Hilfsnavigation

Webseite durchsuchen

Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Thomas Lorenzen, Wester-Ohrstedt

Jobcenter Nordfriesland

Der Kreis Nordfriesland besitzt die Trägerschaft der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und ist somit zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Kreis Nordfriesland hat daher das Jobcenter Nordfriesland gebildet und betreut die Beziehenden von Bürgergeld. Aufgaben des Jobcenters Nordfriesland sind die Leistungsgewährung (passives Leistungsrecht) und die Vermittlung in Arbeit (aktives Leistungsrecht). Das passive Leistungsrecht umfasst alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, etwa die Regelleistung oder Leistungen der Unterkunft und Heizung. Zum aktiven Leistungsrecht zählen alle Eingliederungsleistungen, wie Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildungen oder Eingliederungszuschüsse. Dazu gehören u.a. auch kommunale Leistungen wie Suchtberatung oder Schuldnerberatung.

Weiter unten finden Sie weitere nützliche Informationen zu:

  • Rechtsansprüche nach dem SGB II
  • Fördermöglichkeiten des SGB II in Verbindung mit dem SGB III
  • Personalvermittlung und Unternehmensservice
  • Höhe der grundsicherungs- bzw. sozialhilferechtlich angemessenen Kosten der Unterkunft

Die Standorte des Jobcenters Nordfriesland in den Sozialzentren im Überblick

Telefon: 04651 851-710
Fax: 04651 851-790
info@sz-sylt.de
Kontaktformular
Telefon: 04681 746783
Fax: 04681 7412820
info@sz-foehr-amrum.de
Kontaktformular
Telefon: 04661 601-501
Fax: 04661 601-549
info@sz-niebuell.de
Kontaktformular
Telefon: 04661 601-601
Fax: 04661 601-649
info@sz-leck.de
Kontaktformular
Telefon: 04671 9192-112
Fax: 04671 9192-125
info-sz@amnf.de
Kontaktformular

Rechtsansprüche nach dem SGB II

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stärken. Sie soll dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.

weiterlesen

Fördermöglichkeiten des SGB II in Verbindung mit dem SGB III

Nach § 14 Sozialgesetzbuch II ( SGB II) unterstützt das Jobcenter Nordfriesland die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Dabei stehen in den regionalen Jobcenter der Sozialzentren Fallmanager/Fallmanagerinnen und Personalvermittler/Personalvermittlerinnen zur Verfügung.

weiterlesen

Personalvermittlung und Unternehmensservice

Service aus einer Hand – Diesem Prinzip folgt auch unser Unternehmensservice in den sieben nordfriesischen Jobcentern. Sie haben eine feste Ansprechpartnerin/einen festen Ansprechpartner in Ihrer Region. Unser Unternehmensservice unterstützt Sie bei der Personalauswahl, berät über individuelle finanzielle Förderungen oder Qualifizierungsmöglichkeiten. In enger Abstimmung zwischen Ihnen, der Bewerberin/dem Bewerber und dem Unternehmensservice vor Ort, wird auch die Möglichkeit eines vorgeschalteten Praktikums zur Arbeitserprobung abgeklärt. Nutzen Sie unsere Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarktes und unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Personalvermittlung.

weiterlesen