Ausländerbehörde
In dieser Abteilung werden u.a. die folgenden Aufgaben wahrgenommen:
- Ausstellung von Gestattungen an Personen, die einen Asylantrag gestellt haben
- Entscheidung über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln an Nicht-EU-Bürger
- Mitwirkung am Einreiseverfahren
Bei folgenden Angelegenheiten können Sie montags von 8:00 bis 12:00 Uhr oder donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr ohne Termin vorbeikommen:
- Adressänderung
- Abholung des Aufenthaltstitels
- Verlängerung der Aufenthaltsgestatung
Bei folgenden Angelegenheiten müssen Sie zuerst einen Antrag stellen und erhalten dann einen Termin:
- Beantragung eines Aufenthaltstitels
- Änderung eines Aufenthaltstitels
- Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- Verlust eines Aufenthaltstitels
- Beantragung einer Niederlassungserlaubnis
- Übertragung einer Niederlassungserlaubnis
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Einladung von Personen aus dem Ausland)
Nutzen Sie für die Antragstellung bitte die verlinkten Online-Dienste.
Bei allgemeinen Fragen probieren Sie gerne, unter der Service-Nummer 04841 67-210 Ihr Anliegen zu klären. Sollte Ihnen dort nicht geholfen werden können, wird Ihre Anfrage weitergeleitet.
Viele nützliche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten. Online-Anträge vereinfachen viele Verfahren und ermöglichen eine schnellere Bearbeitung. Versuchen Sie stets, alle Angaben vollständig und richtig zu machen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Unsere Dienstleistungen
Wir stehen Ihnen bei folgenden Ausländerangelegenheiten als Ansprechpartner zur Verfügung:
