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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Betreuungsamt

Das Betreuungsrecht regelt die Betreuung (rechtliche Vertretung) für Personen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen können.

Das Amtsgericht stellt diesen Personen einen rechtlichen Betreuer zur Seite, sofern die rechtliche Vertretung nicht bereits durch eine Vollmacht geregelt ist.

Näheres zu den Dienstleistungen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer zu “Berufsbetreuer/-innen“

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Das Titelbild zum Flyer "Berufsbetreuer/-innen" © Kreis Nordfriesland