Insoweit erfahrene Fachkraft
Personen, die beruflichen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben, haben zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung einen Anspruch auf die Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft". In bestimmten Konstellationen ist diese Beratung darüber hinaus verpflichtend.
Bei der "insoweit erfahrenen Fachkraft" handelt es sich um eine/n Fachfrau/Fachmann für den Kinderschutz. Diese/r muss ein einschlägiges Studium absolviert haben, über praktische Erfahrung im Kinderschutz verfügen und eine Weiterbildung als insoweit erfahrene Fachkraft absolviert haben.
Sie berät die Fachkräfte im Rahmen der Einschätzung der Kindeswohlgefährdung und unterstützt sie darin, eine Entscheidung bezüglich der weiteren Vorgehensweise zu treffen. Die Beratung erfolgt telefonisch oder im persönlichen Kontakt. Sie selbst nimmt an den Gesprächen mit den Eltern oder dem Kind/Jugendlichen nicht teil.
Sollte es im Anschluss an ein Gespräch mit den Eltern/Kind/Jugendlichen weiteren Beratungsbedarf geben, sind weitere Gespräche möglich.
Im Kreis Nordfriesland wenden Sie sich für eine solche Beratung bitte an das Kinderschutzzentrum Westküste.
Sollten deren Kapazitäten erschöpft sein, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Kinderschutz.