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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

22.03.2020

Untersagte Nutzung von Zweitwohnungen: Ab Montag wird kontrolliert

Das vom Kreis Nordfriesland erlassene Verbot der Nutzung von Zweitwohnungen wird nach Rückmeldungen aus der Fläche größtenteils eingehalten. Es gibt jedoch auch Hinweise auf Ausnahmen. Am Sonntag um Mitternacht müssen die letzten abgereist sein. Wer aus wichtigen Gründen nicht abreisen kann, sollte unter der E-Mail-Adresse team-recht@nordfriesland.de eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Dafür kommen insbesondere Menschen infrage, bei denen zwingende berufliche sowie ehe-, sorge- und betreuungsrechtliche Gründe vorliegen oder in deren Wohnungen sehr dringende Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen vonnöten sind. Dazu gehören vollgelaufene Keller und zersplitterte Fensterscheiben, jedoch keine Schönheitsreparaturen oder allgemeine Gartenarbeiten.

Verwaltungsgericht lehnt Klagen ab

Die Verwaltung hat bereits mehrere Ausnahmegenehmigungen erteilt. Vier Personen haben versucht, die weitere Nutzung ihrer Zweitwohnung gerichtlich durchzusetzen, doch wurden alle vier Anträge vom Verwaltungsgericht Schleswig abgewiesen.

Umsetzung wird kontrolliert

Bereits heute setzt die Polizei mehrere Streifenwagen ein, um Kraftfahrzeuge ohne NF-Kennzeichen zu kontrollieren.

»Darüber hinaus haben wir die Ordnungsämter der Städte, Ämter und Gemeinden gebeten, ab Montagmorgen die Zweitwohnungen in ihrem Gebiet zu kontrollieren. Vergessen wir nicht: Es geht um die Eindämmung einer Pandemie mit dem Ziel, Menschenleben zu retten«, unterstreicht Landrat Florian Lorenzen.

Sicherheitshalber weist der Verwaltungschef darauf hin, dass die Durchsetzung behördlicher Anordnungen keine Aufgabe für besorgte Bürger ist, sondern ausschließlich der Polizei und den Verwaltungen obliegt.

15 Kommentare zu diesem Artikel

Verbot Aufenthalt in 2.Wohnung
Begründung sei : SH habe keine KHBetten für z.B. Hamburger 2.Whg.Bewohner . Seit Jahren benutzt SH ca. 20 % der Hamburger KH Betten ! Ein Schlag ins Gesicht jeder Kooperation zwischen den Nordländern . Soll Hamburg dann jetzt keine Patienten aus SH abnehmen, weil die hier keinen Wohnsitz haben ?
Geschrieben am 22. März 2020 um 18:42 Uhr von Schnedler
Herr/ Frau Schnedler, Sie verstehen die Lage nicht
Hallo - Das sind doch jetzt nachgelagerte Probleme. Wir befinden uns in einer Notsitiuation, im absoluten Ausnahmezustand.
