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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Beschäftigung / Arbeitserlaubnis / Blaue Karte / Ausbildung

Haben Sie eine Aufenthaltsgestattung?

Dann finden Sie hier weiterführende Informationen.

Haben Sie eine Duldung?

Dann finden Sie hier weiterführende Informationen.

Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum zur Arbeit oder Ausbildung?

Sie müssen bei einem Einwohnermeldeamt in Nordfriesland angemeldet sein.

Dann stellen Sie hier ca. 2 Monate vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis / Ihres Visums einen Online-Antrag.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis. Sie erhalten dabei ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags.
  • Wenn Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und – soweit erforderlich – weitere Unterlagen anfordern.

    Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es allerdings einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten.

    Durch die Online-Antragstellung ist aber eine schnelle Zuordnung Ihres Antrags zu Ihrer Akte sichergestellt.

  • Sie erhalten erst dann per E-Mail einen Termin zur Vorsprache, wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • die ersten beiden und die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Mietvertrag (falls neu)
  • Arbeitsvertrag (falls neu)

Online-Antrag

Jetzt hier online beantragen.

Voraussetzungen

  • Arbeitsplatz
    • Es sollte bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen.
    • Für Angehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika genügt auch der Entwurf des Arbeitsvertrags.
  • Beschäftigung im Inland
    • Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen.
    • Bei Angehörigen der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien muss sich zudem eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland befinden.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt hat. Das Landesamt für Einwanderung fragt die BA dazu in einem internen Verfahren an, nachdem der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde.
    • Für Angehörige der Staaten Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und San Marino wird die Zustimmung schon vor der Einreise durch die deutsche Auslandsvertretung eingeholt.
  • Bestimmte Staaten: Einreise mit Visum zur Beschäftigung
    • Angehörige folgender Staaten benötigen ein Einreise-Visum, das für diesen Zweck von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wurde:
      Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und San Marino
  • Hauptwohnsitz in Nordfriesland
  • Nach Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, Ihnen wird ein Termin per E-Mail zugeschickt. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Spam-Postfach.

Für eine Niederlassungserlaubnis im Anschluss an eine Erlaubnis erhalten Sie hier weitere Informationen.

Fachkräfte Einwanderung

Seit dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft. Dadurch ist es für Unternehmen in Schleswig-Holstein einfacher, Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zu akquirieren.

Informationen für Arbeitgeber

Für Informationen und Beratungen können sich Arbeitgeber auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein informieren.

Informationen für Fachkräfte

Sie wohnen noch im Ausland und möchten gern in Schleswig-Holstein arbeiten oder haben schon eine Arbeitsstelle gefunden? Dafür müssen Sie sich Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Informationen zur Berufsanerkennung finden Sie auf der Internetseite der Zentrale für Ausländischen Bildungswesen.

Blaue Karte

Wenn Sie einen Hochschulabschluss, ein vergleichbares Ausbildungsniveau oder einen IT-Beruf haben, können Sie zum Arbeiten in Deutschland eine Blaue Karte EU bekommen. Zudem ist ein bestimmtes Mindestgehalt erforderlich.

Die Blaue Karte EU hat mehrere Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Zum Beispiel können Sie damit schneller ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen.

  • Die Blaue Karte EU ist höchstens 4 Jahre gültig.
  • Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann sie auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.
  • Die Blaue Karte EU wird für die Aufnahme einer konkreten Beschäftigung ausgestellt. Nach einem Jahr Beschäftigung auf dieser Stelle ist jede Beschäftigung erlaubt, ohne dass die Ausländerbehörde informiert oder die Blaue Karte EU geändert werden muss.

Verfahrensablauf

  1. Stellen Sie den Online-Antrag „Blaue Karte EU beantragen“
    • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit.
    • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags.
    • Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages unbedingt ab.
    • Hinweis: Ihr Ehepartner und Ihr Kind leben mit Ihnen und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann stellen Sie für diese bitte keinen eigenen Antrag und buchen auch keinen Termin. Tragen Sie Ihre Familienangehörigen einfach an den entsprechenden Stellen mit in den Online-Antrag ein. Die Ausländerbehörde wird sich wegen der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen bei Ihnen melden.
  2. Nachdem Sie den Online-Antrag „Blaue Karte EU beantragen“ gestellt haben, wird die Ausländerbehörde den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, werden noch weitere Unterlagen angefordert.
  3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.

