Personalrat der Kreisverwaltung Nordfriesland
Der Personalrat ist die nach dem Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein gewählte Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (tariflich Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte) des Kreises Nordfriesland. Er bestimmt bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen mit, die die Dienststelle für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführt. Grundlage hierfür ist das Mitbestimmungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, das unter anderem die Zusammenarbeit zwischen der Dienststelle und dem Personalrat sowie dessen verschiedene Mitbestimmungsrechte regelt.
Gemeinsam mit der Dienststelle hat er dafür zu sorgen, dass alle für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltenden Gesetze, Tarifverträge und interne Regelungen eingehalten werden. Der Personalrat steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützend und beratend zur Seite.