Geschrieben am 22. März 2020 um 18:46 Uhr von Jens Redmer
Grundrechte durch Infektschutzgesetz aufgrund der weltweiten Pandemie ausgesetzt
Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen, erlassen Landesregierung und Kreise aktuell zahlreiche Verordnungen, Erlasse, Allgemeinverfügungen. Hier ein Überblick, was diese bedeuten. Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit werden verboten. Das haben Bund und Länder gemeinsam entschieden. Die Regelung gilt also auch in Schleswig-Holstein. Davon ausgenommen: Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen, zwingende berufliche Gründe, der öffentliche Nahverkehr und Beerdigungen. Das Kontaktverbot gilt zunächst für zwei Wochen wird aber unter Umständen immer weiter verlängert. Sollten nun diese nicht befolgt werden kommt es halt zur totalen Ausgangssperre wo alles stillgelegt wird Die neuen Maßnahmen im Überblick: Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands müssen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter oben genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen (Quelle: dpa) Die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs ist weiter möglich. Denn folgende Geschäfte dürfen weiter öffnen - auch sonntags: Einzelhandel für Lebensmittel Lebensmittelausgabestellen (Tafel) Wochenmärkte Abhol- und Lieferdienste Getränkemärkte Apotheken Sanitätshäuser Drogerien Tankstellen Poststellen der Zeitungsverkauf Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte der Großhandel Folgende Geschäfte sind ebenfalls weiterhin geöffnet, aber nur an Werktagen: Banken und Sparkassen Reinigungen Waschsalons Die Bäderregelung in Ferienorten ist ausgesetzt. Vollständig geschlossen sind aktuell: alle Restaurants und Cafés - der Verkauf ist nur noch außer Haus gestattet Bars Kneipen Friseure Clubs Diskotheken Theater Opern Konzerthäuser Kinos Museen Fitnessstudios Schwimmbäder Saunen Volkshochschulen Musikschulen Ausstellungen und Messen öffentliche und private Bildungseinrichtungen Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen, Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen Freizeit- und Tierparks Spielplätze Spielbanken und Spielhallen Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen - (Eine Ausnahme gilt lediglich für Geschäftsreisende oder Einsatzkräfte) Campingsplätze und Wohnmobilstellplätze Inseln abgeriegelt Die Inseln in Nord- und Ostsee sind für Urlauber gesperrt. Veranstaltungen, und Treffen Alle öffentlichen Veranstaltungen im Land sind vorerst bis zum 19. April verboten. Empfohlen wird auch der Verzicht auf private Veranstaltungen. Verboten sind seit Freitag (20.03.): Private Veranstaltungen und Ansammlungen - wie Geburtstagsfeiern und Grillabende - von mehr als fünf Personen. Verboten sind ganz explizit auch: Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Außerdem: Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Kitas, Schulen, Horte Kitas, Schulen, Horte sind geschlossen - bis zum Ende der Osterferien. Das Landeskabinett hat am Donnerstag (19.03.) beschlossen, dass die Kindernotbetreuung fortgesetzt wird - zunächst bis zum 19. April, dem letzten Tag der Osterferien.(Details) Von der Schließung ausgenommen ist die Kindertagespflege (bis maximal fünf Kinder). Die Tagesmütter und -väter dürfen aber mit der Betreuung aufhören oder sie beschränken. Krankenhäuser Kliniken verschieben planbare Operationen, Intensivkapazitäten werden ausgebaut. Das Land versucht, Ärzte im Ruhestand als Reserve zu gewinnen. Besuche in Kliniken und Pflegeheimen Besuchsverbot beziehungsweise restriktive Einschränkungen für Besuche in Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime. Es darf höchstens ein Besuch pro Patient oder Bewohner geben. Ausnahmen gelten für Besuche auf Kinder- und Palliativstationen. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind für die meisten Menschen geschlossen. Menschen mit Behinderung, die alleine, in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können, oder betreut sind, dürfen die Werkstätten nicht betreten. Ausgenommen sind die Menschen, die den Werkstattbesuch als notwendige, tagesstrukturierende Maßnahme benötigen. Hochschulen Die Hochschulen im Land müssen den Lehrbetrieb einstellen. Mensen und Hochschulbibliotheken werden geschlossen. Reiserückkehrer Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten werden verschärft: sie dürfen alle öffentlichen Einrichtungen nicht betreten.
