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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

EU-Aufenthaltsrecht

Familienangehörige

Die Aufenthaltskarte wird Familienangehörigen ausgestellt, die

  • keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union - EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind

und

  • mit einem freizügigkeitsberechtigten Bürger aus der EU oder dem EWR
  • eine familiäre Lebensgemeinschaft führen.

Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt.

Voraussetzungen

  • Familienangehöriger ist selbst kein EU- oder EWR-Bürger
  • Freizügigkeitsrecht liegt vor:
    Familienangehörige genießen nur dann ein vom EU-/EWR-Bürger abgeleitetes Aufenthaltsrecht, wenn dieser ein Freizügigkeitsrecht besitzt, z.B. als
    • Arbeitnehmer
    • Selbstständiger
    • Nichterwerbstätiger
  • Familiäre Beziehung zu einem Bürger der EU (außer Deutschland) oder des EWR
    Familienangehörige nach dem Freizügigkeitsrecht sind insbesondere
    • Ehepartner / gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner oder
    • minderjähriges ledige Kinder oder
    • Elternteile

Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz.

  • Familiäre Lebensgemeinschaft
    • Zwischen dem Familienangehörigen und dem EU-/EWR-Bürger muss in Nordfriesland eine familiäre Lebensgemeinschaft bestehen.
    • Hauptwohnsitz in Nordfriesland

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag: Jetzt hier online beantragen.
  • Gültiger Pass
  • Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger
    • z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
    • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
    • Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
    • Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie zum Beispiel beim Auswärtigen Amt: Internationaler Urkundenverkehr.
  • Meldebestätigung des EU-/EWR-Bürgers
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
    Im Einzelfall können Nachweise über das Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers verlangt werden. Bitte bringen Sie deshalb folgende Unterlagen mit:
    • bei Arbeitnehmern: Bestätigung des Arbeitgebers über die Einstellung oder Beschäftigung
    • bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, aktuellen Steuerbescheid
    • bei Nicht-Erwerbstätigen: Nachweise über Krankenversicherung und Existenzmittel
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Nordfriesland
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

Daueraufenthaltskarte für EU-Familienangehörige

Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Bürgern aus der EU (außer Deutschland) und dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) nach einem Aufenthalt von (in der Regel) 5 Jahren

Bitte beachten Sie: Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern können eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind.

Voraussetzungen

  • 5 Jahre Freizügigkeitsrecht ausgeübt
    Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürgern erhalten ein Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich
    • Rechtmäßig 5 Jahre lang ununterbrochen zusammen mit dem EU- oder EWR-Bürger in Deutschland aufgehalten haben
    • und in dieser Zeit durchgehend ein Freizügigkeitsrecht (z. B. als Arbeitnehmer / Selbstständiger / mit ausreichenden eigenen Existenzmitteln) ausgeübt wurde.
  • Ein rechtmäßiger Aufenthalt allein genügt hingegen nicht.
  • Antragstellerin / Antragsteller ist selbst keine/kein EU- oder EWR-Bürgerin / Bürger
  • Antragstellerin / Antragsteller besitzt nicht die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedstaaten oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen
  • Familienangehörige / Familienangehöriger kommt aus der EU (außer Deutschland) oder dem EWR
  • Der oder die Familienangehörige besitzt die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen
  • Hauptwohnsitz in Nordfriesland
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag: Jetzt hier online beantragen.
  • gültiger Pass
  • Wenn Sie noch nicht 5 Jahre in Nordfriesland leben: Erweiterte Melderegisterauskunft
    Sie müssen Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Dies gelingt am einfachsten mit einer Meldebescheinigung. Sie können auch Steuerbescheide oder ähnliches verwenden.
    Hinweis: Sollten Sie noch nicht ununterbrochen seit 5 Jahren in Nordfriesland leben, legen Sie bitte Nachweise über Ihre(n) vorherige(n) Wohnsitz(e) in Deutschland vor.
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
    • Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
    • Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
    • Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
    Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert werden.
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger (EU/EWR)

Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)

Unionsbürger, die sich 5 Jahre in Deutschland durchgängig freizügigkeitsberechtigt aufgehalten haben, erlangen von Gesetzes wegen ein Daueraufenthaltsrecht.

Die Bescheinigung über den Daueraufenthalt ist rein deklaratorisch und für einen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Bedeutung. Zur Ausübung von Rechten oder zur Erledigung von Verwaltungsformalitäten ist sie nicht erforderlich.

Voraussetzungen

  • EU-Bürger oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins oder Norwegens
  • Mehrjähriger freizügigkeitsberechtigter Aufenthalt in Deutschland
    Im Regelfall entsteht ein Recht zum Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
    In dieser Zeit muss durchgehend ein Freizügigkeitsrecht bestanden haben, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Selbständiger oder als Nicht-Erwerbstätiger mit ausreichenden Existenzmitteln.
    Abhängig vom Einzelfall kann die erforderliche Zeit im Bundesgebiet auch weniger als 5 Jahre betragen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag: Jetzt hier online beantragen.
  • gültiger Pass oder gültige ID-Karte
  • Melderegisterauskunft
    Der ständige Aufenthalt in Deutschland muss nachgewiesen werden. Dies gelingt am einfachsten mit einem Melderegisterauszug. Es können auch Steuerbescheide oder Ähnliches verwendet werden.
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
    • Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
    • Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
    • Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel