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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Allgemeiner Sozialer Dienst

Leistungsbeschreibung

Kinder- und Jugendhilfe ist laut SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) eine Pflichtaufgabe der Städte und Landkreise, die hierfür ein Jugendamt einzurichten und die Förderung der örtlichen Jugendhilfe in kommunaler Selbstverantwortung zu gestalten haben.

Die einzelnen Aufgaben und Ziele des Sozialen Dienstes orientieren sich am grundlegenden Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§ 1 Absatz 3 des Kinder- u. Jugendhilfegesetzes). Danach soll sie junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen

  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
  • dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien
  • sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt

zu schaffen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Fachdienst Jugend und Familie des Kreises Nordfriesland.