Geschrieben am 22. März 2020 um 22:46 Uhr von Herr Henning
Bauarbeiten der DB
ich finde es schon massiv dreist, dass die DB sich nicht an die Anordungen des Landes, der Kreise und des Bundes hält. Bahnübergänge wegen Bauarbeiten sind in Niebüll gesperrt worden und somit der Zugang zu der Grundversorgung der Lebensmittelgeschäften aktiv für viele Anwohner und Lieferanten behindert. Hinzu kommen die nächtlichen Ruhestörungen der eingesetzten Maschinen und Missachtung der DB-Bau-Mitarbeiter bzw der Firma die für die DB die Bauarbeiten durchführt in Bezug auf den Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen und dem geltenden Kontaktverbot von mehr als 2 Personen!!! Sorry so wird nur CORONA aktiv verbreitet und Bauarbeiten an der Marschbahnstrecke und den Bahnübergängen zähle ich nicht dazu die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Geschrieben am 23. März 2020 um 01:55 Uhr von Patrik
Hetzjagd auf Zweitwohnungsbesitzer
Landrat Lorenzen, stoppen Sie Ihre Hetzjagd auf Zweitwohnbesitzer! Sie gefährden den guten Ruf der Nordfriesen. Ich habe viele Passanten (mutmasslich Nordfriesen) beobachtet, wie sie Fremd-NF Kennzeichen an Fahrzeugen fotografierten. Hamburger Zweitwohnungsbesitzer sind nicht per se infektiöser als Holsteiner. Das prozentual mehr Hamburger infiziert sind, ist doch kein Argument. Sonst dürfte kein Nordfriese mehr nach Dittmarschen einreisen. Verschwenden Sie keine Polizei-Ressourcen für die Kontrolle von Zweitwohnungsbesitzern und nicht NF Kennzeichen Fahrern. Wichtiger ist, dass ALLE, auch Nordfriesen die Kontaktverbote einhalten und bei nachgewiesenen Infektionen die Kontaktpersonen ermittelt werden. Hier sind die Gesundheitsämter vielerorts am Limit. Und ja, es stimmt das Verwaltungsgericht hat einige Klagen abgewiesen. Aber es wird weitergehen - die Anordnungen sind mit heißer Nadel gestrickt.
Geschrieben am 23. März 2020 um 16:24 Uhr von Anonym
Unglaublich
Ich habe echt selten ein asozialeres Verhalten gesehen wie das dieses Landrats. Zum Glück ist der Ministerpräsident dazwischen gegrätscht und hat diesen Spuk beendet. Herr Lorenzen, treten Sie zurück. Sie sind eine Schande für jeden Schleswig-Holsteiner!
Geschrieben am 24. März 2020 um 01:57 Uhr von Timo Letschert
Entschuldigung an alle Hamburger
Aufgrund mangelnder medizinischer Kapazitäten in NF soll der "Zustrom" (Zitat AB24) der Zweitwohnbesitzer begrenzt, faktisch verboten werden. Hamburger Zweitwohnbesitzer z. B. sollen im Infektionsfall keinem Nordfriesen ein Krankenhausbett wegnehmen? Es ist vorsorglich für Nordfriesen reserviert, obwohl in NF Krankenhäusern noch kein Notstand herrscht? Ist umgekehrt eine umfängliche Gesundheitsversorgung der Nordfriesen eigentlich ohne die Hamburger Krankenhäuser denkbar? Ich hoffe, dass das Pendel nicht zurück schlägt und Hamburger Krankenhäuser keine Nordfriesen mehr aufnehmen! Es ist sowieso anzunehmen, dass ein Hamburger in seiner Zweitwohnung in NF deutlich weniger Sozialkontakte hat, als Zuhause in Hamburg. Damit wäre alles gut. Ich bitte schon jetzt im Namen aller gleichgesinnten Nordfriesen die Hamburger um Entschuldigung für alle diese diskriminierenden Verwaltungsanweisungen. Denn klar ist, es gibt auch eine Zeit nach Corona - mit dicken Haushaltslöchern wegen fehlender Touristik Einnahmen. Dann müssen bestimmt wieder Hamburger Zweitwohnungsbesitzer zur Kasse gebeten werden.
Geschrieben am 24. März 2020 um 16:35 Uhr von Torben Lund
Nutzungsverbot Zweitwohnungen evt. rechtswidrig
Verbot zur Nutzung von Zweitwohnungen in NF vermutlich rechtswidrig !! Allgemeinverfügung von Landrat Lorenzen evtl. nicht rechtsmäßig. Vergleiche erfolgreiche Klage gegen Ausgangsbeschränkung in Bayern (24.03.2020). Verwaltungsgericht Bayern bezweifelt die Rechtmäßigkeit von Ausgangsbeschränkungen in Bayern per Allgemeinverfügung!!
