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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Geburtshilfe

Die Krankenhausplanung in Deutschland obliegt den Bundesländern. Diese haben zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern Krankenhaus- und Investitionspläne aufzustellen. Die Krankhausplanung für Schleswig-Holstein übernimmt das Ministerium für Justiz und Gesundheit. Allerdings können die Bundesländer bezüglich der Versorgungsaufträge in den jeweiligen Krankenhäusern keine Vorgaben machen. Laut Gesetz können die Bundesländer lediglich in den Krankenhäusern auf die Durchführung von Versorgungsaufträgen hinwirken. Dies hat u.a. Auswirkungen auf die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern. Aufgrund diverser Kreißsaal-Schließungen haben sich die Fahrtwege und Fahrtzeiten zu geeigneten Kliniken verlängert. Auch der Kreis Nordfriesland war von Kreißsaal-Schließungen betroffen.

In den letzten Jahren wurden folgende Kreißsääle geschlossen und somit der Versorgungsautrag für Gynäkologie und Geburtshilfe durch die Kliniken zurückgegeben:

    • Sylt (Asklepios Nordseeklinik Westerland) zum 01.01.2014
    • Föhr (Klinikum Nordfriesland – Inselklinik Föhr-Amrum) zum 01.12.2015
    • Niebüll (Klinikum Nordfriesland) zum 01.07.2016


Nachdem die Asklepios Nordseeklinik in Westerland zum 01.01.2014 den Versorgungsauftrag für die Geburtshilfe zurückgegeben hat, wurde 2015 auf der Insel Sylt zur Unterstützung des Rettungsdienstes und zur zusätzlichen Versorgung von geburtshilflichen Notfällen von den Gemeinden Sylt, dem Kreis Nordfriesland, dem Sozialministerium Schleswig-Holstein und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) ein Hebammen-Notruf installiert. In diesem arbeiten die beteiligten Hebammen eng mit dem Rettungsdienst, der regionalen Leitstelle und den örtlichen Kliniken zusammen.
Gleiches gilt für die Insel Föhr. Hier schloss das Klinikum Nordfriesland die Geburtenstation zum 01.10.2015. Aufgrund dessen wurde auch hier zur Unterstützung des Rettungsdienstes und zur zusätzlichen Versorgung von geburtshilflichen Notfällen vom Amt Föhr-Amrum, dem Kreis Nordfriesland, dem Sozialministerium Schleswig-Holstein und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) ein Hebammen-Notruf, wie auf der Insel Sylt, installiert.

Die am Hebammenruf beteiligten Hebammen befinden sich in einer dauerhaften Rufbereitschaft. Auf der Insel Amrum steht eine dort niedergelassene Hebamme in einem Zufallsbereitschaftssystem zur Verfügung. 

Die Hebammen können in geburtshilflichen Notfällen entweder über die bekannte Handy-Nummer des Hebammen-Notrufes von den Schwangeren sowie deren Angehörigen selbst kontaktiert oder über den Rettungsdienst bzw. der regionalen Leitstelle hinzugezogen werden. 

Hebammen-Notruf-Nummern (ausschließlich für den Fall einer beginnenden oder drohenden Geburt):

    • Sylt - 0151/5 17 17 17 2
    • Föhr - 0173/ 7 81 33 71
    • Amrum - 0151/1 59 19 83 6

In Fällen keiner drohenden oder beginnenden Geburt sind die niedergelassenen Fachärzte und/oder die niedergelassenen Hebammen vor Ort zu den jeweiligen Öffnungszeiten aufzusuchen.

Aufgrund der fehlenden fachärztlichen Versorgungsmöglichkeiten in den Kliniken auf den Inseln werden geburtshilfliche Patientinnen grundsätzlich in eine geeignete Klinik auf dem Festland verlegt. Dies geschieht auch, sofern eine Geburt auf eine Insel stattgefunden haben sollte. 

Als Besonderheit für einheimische schwangere Frauen der nordfriesischen Inseln und Halligen gilt die vorgeburtliche Unterkunft, das sogenannte "Boarding".

Hierzu gibt es zwischen dem Kreis Nordfriesland und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen eine Vereinbarung, der die Übernahme der Unterbringungskosten für die vorgeburtliche Unterkunft (sog. „Boarding“) von werdenden Müttern und Risikoschwangeren von den Inseln und Halligen bis zu 14 Tage vor dem errechneten Geburtstermin, in den Kliniken in Husum, Flensburg und Heide ermöglicht.

Die Kosten der Unterbringung für das sogenannte „Boarding“ werden den Krankenhäusern erstattet. Die Kosten für die Verpflegung und die An- sowie Abreise tragen die Familien bzw. die werdende Mutter selbst.

Auf den Inseln und Halligen werden die Mütter dahingehend beraten, dieses Angebot auch anzunehmen, da im Falle einer beginnenden Geburt ein zeitnaher Transport in die nächstgelegene geeignete Klinik durchaus schwierig werden könnte. Bei besonderen Wetterlagen können z.B. nicht alle Rettungsmittel zum Einsatz kommen. Zudem sind die Transportmöglichkeiten in der Nacht von den Inseln und Halligen schon deshalb aufwendiger, weil keine Fähre und kein Personen- oder Autozug fährt. Das Risiko doch auf der Insel bzw. Hallig entbinden zu müssen, verbunden mit dem Risiko, dass bei einer Komplikation keine geeignete medizinische Intervention bzw. Unterstützung und Hilfe vor Ort sein kann, erhöht die Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Mutter und Kind erheblich. Aus diesem Grund sind Ärzte, Gynäkologen und Hebammen dazu angehalten, die werden Mütter rechtzeitig über das „Boarding“ zu informieren und zu beraten.