Aufenthaltserlaubnis beantragen
Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
Wie beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis?
- Wenn Sie gerade nach Nordfriesland gezogen sind, melden Sie sich bei Ihrem Einwohnermeldeamt an.
- Stellen Sie 2 Monate vor Ablauf Ihres Visums / Ihrer Aufenthaltserlaubnis einen Antrag per E-Mail an abh@nordfriesland.de oder per Online-Antrag.
- Wir fordern Unterlagen nach, falls dies notwendig ist, und prüfe diese.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen persönlichen Termin für die Abgabe ihrer biometrischen Daten. Die Gebühren sind direkt vor Ort per Bankkarte zu bezahlen.
- Dann dauert es circa 6 Wochen, bis Ihre Aufenthaltserlaubnis abholbereit ist.
Mehr zum Thema "Beschäftigungsaufenthalt" finden Sie hier.
Aufenthaltserlaubnis nach §25a
Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und sind unter 27 Jahre alt und bereits seit 3 Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet? Wenn Sie sich gut integriert haben, soll Ihnen auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Sie benötigen einen Reisepass, Schulzeugnisse der letzten 3 Jahre oder ein Schulabschlusszeugnis. Sollten Sie aktuell noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, sind eine aktuelle Schulbescheinigung oder Gehaltsabrechnungen notwendig.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis. Bitte stellen Sie nur einen Antrag für sich, Ihren Ehegatten/Ihre Ehegattin oder Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder.
Sie erhalten dabei ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status und Ihrer Duldung ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.
Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab. - Wenn Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und – soweit erforderlich – weitere Unterlagen anfordern. Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es allerdings einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Durch die Online-Antragstellung ist aber eine schnelle Zuordnung Ihres Antrags zu Ihrer Akte sichergestellt.
- Sie erhalten erst dann per E-Mail einen Termin zur Vorsprache, wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde.
Online-Antrag
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Duldung.
- Alter unter 27 Jahre
- Mindestens 3 Jahre Aufenthalt
- 3 Jahre erfolgreicher Schulbesuch (aktuelle Schulbescheinigung oder Gehaltsabrechnungen)
- Erlaubter Hauptwohnsitz in Nordfriesland
- Aktuelle E-Mail-Adresse: Die Ausländerbehörde wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
- Sie haben den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis gestellt und nehmen den Termin zur Vorsprache wahr. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.
Aufenthaltserlaubnis nach §25b
Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und sind bereits seit 6 Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet? Bei Eltern mit minderjährigen Kindern kann es bereits nach 4 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt im Bundesgebiet möglich sein. Wenn Sie sich nachhaltig integriert haben, soll Ihnen auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Sie benötigen einen Reisepass, A2 Sprachkenntnisse, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und sichern sich Ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis. Bitte stellen Sie nur einen Antrag für sich, Ihren Ehegatten/Ihre Ehegattin oder Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder.
Sie erhalten dabei ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status und Ihrer Duldung ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.
Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab. - Wenn Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und – soweit erforderlich – weitere Unterlagen anfordern. Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es allerdings einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Durch die Online-Antragstellung ist aber eine schnelle Zuordnung Ihres Antrags zu Ihrer Akte sichergestellt.
- Sie erhalten erst dann per E-Mail einen Termin zur Vorsprache, wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde.
Online-Antrag
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Duldung.
- Mindestens 6 Jahre Aufenthalt (oder 4 bei minderjährigen Kindern)
- Gültiger Reisepass
- A2 Sprachkenntnisse
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Erlaubter Hauptwohnsitz in Nordfriesland
- Aktuelle E-Mail-Adresse: Die Ausländerbehörde wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
- Sie haben den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis gestellt und nehmen den Termin zur Vorsprache wahr. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.
Ehegattennachzug zum deutschen Ehemann / Kind
Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis:
- Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise ist es erforderlich, dass Sie sich zuerst beim Einwohnermeldeamt anmelden.
- Wenn Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und – soweit erforderlich – weitere Unterlagen anfordern.
Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es allerdings einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten.
Durch die Online-Antragstellung ist aber eine schnelle Zuordnung Ihres Antrags zu Ihrer Akte sichergestellt. - Sie erhalten erst dann per E-Mail einen Termin zur Vorsprache, wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde.
Online-Antrag
Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass
- A1 Sprachkenntnisse / für die Verlängerung Nachweis über die Teilnahme am Integrationskurs
- Aktuelle E-Mail-Adresse: Die Ausländerbehörde wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
- Sie haben den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis gestellt und nehmen den Termin zur Vorsprache wahr.
Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.
Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie bereits folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
- 3 Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. §28 AufenthG in Deutschland
- B1 Sprachkenntnisse
- Kein Anspruch aus Sozialleistungen
- Weitere Informationen unter "Niederlassungserlaubnis allgemein"
Ehegattennachzug zum ausländischen Ehemann / Elternteil
Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis:
- Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise ist es erforderlich, dass Sie sich zuerst beim Einwohnermeldeamt anmelden.
- Wenn Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und – soweit erforderlich – weitere Unterlagen anfordern.
Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es allerdings einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten.
Durch die Online-Antragstellung ist aber eine schnelle Zuordnung Ihres Antrags zu Ihrer Akte sichergestellt. - Sie erhalten erst dann per E-Mail einen Termin zur Vorsprache, wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde.
Online-Antrag
Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass
- A1 Sprachkenntnisse / für die Verlängerung Nachweis über die Teilnahme am Integrationskurs
- Sicherung des Lebensunterhaltes – 3 letzte Gehaltsabrechnungen
- Mietvertrag, falls Sie umgezogen sind
- Aktuelle E-Mail-Adresse: Die Ausländerbehörde wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
- Sie haben den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis gestellt und nehmen den Termin zur Vorsprache wahr.
Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.
Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie bereits folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
- 5 Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
- B1 Sprachkenntnisse
- Einbürgerungstest oder Leben in Deutschland
- Kein Anspruch aus Sozialleistungen
- Weitere Informationen unter "Niederlassungserlaubnis allgemein"
Nachzug zum Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigten
Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis:
- Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise ist es erforderlich, dass Sie sich zuerst beim Einwohnermeldeamt anmelden.
- Wenn Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und – soweit erforderlich – weitere Unterlagen anfordern.
Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es allerdings einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten.
Durch die Online-Antragstellung ist aber eine schnelle Zuordnung Ihres Antrags zu Ihrer Akte sichergestellt. - Sie erhalten erst dann per E-Mail einen Termin zur Vorsprache, wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde.
Online-Antrag
Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass
- A1 Sprachkenntnisse / für die Verlängerung Nachweis über die Teilnahme am Integrationskurs
- Aktuelle E-Mail-Adresse: Die Ausländerbehörde wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
- Sie haben den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis gestellt und nehmen den Termin zur Vorsprache wahr.
Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.
Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie bereits folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
- 5 Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
- B1 Sprachkenntnisse
- Einbürgerungstest oder Leben in Deutschland
- Kein Anspruch aus Sozialleistungen
- Weitere Informationen unter "Niederlassungserlaubnis allgemein"