Online-Antrag

Jetzt hier online beantragen.

Voraussetzungen

  • Hochschulabschluss
    • Sie haben einen Abschluss von einer deutschen Hochschule oder
    • einen Abschluss von einer ausländischen Hochschule, der in Deutschland anerkannt ist, oder
    • einen anderen Abschluss von einer ausländischen Hochschule, der einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
    Ob Ihr ausländischer Abschluss anerkannt ist, können Sie in der Datenbank „anabin“ prüfen. Falls Ihr Abschluss in dieser Datenbank nicht bewertet ist, können Sie speziell für Ihren Abschluss eine Zeugnisbewertung über anabin machen lassen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten.
  • oder gleichwertige Ausbildung durch tertiäres Bildungsprogramm
    • Es ist auch ausreichend, wenn ein tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen wurde, das mit einem Hochschulabschluss gleichwertig ist.
    • Die erforderliche Ausbildungsdauer des tertiären Bildungsprogramms muss mindestens drei Jahre betragen.
    • Die zuständige deutsche Stelle muss die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt haben. Nähere Informationen hierzu gibt es auf dem Informationsportal des Bundesbildungsministeriums zur „Anerkennung in Deutschland“.
  • oder Beschäftigung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
    • Führungskräfte und Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie benötigen keine akademische oder vergleichbare Ausbildung.
    • Begünstigt sind Berufe, die zu den Gruppen 133 oder 25 der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) gehören (siehe Liste der Mangelberufe im Abschnitt „Weiterführende Informationen“)
    • In den letzten sieben Jahren müssen durch mindestens dreijährige Berufserfahrung die für diesen Beruf erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben worden sein.
  • Arbeitsplatz
    • Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Angebot. Das Beschäftigungsverhältnis muss auf mindestens 6 Monate befristet sein.
  • Beschäftigung im Inland
    • Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen. Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich.
  • Mindestgehalt
    Sie können die Blaue Karte EU nur bekommen, wenn Sie genug verdienen. Wieviel Sie verdienen müssen, hängt von Ihrem Beruf und dem Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Ausbildung ab. Die Mindestgehaltsgrenzen ändern sich jedes Kalenderjahr. Für das Jahr 2025 gilt Folgendes:
    • Falls Sie in einem sogenannten Mangelberuf arbeiten, müssen Sie im Monat 3.646,65 Euro brutto oder mehr verdienen. Das sind 43.759,80 Euro im Jahr. Mangelberufe sind bestimmte Berufe, für die es in Deutschland zu wenige Arbeitskräfte gibt, wie zum Beispiel Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raumplaner, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure und Ingenieurswissenschaftler, Mediziner oder Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie.
    • Dieses Mindestgehalt gilt (unabhängig vom Beruf) auch dann, wenn der Hochschulabschluss oder das gleichwertige tertiäre Bildungsprogramm spätestens drei Jahre vor Beantragung der Blauen Karte EU erworben bzw. erfolgreich abgeschlossen wurde.
    • Sie arbeiten nicht in einem Mangelberuf oder haben Ihre Ausbildung vor mehr als drei Jahren abgeschlossen? Dann müssen Sie im Monat 4.025,00 Euro brutto oder mehr verdienen. Das sind 48.300 Euro) im Jahr.
    • Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet.
  • Unter Umständen: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Sie brauchen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, falls Sie weniger als 3.775,00 Euro brutto im Monat verdienen (Wert für das Jahr 2024).
  • Je nach Beruf: Berufsausübungs-Erlaubnis
    • Für manche Berufe brauchen Sie eine besondere Erlaubnis, zum Beispiel in der Humanmedizin. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine solche Erlaubnis brauchen, fragen Sie bitte Ihren Arbeitgeber.
  • Krankenversicherung
    • Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht.
  • Haupt-Wohnsitz in Nordfriesland
    • Sie wohnen in Nordfriesland. Ein Zweit-Wohnsitz in Nordfriesland reicht nicht aus.
  • Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Bankkarte oder Kreditkarte

