Trichinenschau bei Wildtieren
Leistungsbeschreibung
Die Trichinenuntersuchung, früher – und heute nur noch in der Verordnung (EG) Nr. 1375/2015 – als Trichinenschau bezeichnet, ist eine Untersuchung von Fleisch auf Trichinen nach der Schlachtung bzw. dem Erlegen. Die Trichinenuntersuchung ist Teil der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei untersuchungspflichtigen Schlachttieren / Wildtieren.
Untersuchungspflichtige Tierarten
Fleisch von Hausschweinen, Einhufern, Wildschweinen, Bären, Füchsen, Biberratten und Dachsen sowie von allen anderen Tieren, die Träger von Trichinen (zoologisch heute als Trichinellen bezeichnet) sein können, unterliegt einer Untersuchungspflicht, wenn deren Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll.
Die Untersuchungen werden durch das zuständige Veterinäramt gebührenpflichtig durchgeführt.
Die Proben sind zu den üblichen Geschäftszeiten abzugeben beim:
Veterinäramt Nordfriesland, Maas 8, 25813 Husum
Die Abgabe in Niebüll, Zum Stellwerk 3, ist nicht mehr möglich!
Probennahme
Bei Wildschweinen und Dachsen ist aus einem Zwerchfellpfeiler oder der Kaumuskulatur eine Probe von mindestens 100g zu entnehmen.
Die Proben sind in einem Kunststoffbeutel- oder Behältnis zu verwahren und gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein der Untersuchungseinrichtung zu übergeben.
Sollten gleichzeitig mehrere Proben von Wildschweinen oder Dachsen zur Untersuchung gestellt werden, ist für jedes Wildschwein oder jeden Dachs ein gesondertes Probenbehältnis zu verwenden. In diesen Fällen sind die Probenbehältnisse mit der Kennzeichnung der Wildmarke zu versehen. Die Kennzeichnung der Probenbehältnisse muss deutlich und mit einem wasserfesten Stift erfolgen.
Vor Abschluss der Trichinenuntersuchung darf das Wildschwein oder der Dachs nicht (an andere Personen) abgegeben werden.