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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Aufenthaltsgestattung

Ausländern, die im Bundesgebiet um Asyl ersuchen, ist der Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet. Nach Stellung eines Asylantrags wird hierüber eine befristete Bescheinigung ausgestellt.

Verlängerung

Diese Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird solange verlängert, bis das Asylverfahren durch die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unanfechtbar beendet ist oder die Aufenthaltsgestattung aus einem anderen Grund erlischt.

Eine Verlängerung ist frühestens 2 Wochen vor Ablauf der Bescheinigung möglich.

Die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung kann montags von 8:00 bis 12:00 Uhr oder donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr vor Ort in Husum, Marktstraße 6 gemacht werden.

Beschäftigung

Für die Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis (Arbeitserlaubnis) reichen Sie bitte folgendes Formular von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt ein:

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Das ausgefüllte Forumlar kann gerne als PDF per Mail an abh@nordfriesland.de eingereicht werden.

Die Ausländerbehörde wird dies der Bundesagentur für Arbeit weiterleiten und Sie über das Ergebnis informieren. Damit Sie die Beschäftigung aufnehmen können, muss Ihr Arbeitgeber dann in Ihrer Aufenthaltsgestattung eingetragen sein oder es ist bereits „Beschäftigung erlaubt“ vermerkt.

Ausbildung / Praktikum

Für die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Praktikums (bis zu 3 Wochen) reicht es, wenn Sie den unterschriebenen Vertrag mit Ihrer Aufenthaltsgestattung einreichen, gerne als PDF per E-Mail an abh@nordfriesland.de. 

Die Erlaubnis wird dann eingetragen und per Post an Sie zurückgeschickt.