternacht müssen die letzten abgereist sein. Wer aus wichtigen Gründen nicht abreisen kann, sollte unter der E-Mail-Adresse team-recht@nordfriesland.de eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Dafür kommen insbesondere Menschen infrage, bei denen zwingende berufliche sowie ehe-, sorge- und betreuungsrechtliche Gründe vorliegen oder in deren Wohnungen sehr dringende Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen vonnöten sind. Dazu gehören vollgelaufene Keller und zersplitterte Fensterscheiben, jedoch keine Schönheitsreparaturen oder allgemeine Gartenarbeiten.

Verwaltungsgericht lehnt Klagen ab

Die Verwaltung hat bereits mehrere Ausnahmegenehmigungen erteilt. Vier Personen haben versucht, die weitere Nutzung ihrer Zweitwohnung gerichtlich durchzusetzen, doch wurden alle vier Anträge vom Verwaltungsgericht Schleswig abgewiesen.

Umsetzung wird kontrolliert

Bereits heute setzt die Polizei mehrere Streifenwagen ein, um Kraftfahrzeuge ohne NF-Kennzeichen zu kontrollieren.

»Darüber hinaus haben wir die Ordnungsämter der Städte, Ämter und Gemeinden gebeten, ab Montagmorgen die Zweitwohnungen in ihrem Gebiet zu kontrollieren. Vergessen wir nicht: Es geht um die Eindämmung einer Pandemie mit dem Ziel, Menschenleben zu retten«, unterstreicht Landrat Florian Lorenzen.

Sicherheitshalber weist der Verwaltungschef darauf hin, dass die Durchsetzung behördlicher Anordnungen keine Aufgabe für besorgte Bürger ist, sondern ausschließlich der Polizei und den Verwaltungen obliegt.

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