Fachdienst Unterhalt
Im Fachdienst Unterhalt werden von den rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedene Dienstleistungen insbesondere mit Unterhaltsbezug erbracht.
Schwerpunkte bilden
- Feststellung der Vaterschaft bei Kindern und/-oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche im Rahmen einer Beistandschaft
- Beurkundungen, insbesondere der Vaterschaft, Sorgeerklärungen und Unterhalt
- Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- Heranziehung zum Unterhalt bei erbrachten Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern(SGB) II, XII sowie dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und UVG
- Erhebung von Kostenbeiträgen nach dem SGB VIII
- Amtsvormundschaften als gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Mündels
Näheres zu unseren Dienstleistungen
Amtsvormundschaft »
Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss »
Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten »
Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären »
Unterhalt »
Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen »
Vaterschaftsanerkennung »
Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss »
Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten »
Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären »
Unterhalt »
Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen »
Vaterschaftsanerkennung »