Geschrieben am 25. März 2020 um 18:40 Uhr von Anonym
Hetze gegen Zweitwohnungsbesitzer
Moin Herr Lorenzen, in dieser schweren Zeit sollten Sie aufgrund Ihres Amtes Besonnenheit ausstrahlen. Sie haben aber leider mit Ihren übereilten Anordnungen Hass und Missgunst gesät! Hinzu kommt das die braven ausgereisten Zweitwohnungsbesitzer jetzt nicht zurück dürfen! Ein toller Schachzug ! Wir zahlen eine Menge Steuern und Abgaben beschäftigen viele Handwerksbetriebe und werden einfach rausgeschmissen ! Überdenken Sie Ihr Handeln und Ihren Posten! K.B.
Geschrieben am 26. März 2020 um 10:40 Uhr von Karen Brandes
Nutzungsverbot von zweitwohnungen in SH
Hat der Landrat schon mal darüber nachgedacht, daß die zweitwoh nungsbesitzer wertvolle Steuerzahler und Arbeitgeber dort sind ? Außerdem wären sie im Infektionsfall in 2 Stunden sowieso in ihrer Heimat-Klinik in Hamburg...
Geschrieben am 26. März 2020 um 23:44 Uhr von HU Jordt
Zweitwohnungsbelegung
Nach einigem hin und her dürfen diejenigen ... die schon da sind ..., bleiben. Warum wohl? Es sind vielfach Leute "oben", die immer "oben" sind, ohne per Erstwohnsitz gemeldet zu sein. Da hat der Herr Ministerpräsident wohl ein Einsehen gehabt. Nicht, dass es mich auch hoch getrieben hätte. Nein, unsere Eigentümerversammlung haben wir abgesagt, ohne die Verbote abzuwarten. Komisch bleibt es aber, dass "natürlich" alle Urteile geg. die Besitzer ausfielen. Ja liebe Justiz ... da muss man wohl mit?! Andererseits aber horrende Einnahmen abpressen über Zweitwohnungssteuer, Hochwasserschutzgebühr, Fremdenverkehrsabgabe, Kurtaxe und Grundsteuer. Natürlich sehr individuell in der Höhe wie man es je Gemeinde/Region halt möchte. Schauen wir mal, was die "neue" Zweitwohnungssteuer den Zweitwohnungsbesitzer zukünftig kosten soll. Eine "Überprüfung" zwecks Entzug dieser Gelder scheint überlegenswert. Bereits angesprochen wurde hier die Auftragssituation von Handwerksbetrieben durch Zweitwohnungsbesitzer. Viele machen damit ihr Hauptgeschäft. Weil die Zweitwohnungsbesitzer i.d.R. Wert auf eine intakte Immobilie legen. Einzig die ortsansässige Bevölkerung hätte das Nachsehen bei rückläufigem Interesse der Zweitwohnungsinhaber. Vielleicht sollte das der Norden mal insgesamt berücksichtigen.
Geschrieben am 29. März 2020 um 13:08 Uhr von Jolmes
wofür zahle ich Zweitwohnungssteuer
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Günther, seit 1991 besitzen wir, meine Frau Adelheid und ich, ein Haus auf der Halbinsel Nordstrand, das wir als zweiten Wohnsitz auch seit 1992 selber und alleinig bewohnen. Wir zahlen für dieses Haus in Schleswig Holstein natürlich Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, und weil Nordstrand Kurort ist natürlich auch Jahreskurabgaben. Dieses Haus bewohnen wir ca. 3-4 Monate im Jahr. In diesem Jahr waren wir vom (16.12.2019) 01.01.2020 bis 12.01.2020 und vom 16.02. bis 18.03.2020 in unserem Haus auf Nordstrand. Wir sind am 18.03.2020 , wie man so sagt, Hals über Kopf von Nordstrand abgereist, weil es in den Nachrichten verbreitet wurde, dass auch Zweitwohnungsbesitzer bis Donnerstag den 19.03.2020 abgereist sein müssen, weil auch für diese die Inseln, einschließlich Nordstrand gesperrt sind. Begründet wurde der Erlass der Landesregierung damit, dass die Krankenhaus-Betten-Kapazität des Landes Schleswig Holstein nur ausreicht, um die ansässige Bevölkerung des Landes, also nur die Menschen, die mit Hauptwohnsitz in Schleswig Holstein ansässig sind, versorgen zu können. Wir haben uns also, wenn auch wiederwillig, dem Diktat