Ausbildungsförderung: BAföG (Studierende, Schülerinnen, Schüler, Auszubildende)
Leistungsbeschreibung
Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Individuelle Ausbildungsförderung wird für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung gewährt, wenn der / dem Auszubildenden die für ihren / seinen Lebensunterhalt und ihre / seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Die Ausführung dieses Bundesgesetzes wurde vom Land auf die Ämter für Ausbildungsförderung sowie auf das Studentenwerk Schleswig-Holstein übertragen.
Mehr BaföG für Studierende und Schüler ab 01.08.2022
Mehr BaföG für Studierende und Schüler ab 01.08.2022
Der Deutsche Bundestag stimmte am 21. Juni 2022 dem 27. Änderungsgesetz des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zu. Die BAföG-Reform bringt für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler einige Änderungen mit sich. Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass sie bereits zum Start des kommenden Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters 2022/2023 von den neuen Leistungsverbesserungen profitieren können.
Die wichtigsten Änderungen für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger:
- Anhebung der Altersgrenze bei Beginn der förderungsfähigen Ausbildung auf 45 Jahre,
- Anhebung der Freibeträge um circa 20 Prozent,
- Anhebung der Bedarfssätze, des Kinderbetreuungszuschlags und vor allem des Wohnzuschlags,
- Anhebung des Vermögensfreibetrags für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf 15.000 Euro; für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, auf 45.000 Euro,
- Erleichterungen in der Antragstellung: Der schriftliche Antrag muss nicht mehr unterschrieben werden. Es reicht die Namensnennung des Antragsstellenden. Zudem wird das Ausfüllen des digitalen Antrags einfacher. Wer ihn über das Portal „BAföG-Digital“ (www.bafoeg-digital.de) einreicht, muss künftig nur noch ein einfaches Nutzerkonto einrichten und kann den Antrag direkt abschicken. Das bisher notwendige Ausdrucken der Unterlagen entfällt.
Das 27. BAföG-Änderungsgesetz ist am 22. Juli 2022, dem Tag nach der Verkündung, in Kraft getreten. Die SGB III-Änderung gilt ab 1. August 2022.
Die Kreisverwaltung weist BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger in Nordfriesland darauf hin, dass die Zahlungen bereits bestehender Bewilligungen von der BAföG-Stelle des Kreises entsprechend angepasst werden. Bei Neuanträgen werden die geänderten Vorschriften automatisch berücksichtigt. Der Kreis Nordfriesland bittet darum, von Nachfragen zu Auszahlungen abzusehen, da der konkrete Umsetzungszeitpunkt noch nicht bekannt ist.
Im Rahmen der Umsetzung des Änderungsgesetzes wird der Bescheid von Amts wegen überprüft.
Sollte diese Überprüfung ergeben, dass Ihnen ein Anspruch bzw. ein höherer Leistungsanspruch zusteht, erhalten Sie einen neuen Bescheid.“
Wer inhaltliche Fragen zur Antragstellung hat, kann sich per E-Mail (bafoeg@nordfriesland.de) an die BAföG-Stelle des Kreises wenden.
Aktueller Hinweis (Stand 22.08.2022)
Die Umsetzung des Änderungsgesetzes verzögert sich auf die Auszahlung für den Monat Oktober 2022. Die technischen Voraussetzungen müssen noch abschließend geschaffen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Ihr BAföG-Amt.
Auszahlung Heizkostenzuschuss
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses verzögert sich leider auf die Auszahlung für den Monat Oktober 2022. Die technischen Voraussetzungen müssen noch abschließend geschaffen werden.
Wir bitte um Ihr Verständnis.
Welche Fristen muss ich beachten?
BAföG wird von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den Zusatzleistungen in Härtefällen (gemäß § 14a BAföG) sowie Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuuungszuschlag, gemäß § 14b BAföG) und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.
Moin Familie - gemeinsam Kurs aufnehmen
Moin Familie - gemeinsam Kurs aufnehmen
Die sieben Familienzentren in Nordfriesland bieten in Zusammenarbeit mit dem Kreis NF Kurse an, um Eltern in Erziehungsfragen zu stärken. Ihr Motto: »Moin Familie – gemeinsam Kurs aufnehmen«.
Dabei geht es nicht um Belehrungen durch Fachleute, sondern um den Austausch der Eltern untereinander. Unter fachlicher Moderation beraten sie sich gegenseitig zu den vielen kleinen und großen Herausforderungen des Familienlebens.
Stets ist eine erfahrene Kursleitung dabei. Sie beurteilen nicht, ob Sie etwas richtig oder falsch machen, sondern sprechen über konkrete Tipps für den Alltag, ob es nun um das morgendliche Anziehen oder ums Schlafengehen geht.
"Sie wollen auch gerne Kursleitung werden? Dann melden Sie sich jetzt für unsere Schulung an!"
