Bauverwaltung des Amtes Pellworm
Das Amt Pellworm umfasst die folgenden Gemeinden:
Zuständigkeiten
Die Aufgabe der Bauverwaltung des Amtes Pellworm wird aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Stadt Husum und dem Amt Pellworm ab dem 01.10.2019 durch den Kreis Nordfriesland wahrgenommen. Im Einzelnen umfasst dies folgende Aufgaben:
- Bauverwaltung
- Ortsplanung
- Hoch- und Tiefbau
- Liegenschaften
Für alle anderen Amtsangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Husum unter folgenden Kontaktdaten:
Amt Pellworm
Die Amtsvorsteherin
Zingel 10
25813 Husum
Telefon: 04841 / 666-0
Fax: 04841 / 666-100
info@amt-pellworm.de
https://www.husum.org/Rathaus-Politik/Verwaltung/Amt-Pellworm
Kontakt zur Bauverwaltung
Bauverwaltung des Amtes Pellworm
Großstraße 7 - 11
25813 Husum
Telefon: 04841 / 67-659
Fax: 04841 / 67-891 629
E-Mail: bauverwaltung-pellworm@nordfriesland.de
Internet: https://www.nordfriesland.de/bauverwaltung-pellworm
Bauleitplanung der Gemeinden des Amtes Pellworm
Flächennuntzungspläne
Ein Flächennutzungsplan (F-Plan) umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde oder Stadt und funktioniert als (städteplanerischer) Überblick. Er veranschaulicht, wie bestimmte Bereiche und Gebiete zueinander stehen und wie diese genutzt werden sollen. »Mehr erfahren...«
Bebauungspläne
Ein Bebauungsplan (B-Plan) betrifft einen bestimmten Bereich, in dem gebaut werden soll und zeigt detailliert, wie an welcher Stelle gebaut werden darf. Anwohnerinnen und Anwohner können z.B. genau erkennen, ob ein Bebauungsplan an ein Grundstück grenzt oder sich in der Nähe befindet, ob also eine Betroffenheit vorliegt. Zur Bauleitplanung gehören sowohl der Flächennutzungsplan, als auch der Bebauungsplan. »Mehr erfahren...«
- Bekanntmachungen und Entwürfe von Bauleitplänen
- Gemeinde Gröde (einschließlich Hallig Habel)
- zur Zeit keine Pläne zur Auslegung bestimmt
- zur Zeit keine Pläne zur Auslegung bestimmt
- Gemeinde Gröde (einschließlich Hallig Habel)
-
- Gemeinde Hallig Hooge (einschließlich Hallig Norderoog)
- zur Zeit keine Pläne zur Auslegung bestimmt
- zur Zeit keine Pläne zur Auslegung bestimmt
- Gemeinde Hallig Hooge (einschließlich Hallig Norderoog)
-
- Gemeinde Langeneß (einschließlich Hallig Oland)
- zur Zeit keine Pläne zur Auslegung bestimmt
- zur Zeit keine Pläne zur Auslegung bestimmt
- Gemeinde Langeneß (einschließlich Hallig Oland)
-
- Gemeinde Pellworm (einschließlich Halligen Süderoog und Südfall)
- zur Zeit keine Pläne zur Auslegung bestimmt
- Gemeinde Pellworm (einschließlich Halligen Süderoog und Südfall)
Hintergrund der Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis Nordfriesland
Aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsstrukturreformgesetzes von 2006 müssen Verwaltungen mindestens 8.000 Einwohnerinnen und Einwohner betreuen. Für das Amt Pellworm, mit seinen vier Gemeinden Pellworm, Hallig Hooge, Langeneß und Gröde und seinen damals 1.300 Einwohnern, ergab sich dadurch die rechtliche Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit einer anderen Verwaltung.
Dies erfolgt seit dem 01. Januar 2008 durch eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Husum. Dass heißt, das Amt ist politisch und wirtschaftlich eigenständig, bedient sich aber der Verwaltung der Stadt Husum. Die Beschäftigten des bis dahin eigenständigen Amtes Pellworm wurden nachfolgend organisatorisch in die Stadtverwaltung integriert und seitdem zunehmend auch räumlich nach Husum verlagert.
Heute findet eine Vielzahl von Aufgaben des Amtes ausschließlich in Husum statt. Eine kleinere Verwaltung mit ortsnahen Dienstleistungen befindet sich noch auf Pellworm.
Seit dem 01.10.2019 werden die Aufgaben des Bauamtes des Amtes Pellworm auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Stadt Husum und dem Amt Pellworm durch den Kreis Nordfriesland wahrgenommen.