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Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Rat und Hilfe zum Kinderschutz

Für Kinder und Jugendliche

Informationen, wenn Du selbst Hilfe brauchst oder einem Freund/einer Freundin helfen möchtest.

Kinder und Jugendliche haben in Deutschland viele gesetzlich festgelegte Rechte, z.B. das Recht auf gewaltfreie Erziehung (§ 1631 Abs. 2 BGB) oder das Recht auf eine Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs. 1 SGB VIII). Nicht immer können Eltern das umsetzen. Manchmal bringen sich Kinder oder Jugendliche auch selbst in Schwierigkeiten und können oder wollen das nicht mit ihren Eltern besprechen.

Deshalb gibt es Stellen, die bei Problemen von Kindern und Jugendlichen weiterhelfen können. Die Anfragen werden vertraulich behandelt. Eine Ausnahme gibt es jedoch, nämlich wenn eine hohe Gefahr für das Kind oder den Jugendlichen dadurch entsteht, wenn Informationen nicht weitergegeben werden. Sollte das der Fall sein, wird es aber, wenn möglich, mit dem Kind oder Jugendlichen vorbesprochen.

Bundesweit gibt es die »Nummer gegen Kummer«, ein telefonisches, kostenloses Beratungsangebot nur für Kinder und Jugendliche.  Dort sind auch regionale Beratungsstellen bekannt, auf die ggf. verwiesen wird, wenn eine längerfristige Unterstützung benötigt wird. Auch in Nordfriesland gibt es Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche. Beratung für Kinder und Jugendliche, die Gewalt oder Mobbing erfahren haben (durch Eltern oder andere Kinder/Jugendliche), bietet das Kinderschutzzentrum Westküste an.

Kinder und Jugendliche können sich außerdem  direkt an den "Allgemeinen Sozialen Dienst" (ASD) im Jugendamt wenden. Wenn es nötig ist, können sie dort auch ohne Kenntnis der Sorgeberechtigten beraten werden. Eine solche Beratung kann ebenfalls bei einem "freien Träger der Jugendhilfe" erfolgen, beispielsweise in einer Beratungsstelle.

Das Jugendamt kann Kinder und Jugendliche, die z.B. Probleme mit ihren Eltern/Geschwistern oder anderen Kindern und Jugendlichen haben, unterstützen.

Probleme oder Krisen richten sich nicht nach Uhrzeiten. Unter dem Punkt "Im Notfall" kann man erfahren, an wen man sich außerhalb der Sprechzeiten des Jugendamtes wenden kann. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.  An vielen Schulen in Nordfriesland arbeiten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Sie sind auch Ansprechpartner in Krisen und bei Problemen von Kindern und Jugendlichen.

Wichtig ist: Überlegen, wer könnte mir/uns helfen? Das könnte auch z.B. der Pastor/die Pastorin der Kirchengemeinde sein, die Mitarbeiter/innen des örtlichen Jugendzentrums, der Fußballtrainer oder andere Personen.