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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Sachgebiet Kinderschutz

Das Sachgebiet Kinderschutz beschäftigt sich im Schwerpunkt mit dem Bereich der Intervention, d.h. mit dem Handeln der dafür zuständigen Stellen, wenn der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht, bzw. diese eingetreten ist. Wie bereits oben schon beschrieben, erfolgt durch das Sachgebiet Kinderschutz keine direkte Zusammenarbeit mit den Familien. Zum besseren Verständnis werden die Aufgaben des Sachgebiets Kinderschutz im Folgenden vorgestellt:

  • Qualitätsentwicklung und –sicherung im Kinderschutz, z.B. Erstellung eines allgemeinen Konzeptes im Kinderschutz, Erarbeitung und Weiterentwicklung von Standards, Vereinbarungen zum Kinderschutz mit freien Trägern der Jugendhilfe, Vereinen und Verbänden (erweitertes Führungszeugnis), Optimierung von Handlungsabläufen der Praxis in Kooperation mit dem Jugendamt und den freien Trägern.
  • Qualifizierung im Bereich Kinderschutz, z.B. Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Bundeskinderschutzgesetz und anderen Fachveranstaltungen zum Kinderschutz (s. Link) .
  • Beratungsaufgaben: Übernahme bzw. Organisation der Beratungsaufgaben als »insoweit erfahrene Fachkraft«. Beratung und Begleitung des Kreises zum Thema Kinderschutz im Rahmen von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen für stationäre Einrichtungen.
  • Zusammenarbeit und Vernetzung, d.h. Kooperation mit wichtigen Partnern wie z.B. dem Landesjugendamt und dem Kinderschutzzentrum, sowie das Organisieren von Treffen bzw. die Teilnahme an Treffen von Netzwerken im Sozialraum, wie z.B. dem Kooperationskreis, dem Netzwerkbeirat »Gesund Aufwachsen«, dem Arbeitskreis KIK zum Thema »Häusliche Gewalt«.