der Landesregierung von Schleswig Holstein gebeugt. Wenn ich jetzt aber lese, dass Sie am 23.03.2020 verkündet haben, dass Zweitwohnungsbesitzer die schon angereist waren nicht abreisen mussten, und das Sie dafür einen neuen Erlass auf den Weg gebracht haben, dann fühlen wir uns in der Tat ( und jetzt auf Nordstrander Art) „verarscht“. Wir sind jetzt an unserem Hauptwohnsitz in Duisburg, obwohl wir uns auf Nordstrand wohler gefühlt haben, und dort gerne geblieben wären. Erschwerend kommt noch hinzu, dass ich den Aufenthalt auf Nordstrand dazu genutzt habe um mich von einer, am 17.09.2019 an mir durchgeführten Operation am offenen Herzen erholen wollte. Dazu kommt noch, ich bin 74 Jahre alt, und gehöre so zu einer besonders durch Coronavieren gefährdeten Gruppe. Und genau diese Gruppe sollte so wenig wie möglich mit anderen Menschen zusammen treffen. Auf Grund Ihres Erlasses, zu meinem Hauptwohnsitz zu reisen, war ich jetzt aber gezwungen, genau das zu tun, ich musste mit Menschen, z.B. an Tankstellen zusammen kommen, die ich sonst nie getroffen hätte. Sie haben mich auf unverantwortlicher Weise und völlig unnötig, wie sich ja herausgestellt hat veranlasst, mich in Gefahr zu begeben. Sie haben am 23.03.2020 einen Rückzieher Ihres ursprünglichen Erlasses gemacht, der nur wenige Tage alt war. Ich betrachte dieses Vorgehen übrigens als arglistige Täuschung. Sie werden mir nachsehen, wenn ich das nicht so richtig lustig finde! Sie werden mir auch nachsehen müssen, dass ich in Zukunft, solche wie oben geschilderten Anordnungen nicht mehr befolgen werde. Ich stelle mir im Nachhinein natürlich auch die Frage, warum ich eigentlich für meine Nebenwohnung auf Nordstrand Zweitwohnsitzsteuern zahlen muss? Ich benutze die Infrastruktur des Landes Schleswig Holstein nicht mehr und nicht weniger, als jeder andere Tourist, der aber keine entsprechenden Abgaben leistet. Also wofür zahle ich eigentlich ca.1500,--€ Zweitwohnungssteuern, und das seit ca. 30 Jahren (summiert sich immerhin auf über 40000,--€) wenn dafür nicht extra Infrastruktur geschaffen wird? Wenn ich das mal hochrechne, bei einem Aufkommen von 15000 Nebenwohnungen alleine in Nordfriesland, da kommt dann schon etwas zusammen für die Haushalte des Landes und der Kommunen. Und die so Geschröpften, die für ihr Geld absolut keine Gegenleistung bekommen, werden dann bei Bedarf ausgewiesen, und sogar dadurch in Gefahr gebracht. Nur die, die Ihnen die Stirn bieten, und auf Ihre Erlasse pfeifen, die setzen sich durch, und können dann sogar mit Ihrem „Segen“ bleiben. Wie kann man das nennen, „Diktatur des Einflusses und des Geldes“? Oder hatten die einfach nur RECHT! Herzlichen DANK für Ihre Gastfreundschaft
Geschrieben am 11. April 2020 um 14:17 Uhr von Dieter Buch
Zweitwohnungen, touristische Nutzung
Bedenken wir: weder Gerichte, noch Behörden und Hauptverwaltungsbeamte haben jetzt die Zeit, sich rechtlich ausführlich zu beraten oder beraten zu lassen, wie sie es sonst tun. Beamten werden (wie in der freien Wirtschaft üblich) keine Fehler zugestanden ( hat ein Beamter JE einen Fehler gemacht???) und Politiker haben z.T. übergeordnete und/oder persönliche Interessen (z.B. Wiederwahl). Bevor nun also irgendetwas vergessen wird, gibt es einen schnellen Rundumschlag. Die erlassenen Verordnungen und Verfügungen sind wirklich mit guter Absicht gemacht, jedoch dadurch so etwas von fehler- & lückenhaft, dass sie einer späteren rechtlichen Prüfung beschwerlich standhalten. Aber seien wir mal ehrlich: ist dies die Zeit Korinthen zu kacken?
