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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Niederlassungserlaubnis

Niederlassungserlaubnis allgemein

Wenn Sie seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.

Voraussetzungen

  • 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
  • Altersvorsorge
    • Sie haben für mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
  • Ausreichende Deutsch-Kenntnisse
    • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
  • Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
  • Keine Straftaten
    • Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
  • Hauptwohnsitz in Nordfriesland

Online-Antrag

Jetzt hier online beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Gültiger Pass
  • Sprachnachweis B1
  • Einbürgerungstest oder Leben in Deutschland
  • Dauerhafte Berufsausübungserlaubnis (z.B.: Approbation)
  • Einkommensnachweise
    • Arbeitsvertrag
    • Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten sechs Monate
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
    • Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Altersvorsorge
    • Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
    • Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
  • Krankenversicherung
    • Bitte legen Sie entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Wenn Sie seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.

Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, ist dies bereits nach 2 Jahren Beschäftigung als Fachkraft möglich.

Sie besitzen als Fachkraft eine Blaue Karte EU? Dann gelten andere Voraussetzungen. Bitte informieren Sie sich dazu im folgenden Abschnitt "Niederlassungserlaubnis - Blaue Karte".

Voraussetzungen

  • 3 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft
    • Sie müssen seit mindestens 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit einem Berufsabschluss, einem akademischen Abschluss oder in der Forschung besitzen (§ 18a, § 18b oder § 18d Aufenthaltsgesetz).
    • Die Frist verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Sie sind weiterhin als Fachkraft erwerbstätig
  • Altersvorsorge
    • Sie haben für mindestens 36 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
    • Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, genügen auch 24 Monate.
  • Ausreichende Deutsch-Kenntnisse
    • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
  • Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
    • Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.
    • Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
    • Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung.
  • Keine Straftaten
    • Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
  • Hauptwohnsitz in Nordfriesland

Online-Antrag

Jetzt hier online beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Gültiger Pass
  • Sprachnachweis B1
  • Einbürgerungstest oder Leben in Deutschland
  • Dauerhafte Berufsausübungserlaubnis (z.B.: Approbation)
  • Bei einer Berufsausbildung oder einem Studium in Deutschland: Nachweis über den erreichten Abschluss: Zeugnisse, Urkunden
  • Einkommensnachweise
    • Arbeitsvertrag
    • Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten sechs Monate
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
    • Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Altersvorsorge
    • Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
    • Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
  • Krankenversicherung
    • Bitte legen Sie entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.

Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, ist für Ehegatten eine Niederlassungserlaubnis teilweise bereits nach 3 Jahren möglich. Fragen Sie dafür bitte Ihren Sachbearbeiter.

Niederlassungserlaubnis - Blaue Karte

Wenn Sie seit mindestens 21 Monaten Blaue Karte besitzen, kann Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Voraussetzungen

  • 21 Monate Besitz einer Blauen Karte
    • Sie müssen seit mindestens 21 Monate die Aufenthaltserlaubnis besitzen.
  • Sie sind weiterhin als Fachkraft erwerbstätig.
  • Altersvorsorge
    • Sie haben für mindestens 21 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
  • Ausreichende Deutsch-Kenntnisse
    • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    • Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung.
  • Keine Straftaten
    • Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
  • Hauptwohnsitz in Nordfriesland

Online-Antrag

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Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Gültiger Pass
  • Sprachnachweis B1
  • Einbürgerungstest oder Leben in Deutschland
  • Dauerhafte Berufsausübungserlaubnis (z.B.: Approbation)
  • Einkommensnachweise
    • Arbeitsvertrag
    • Nachweise über das Nettogehalt der letzten sechs Monate
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
    • Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Altersvorsorge
    • Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
    • Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
  • Krankenversicherung
    • Bitte legen Sie entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.

Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, ist für Ehegatten eine Niederlassungserlaubnis teilweise bereits nach 3 Jahren möglich. Fragen Sie dafür bitte Ihren Sachbearbeiter.

Daueraufenthaltsrecht

Alle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Punkt "Daueraufenthaltskarte für EU-Familienangehörige" auf der Seite zum EU-Aufenthaltsrecht.