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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RPA/GPA)

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat seinen Sitz in Husum.

Es erfüllt als Rechnungsprüfungsamt Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung, indem es die örtliche Prüfung der Kreisverwaltung durchführt; bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist es allein und unmittelbar gegenüber dem Kreistag verantwortlich.

Ferner sind die Aufgaben der überörtlichen Prüfung als Gemeindeprüfungsamt wahrzunehmen; dabei wird es in seiner Funktion als allgemeine untere Landesbehörde tätig.

Das RPA/GPA erfüllt seine Aufgaben kraft Gesetzes unabhängig und weisungsfrei. Nur dadurch ist eine unbeeinflusste Wahrnehmung der Prüfungsabläufe gewährleistet.

Der Leiter und die Prüfer des RPA/GPA werden durch den Kreistag bestellt.

Das RPA/GPA prüft
  • die Jahresabschlüsse des Kreises;
  • im Rahmen der örtlichen Prüfung regelmäßig und unvermutet die Finanzbuchhaltung des Kreises;
  • die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Kreisverwaltung, seiner Eigenbetriebe und anderer Sondervermögen;
  • die der Kommunalaufsicht des Landrates unterliegenden kommunalen Körperschaften;
  • andere Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Anstalten;
  • im Rahmen der überörtlichen Prüfung – unvermutet und mindestens alle zwei Jahre – kommunale Kassen und Finanzbuchhaltungen.

Das RPA/GPA berät ehrenamtliche Kommunalpolitiker im Rahmen ihrer aktuellen Aufgaben gegenwartsbezogen und zukunftsorientiert bei der Klärung von Rechts- und Gestaltungsfragen, die im Rahmen der Allgemeinen Finanzprüfung von Bedeutung sind. Das RPA/GPA muss sich hierbei allerdings auf die Bearbeitung von prüfungsrelevanten Grundsatzfragen und besonderen Fragestellungen beschränken; Sachbearbeitung für die Kommunen kann nicht übernommen werden.

Nicht allein die Erfüllung von Prüfungsaufgaben nach den Vorgaben der Kreisordnung und der Gemeindeordnung sowie des Kommunalprüfungsgesetzes, sondern auch das Bestreben nach stetiger Optimierung der Verwaltungsabläufe beim Kreis sowie den Ämtern und Gemeinden verstärkt (neben der Prüfung) in zunehmendem Maße die Bedeutung der prüfungsnahen Fachberatung.

Diese erfolgt durch das Aufgreifen von Themen in Prüfungen, aber auch durch gezielte Ansprache aus Politik und Verwaltung mit dem Ziel der Unterstützung bei bestimmten Aufgaben oder bei der begleitenden Prüfung laufender Verwaltungsprozesse. Dazu nimmt das RPA/GPA auch an Sitzungen der politischen Gremien sowie an Arbeits- und Projektgruppen teil, soweit es seine Teilnahme für sachgerecht erachtet.

Das RPA/GPA prüft und berät die Verwaltung mit dem Ziel, dass die Aufgaben nach Gesetz und Recht durchgeführt und die öffentlichen Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden.

Im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Stadt Flensburg sind auch Prüfungen mit technischen Schwerpunkten möglich in Fragen der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von baulichen Maßnahmen. Dabei wird auch die wichtige Aufgabe der Korruptionsprävention berücksichtigt.

Darüber hinaus führen regelmäßige Absprachen auf Landesebene und auch gemeinsame Prüfungen mit dem Landesrechnungshof und anderen Prüfungsbehörden dazu, dass der effiziente Einsatz von öffentlichen Finanzmitteln durch unabhängige Prüfungsinstanzen bestätigt oder auch eingefordert wird.

Diese Finanzkontrolle findet nicht um ihrer selbst Willen statt; sie unterstützt vielmehr den sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz von öffentlichen Finanzmitteln und handelt damit im gemeinwohlorientierten Interesse.