Geschrieben am 16. April 2020 um 12:34 Uhr von Herwart Langmaack
wofür zahle ich Zweitwohnungssteuer
Sehr geehrter Herr Herwart Langmaack, ich habe Ihren obigen Beitrag mit großer Aufmerksamkeit gelesen. Ja, Sie haben Recht. Es ist für die Entscheidungsträger sicherlich Z.Zt. schwierig zu entscheiden, was angebracht ist. Nur, es geht hier nicht um Korinthen, sondern um Grundrechte. Wenn die außer Kraft gesetzt werden, muss dafür schon ein triftiger, überzuordnender Grund vorhanden sein. Wenn aber zunächst Zweitwohnungsbesitzer aufgefordert werden ihren Grundbesitz zu verlassen, und dafür kurzfristige Termine festgelegt werden, und dann gesetzestreue Bürger das befolgen, dann aber zwei Tage nach diesem Ausweisungstermin die Anordnung zurückgenommen wird, weil man befürchten muss, gerichtlich mit der Anordnung zu scheitern, dann sehe ich den triftigen, überzuordnender Grund nicht mehr. Hierin sehe ich eine arglistige Täuschung der gesetzestreuen Bürger Ja ich weiß, Gerichte haben Eilanträge von Bürgern in der Sache nicht angenommen. Das heißt aber nicht, dass Gerichte hier ein Urteil zu Gunsten der Veranlasser der Anordnungen gesprochen haben. Sie haben Recht mit Ihrer Annahme, dass im Nachgang die erlassenen Verordnungen und Verfügungen einer späteren rechtlichen Prüfung beschwerlich standhalten werden. Die Gerichte sind ja jetzt schon, so wie man hört, mit solcherlei anhängenden Verfahren gut ausgelastet. Hier könnte man übrigens den Gerichten entgegen kommen, indem man eine Interessensgemeinschaft, z.B. der Zweitwohnungsbesitzer in NF gründet, und statt der vielen kleinen Klagen eine Sammelklage einreicht.
Geschrieben am 21. April 2020 um 13:27 Uhr von Dieter Buch
Gesellschaft 2020-Hass, Hetze und Gewalt gegen Zweitwohnbesitzer
Herr Ministerpräsident Günther! Herr Landrat Lorenzen! Wir haben wohl alles falsch gemacht. Schon in jungen Jahren haben wir darüber nachgedacht wie wir mal im Alter einigermaßen sorglos zurechtkommen könnten. Ein bezahlbares Dach über dem Kopf geht nur mit Eigentum und wenn es ganz schlecht läuft (z.B. Pflegefall) dann ist eine Immobilie eine finanzielle Stütze damit man der Allgemeinheit nicht zur Last fällt. Das war wohl falsch gedacht. Die Wahl für den Zweitwohnsitz in NF fiel, weil uns Land und Leute gefielen, wir uns wohl fühlten. Wir gehören nicht zu den wohlhabenden Menschen, sind nur eine Arbeiterfamilie und haben uns das kleine Haus wahrhaft vom Munde abgespart. Da sollte auch mal trocken Brot den Magen füllen damit die Darlehensraten pünktlich gezahlt werden konnten. Hatten wir geschafft. Es ist ein älteres Haus und in den folgenden 20 Jahren wurde Stück für Stück saniert und modernisiert damit es umwelttechnisch sowie energietechnisch auf einen möglichst aktuellen Stand kam. Die einzige Förderung die wir bekamen gab es bei der Erdwärmeheizung. Alles andere haben wir durch Sparsamkeit geschafft. Zu all den Kosten kam dann natürlich immer noch die Zweitwohnsteuer. Diese zahlen wir seit 30Jahren! Wofür eigentlich? Für marode Strassen? Für eine freiwillige Feuerwehr die auch von uns gerne eine Spende erhält weil aus der Staatskasse kaum Gelder kommen und sie technisch immer