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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Duldung

Die Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers wird ausgesetzt, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Verlängerung

Die Bescheinigung über die Duldung wird solange verlängert, bis die Abschiebung möglich ist oder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Was ist zu tun für die Verlängerung?

Die Duldung ist einzureichen oder per Post zuzuschicken.

Die Duldung wird Ihnen dann per Post zugeschickt.

Eine Verlängerung ist frühestens 2 Wochen vor Ablauf der Bescheinigung möglich.

Die Gebühren betragen 33 Euro bzw. 37 Euro.

Beschäftigung

Für die Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis (Arbeitserlaubnis) reichen Sie bitte folgendes Formular von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt ein:

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Das ausgefüllte Forumlar kann gerne als PDF per Mail an abh@nordfriesland.de eingereicht werden.

Die Ausländerbehörde wird dies der Bundesagentur für Arbeit weiterleiten und Sie über das Ergebnis informieren. Damit Sie die Beschäftigung aufnehmen können, muss Ihr Arbeitgeber dann in Ihrer Duldung eingetragen sein oder es ist bereits „Beschäftigung erlaubt“ vermerkt.

Ausbildung / Praktikum

Für die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Praktikums (bis zu 3 Wochen) reicht es, wenn Sie den unterschriebenen Vertrag mit Ihrer Duldung einreichen, gerne als PDF per E-Mail an abh@nordfriesland.de. 

Die Erlaubnis wird dann eingetragen und per Post an Sie zurückgeschickt.

Aufenthaltserlaubnis nach §25a

Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und sind unter 27 Jahre alt und bereits seit 3 Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet? Wenn Sie sich gut integriert haben, soll Ihnen auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Sie benötigen einen Reisepass, Schulzeugnisse der letzten 3 Jahre oder ein Schulabschlusszeugnis. Sollten Sie aktuell noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, sind eine aktuelle Schulbescheinigung oder Gehaltsabrechnungen notwendig. 

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis. Bitte stellen Sie nur einen Antrag für sich, Ihren Ehegatten/Ihre Ehegattin oder Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder. 

    Sie erhalten dabei ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status und Ihrer Duldung ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.

    Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab.

  • Wenn Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und – soweit erforderlich – weitere Unterlagen anfordern. Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es allerdings einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Durch die Online-Antragstellung ist aber eine schnelle Zuordnung Ihres Antrags zu Ihrer Akte sichergestellt.

  • Sie erhalten erst dann per E-Mail einen Termin zur Vorsprache, wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde.

Online-Antrag

Jetzt hier online beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Duldung.
  • Alter unter 27 Jahre
  • Mindestens 3 Jahre Aufenthalt
  • 3 Jahre erfolgreicher Schulbesuch (aktuelle Schulbescheinigung oder Gehaltsabrechnungen)
  • Erlaubter Hauptwohnsitz in Nordfriesland
  • Aktuelle E-Mail-Adresse: Die Ausländerbehörde wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • Sie haben den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis gestellt und nehmen den Termin zur Vorsprache wahr. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Aufenthaltserlaubnis nach §25b

Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und sind bereits seit 6 Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet? Bei Eltern mit minderjährigen Kindern kann es bereits nach 4 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt im Bundesgebiet möglich sein. Wenn Sie sich nachhaltig integriert haben, soll Ihnen auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Sie benötigen einen Reisepass, A2 Sprachkenntnisse, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und sichern sich Ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis. Bitte stellen Sie nur einen Antrag für sich, Ihren Ehegatten/Ihre Ehegattin oder Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder. 

    Sie erhalten dabei ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. An Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status und Ihrer Duldung ändert sich durch den Antrag zunächst nichts.

    Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab.

  • Wenn Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen melden und – soweit erforderlich – weitere Unterlagen anfordern. Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es allerdings einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Durch die Online-Antragstellung ist aber eine schnelle Zuordnung Ihres Antrags zu Ihrer Akte sichergestellt.

  • Sie erhalten erst dann per E-Mail einen Termin zur Vorsprache, wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde.

Online-Antrag

Jetzt hier online beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Duldung.
  • Mindestens 6 Jahre Aufenthalt (oder 4 bei minderjährigen Kindern)
  • Gültiger Reisepass
  • mündliche Sprachkenntnisse auf A2-Niveau
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Erlaubter Hauptwohnsitz in Nordfriesland
  • Aktuelle E-Mail-Adresse: Die Ausländerbehörde wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • Sie haben den Online-Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis gestellt und nehmen den Termin zur Vorsprache wahr. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.