Erforderliche Unterlagen für Neu-Anträge

  • Antrag auf Erteilung der Blauen Karte EU
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags.
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument unbedingt ab.
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Ihr Arbeitsvertrag oder Ihr Arbeitsplatz-Angebot
  • Hochschulzeugnis
  • Nachweis über Ihren Wohnsitz
    zum Beispiel durch
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Melde-Bestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeber-Bestätigung)
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
    • Nachweise über die monatlichen Mietkosten oder Kosten der bewohnten Immobilie
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte mit Foto und aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
    • bei einer privaten Krankenversicherung: Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge und Bescheinigung des Versicherers: Die Bescheinigung muss Art, Umfang und Dauer der Versicherung nennen. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
  • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt und unterschrieben von Ihrem Arbeitgeber)
  • Falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
  • Bei Bedarf: Zeugnisbewertung
    Falls Ihr ausländischer Hochschul-Abschluss nicht in der Datenbank „anabin“ bewertet ist, legen Sie bitte eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vor.
  • Falls Sie keinen Hochschulabschluss besitzen: Lebenslauf und sonstige Ausbildungszeugnisse
  • Bei Ausbildung durch tertiäres Bildungsprogramm: Feststellungsbescheid über die Gleichwertigkeit mit einem Hochschulabschluss
  • Laden Sie das Dokument bitte möglichst bereits im Online-Antrag hoch. Ansonsten müssen Sie es im Bearbeitungsprozess nachreichen.
  • Ihr bisheriger Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis)
  • Terminbestätigung
    Sie haben einen Termin per E-Mail erhalten, nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben. Bringen Sie bitte diese Einladung zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).

Erforderliche Unterlagen für Verlängerung

  • die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Mietvertrag (falls neu)
  • Arbeitsvertrag (falls neu)

Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie bereits folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

  • Mindestens 21 Monate mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
  • B1 Sprachkenntnisse
  • Einbürgerungstest oder Leben in Deutschland
  • Dauerhafte Berufsausübungserlaubnis (z.B.: Approbation)
  • Weitere Informationen unter "Niederlassungserlaubnis allgemein"

Personen mit Ausbildung oder Hochschulabschluss (ohne Gehaltsgrenzen)

Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu vier Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.

Voraussetzungen

  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
    Es sollte bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen, mindestens aber ein Entwurf.
  • Beschäftigung im Inland
    Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen.
    Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
  • Berufsausübungserlaubnis
    Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Krankenpflege), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden.
  • Gleichwertigkeit der Qualifikation
    Für die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist der Besitz eines deutschen Berufsabschlusses nach einer mindestens 2-jährigen Ausbildung oder der Besitz einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
    In der Regel muss eine ausländische Berufsqualifikation von einer Anerkennungsstelle geprüft und die Gleichwertigkeit festgestellt werden.
  • Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
  • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist in der Regel ab dem vollendeten 45. Lebensjahr der Besitz einer angemessenen Altersversorgung notwendig.
    • Das Gehalt muss deshalb mindestens 55 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen. Für das Jahr 2024 entspricht dies einem monatlichen Einkommen von mindestens 4.152,50 Euro brutto.
    • Das Gehalt kann niedriger sein, wenn bereits aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt ist.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
    Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Online-Antrag

Jetzt hier online beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis der Qualifikation als Fachkraft mit Berufsausbildung
    Nachweise über
    • eine abgeschlossene deutsche Berufsausbildung, Mindestdauer 2 Jahre, oder
    • eine als gleichwertig anerkannte ausländische Berufsqualifikation (Anerkennungsbescheid)
  • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt)
  • Berufsausübungserlaubnis
    Nur wenn erforderlich (siehe Voraussetzungen)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • Wohnkosten
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie (im Original)
  • Gehaltsnachweise: Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die weitere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber
    Nachweise über den Nettoverdienst der ersten 2 und der letzten 2 Monate
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
    • elektronische Gesundheitskarte mit Foto
    • aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
    bei einer privaten Krankenversicherung:
    • Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
    • Bescheinigung des Versicherers
    Die Bescheinigung muss Art, Umfang und Dauer der Versicherung nennen. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Nordfriesland
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie bereits folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

  • Mindestens 24 Monate mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
  • B1 Sprachkenntnisse
  • Einbürgerungstest oder Leben in Deutschland
  • Dauerhafte Berufsausübungserlaubnis (z.B.: Approbation)
  • Weitere Informationen unter "Niederlassungserlaubnis allgemein"