Viele Eltern wünschen sich einfach mehr Sicherheit im Erziehungsalltag, und genau das ist das Ziel von »Moin Familie«: Wir wollen die Eltern stark machen. Uns erreichen regelmäßig Rückmeldungen von Eltern, dass diese Kurse ihre Erziehungsfähigkeit spürbar verbessert haben.
Die Teilnehmergruppen sind häufig bunt gemischt: Vom Geschäftsführer bis zum Hilfsarbeiter – in unseren Kursen treffen alle möglichen Leute zusammen. Dadurch entstehen ein sehr konstruktives Miteinander und interessante Gespräche.
Die Aufgabe der Familienzentren besteht darin, den organisatorischen Rahmen der Kurse zu schaffen, die der Kreis anbietet. Sie haben täglich Kontakt zu Eltern und sprechen mit ihnen auch über Probleme in der Familie. Deshalb sind sie geradezu prädestiniert für die Aufgabe, entsprechende Kurse in ihre jeweilige Region zu holen. Geeignete Räume haben sie natürlich auch.
Zurzeit umfasst das Angebot folgende Kurse:
- Mein Kind im Kindergartenalter
- Mein Kind in der Schule
- Mein Kind in der Pubertät – wenn Eltern anstrengend werden
- Grenzen und Konsequenzen
- Umgang mit Medien
- Umgang mit Konflikten
- Legasthenie
- Autismus
- Schulverweigerung und soziale Isolation
Der letztgenannte Kurs wurde aufgrund der Erfahrungen mit der Corona-Pandemie erarbeitet.
Anmelden können Sie sich bei Ihrem Familienzentrum vor Ort oder bei unserer Kollegin Andrea Achtmann, die Mailadresse finden Sie auf dieser Seite unter »Kontakt«.
Falls Sie Bedarf an noch weiteren Themen haben, sind unsere Kursleitungen gern bereit, das Spektrum entsprechend zu erweitern.
Was kostet es?
Die Kursgebühr beträgt 25 Euro pro Familie, eine Ermäßigung ist möglich.
Angebot für Schulen und Kitas
Um »Moin Familie – gemeinsam Kurs aufnehmen« bekannter zu machen, bietet unser Jugendamt Schulen und Kindertagesstätten an, in ihren Einrichtungen Informationsveranstaltungen oder Themenelternabende durchzuführen. Bitte setzen Sie sich mit Frau Achtmann in Verbindung.
Die Adressen der Familienzentren:
Familienzentrum Sylt (zuständig für Amrum, Föhr und Sylt)
Johann-Möller-Straße 5
25980 Sylt / Westerland
www.familienzentrum-sylt.de
info@familienzentrum-sylt.de
Tel. 04651 44 67 75 0
Familienzentrum Niebüll
Uhlebüller Straße 22
25899 Niebüll
www.dw-suedtondern.de/familienzentrum
familienzentrum@dw-suedtondern.de
Tel. 0151 11 78 43 12
Familienzentrum Leck
Wikingerstraße 46
25917 Leck
www.leni-gmbh.de
familienzentrum.leck@leni-mail.de
Tel. 04662 97 93 99 2
Familienzentrum Viöl
Schwalbenweg 2
25884 Viöl
https://dw-husum.de/einrichtung/familienzentrum/
familienzentrum-vioel@dw-husum.de
Tel. 04843 20 55 14 3
Familienzentrum Husum
Kinderschutzbund
Asmussenstraße 22
25813 Husum
www.kinderschutzbund-nf.de
familienzentrum@kinderschutzbund-nf.de
Tel. 04841 93 75 14 2
Familienzentrum Tönning
Johann-Adolf-Straße 7-9
25832 Tönning
https://dw-husum.de/einrichtung/familienzentrum/
familienzentrum-toenning@dw-husum.de
Tel. 04861 61 75 71 8
Familienzentrum St. Peter-Ording
Olsdorfer Straße 19
25826 St. Peter-Ording
www.familienzentrum-st-peter.de
ev-familienzentrum-SPO@ev-kita-werk.de
Tel. 04863 47 86 75 0
An wen muss ich mich wenden?
- BAföG für Schülerinnen/Schüler:
Sofern Sie eine Schule besuchen oder sich in einer Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung (z. B. Fachschule/Berufsschule) befinden, ist grundsätzlich das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in dem Ihre Eltern bzw. der noch lebende Elternteil seinen Wohnsitz hat.
Von diesem Grundsatz gibt es insbesondere folgende Ausnahmen:
- Sind oder waren Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden oder
- besuchen Sie ein Abendgymnasium oder ein Kolleg oder
- leben Ihre Eltern getrennt in unterschiedlichen Gemeinden,
dann ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dessen/deren Bezirk Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.
- BAfÖG für Studentinnen / Studenten:
Sofern Sie an einer Hochschule in Schleswig-Holstein studieren, ist das Ausbildungsförderungsamt beim Studentenwerk Schleswig-Holstein für Sie zuständig.