schlechter dastehen würden. Trotz alledem!! Das haben wir uns so ausgesucht und waren glücklich und zufrieden! Bis jetzt! Wir sind nicht nur Steuerzahler sondern seit 20 Jahren Arbeitgeber für regionale Handwerksbetriebe. Wir nutzen keine Billiglöhner aus, sodass vor unserem Haus keine Fahrzeuge aus Polen, Rumänien oder Bulgarien stehen wenn gebaut wird. Ist wohl auch falsch! Brauchen wir Bau,- Garten,- Renovierungsmaterialien und -Geräte so kaufen wir im örtlichen Baumarkt oder Baufachhandel ein. Nicht irgendwoher im Internet. Scheinbar auch falsch! Regionales Denken und Handeln erscheint uns aber wichtig, besonders wenn man sich an einem anderen Ort niederlassen möchte. In Ihren Augen ist das offensichtlich anders und darum bekommen wir nun den sprichwörtlichen Tritt in den Arsch. Vielen Dank! Jetzt sind wir die schlechten Zweitwohnungsbesitzer die angeblich die Pest ins norddeutsche Land bringen. Testen Sie uns doch wenn wir über die Landesgrenze wollen. Kein Problem. Das können Sie natürlich nicht weil Ihr "weltoffenes Schnäppchendenken" dazu geführt hat, dass es an elemetaren Dingen fehlt. Zu wenige Testmöglichkeiten, keine Schutzausrüstungen für die übestrapazierte medizinische Branche sowie Verknappung schon bei einfachen Medikamenten. Dafür streichen Sie lieber Krankenhausbetten damit Krankenhäuser zu gewinnbringenden Unternehmen werden sollen. Und wie einfach ist es nun den bösen Zweitwohnungsbesitzer für den Bettenmangel verantwortlich zu machen. Damit Sie nun in einem guten Licht erscheinen können bei der einheimischen Bevölkerung sperren Sie die "ausländischen" Deutschen aus, enteignen sie erstmal auf Zeit! Ferner bekomme ich den Eindruck, dass Sie, um diese Massnahmen sicher umsetzen zu können, das Denunziantentum fördern. Wenn ein Fahrzeug mit "ausländischem", deutschen Kennzeichen (z.B. LDS, B, HH, MG) irgendwo vorfährt wird, im günstigsten Fall für die Insassen, die Polizei geholt. Oder es wird gleich Hand angelegt, das Auto kräftig demoliert und die Insassen bösartig angepöbelt. Wollen Sie so eine Gesellschaft haben?? Das interessiert mich sehr!!! Übrigens: Solche Vorfälle, auch wenn sie selten sind, sprechen sich nachhaltig herum. Sie können sich sicher sein, dass die Tourismusbranche mit all ihren Verzweigungen, die ohnehin am Boden liegt, n i c h t applaudierend vor Ihrer Tür stehen wird wenn Sie an diesen Zuständen nichts ändern bzw. sich lautstark dagegen äussern. Oder glauben Sie wirklich, dass sich Touristen nach SH auf den Weg machen wenn sie befürchten müssen nach dem Urlaub ein neues Auto zu benötigen oder gar im Krankenhaus landen? Auch die Immobilienbranche wird sich nicht freuen, denn wer kauft eine Wohnung oder ein Haus in einer Region wo sich Hass und Hetze breit machen? Wir sind derzeit schockiert und enttäuscht wie sich die Gesellschaft entwickelt hat und präsentiert. Herr Ministerpräsident, Herr Landrat Ihre Politik vermittelt nicht gerade Zuversicht. Mit dieser Art und Weise halten Sie kein Übel vom Volke fern. Hatten Sie das aber nicht mal versprochen??
Geschrieben am 30. April 2020 um 19:08 Uhr von Stephan Holze

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