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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Abteilung Integration

Die Abteilung Integration nimmt Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) war. Die Aufgaben liegen hier im Besonderen im SGB II in Verbindung mit dem SGB III. Hierbei stehen die verschiedenen Instrumente der Arbeitsmarktintegration im Vordergrund (aktive Leistungen).

  • Verantwortung für die aktiven Leistungen nach dem SGB II als kommunaler Träger
  • Zusammenarbeit mit den sieben von Städten und Ämtern getragenen Jobcentern im Kreisgebiet.
  • Planung und Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten/ Projekten
  • Fachaufsicht für Rechtsanwendungen bei den aktiven Leistungen.
  • Planung und Umsetzung der Vergabe von Maßnahmen im Rahmen der Vergabeordnung
  • Maßnahmenmanagement, Controlling und Evaluation von Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und/oder Eingliederung in Arbeit und bei von Dritten geförderten Projekten.
  • Organisation und Planung von Fortbildungen für die Mitarbeitenden der Jobcenter im Kontext des SGBII.
Fördermöglichkeiten des SGB II in Verbindung mit dem SGB III