Wahl der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters im Kreis Nordfriesland
Gemäß § 34 des Landesjagdgesetzes (LJagdG) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem Erlass zum Verfahren zur Wahl der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, als oberster Jagdbehörde, vom 15.01.2009 wird das Wahlergebnis der Kreisjägermeisterwahl bekannt gegeben.
Die Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreisjägermeisters und des stellvertr. Kreisjägermeisters ist mit dem 30.09.2016 beendet.
Nach Eingang eines gültigen Wahlvorschlages werden die Herren
Thomas Carstensen, Olderup, als Kreisjägermeister
und
Manfred Uekermann, Sylt OT Tinnum, als stellvertretender Kreisjägermeister
gem. § 34 Abs. 1 LJG mit Wirkung vom 09.11.2016 für die Dauer von fünf Jahren bestellt.