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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Sozialraum- und ressourcenorientierte Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen gemäß Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Um weiterhin alle Ressourcen der Beteiligten optimal zum Wohle der Leistungsberechtigten zu nutzen, wurde das sozialraum- und ressourcenorientierte Hilfeplanverfahren als Bestandteil des Gesamt-/Teilhabeplanverfahrens im Rahmen des BTHG gemäß den Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein aktualisiert.

Der Kreis Nordfriesland beteiligt sich an folgenden Projekten, die die Einführung des BTHG begleiten:

  • BMAS-Projekt »Modellhafte Erprobung der materiell-rechtlichen Anwendung der künftigen Vorschriften und ihre praktischen Auswirkungen der zum 01.Januar 2020 in Kraft tretenden Verfahren und Leistungen nach Artikel 1 Teil 2 des BTHG einschließlich ihrer Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung nach Artikel 25 Absatz 3 BTHG«
  • Forschungsprojekt »Rechtliche Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe«
  • Pilotkommune »Teilhabeverfahrensbericht (§ 41 SGB IX)«

Weitere Informationen zu den Projekten und zur Umsetzung des BTHG finden Sie hier.