Betreuungsamt
Das Betreuungsrecht regelt die Betreuung (rechtliche Vertretung) für Personen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen können.
Das Amtsgericht stellt diesen Personen einen rechtlichen Betreuer zur Seite, sofern die rechtliche Vertretung nicht bereits durch eine Vollmacht geregelt ist.
Näheres zu den Dienstleistungen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer zu “Berufsbetreuer/-innen“
