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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

21.05.2021

Wo Alkohol im Freien verboten ist - auch zu Pfingsten

Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass es vielerorts ein Verbot des Ausschanks und Verzehrs von alkoholhaltigen Getränken gibt. Es gilt meistens von sechs Uhr morgens bis Mitternacht.

Freitags, sonnabends sowie an den Pfingsttagen gilt es noch länger, nämlich von sechs Uhr bis zwei Uhr des Folgetages.

Dies betrifft folgende Bereiche:

Sylt:

  • Kirchenweg zwischen Bahnweg und Kjerstraße
  • Wilhelmstraße
  • Friedrichstraße
  • Maybachstraße zwischen St. Nicolai-Straße und Strandstraße
  • Neue Straße
  • Strandstraße
  • Paulstraße
  • Elisabethstraße zwischen Friedrichstraße und Strandstraße
  • Andreas-Dirks-Straße zwischen Friedrichstraße und Strandstraße
  • Neue Mitte
  • Rathausplatz
  • Rathauspark
  • Stephanstraße zwischen Wilhelmstraße und Andreas-Nielsen-Straße
  • Promenade (konzessionierter Bereich) zwischen Übergang Himmelsleiter, Übergang Bistro S-Point Sylt
  • außerdem die Strände der Gemeinden Kampen, List und Wenningstedt-Braderup sowie
  • den Avenarius-Park in Kampen.

Wyk auf Föhr: Promenade.

St. Peter-Ording:

  • Dorfstraße im rotgepflasterten Bereich zwischen Kreuzung Heedweg/Pestalozzistraße und Stöpe (Marktplatz)
  • Olsdorfer Straße
  • Am Kurbad
  • Maleens Knoll zwischen Im Bad und Beginn Parkplatz Dünen-Therme
  • Im Bad zwischen Parkpalette und »Haus Loreley« (Hausnummer 37)
  • Buhne (Seebrückenvorplatz) von der Straße »Am Kurpark« bis zum Beginn der Seebrücke
  • Seebrücke im Bad von der Buhne bis zur Strandgaststätte »Arche Noah«/»Badstelle Bad«.

Husum:

  • Hafenstraße
  • Hohle Gasse
  • Kleikuhle
  • Markt
  • Rote Pforte
  • Schiffbrücke
  • Schlosspark
  • Quickmarkt.

Bredstedt: Markt inkl. Marktplatz.

Gesamtes Kreisgebiet: Bahnhöfe, Bahnhofsvorplätze, Zentrale Omnibusbahnhöfe.

Der Alkoholkonsum kann zu einer Herabsetzung der Hemmschwelle führen, was dazu führt, dass die Corona-bedingten Vorsichtsmaßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstandes oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr eingehalten werden. Außerdem dient das Verbot der Kontaktminimierung.